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Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Öffentliche Bekanntmachung

Erfasst von: Redaktion, DS | 25.05.2022 – 02.06.2022

Aufstellung von Bauvorschriften zur Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Gemeinde Nordheim (Stellplatzsatzung 2022)

Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim hat am 20.05.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die örtlichen Bauvorschriften zur Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Gemeinde Nordheim (Stellplatzsatzung 2022) gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 und § 74 Abs. 6 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gebiet der Ortsteile Nordheim und Nordhausen soweit es sich um nicht überplanten Innenbereich oder planungsrechtliche Festsetzungen, die nicht auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuches (ausgefertigt 23.06.1960) erlassen wurden, handelt. Ausgenommen sind alle Gebiete mit rechtsverbindlichen Bebauungsplänen nach dem Bundesbaugesetz/Baugesetzbuch und Bereiche, für die die Stellplatzsatzung vom 11.03.1996 maßgebend ist. 

Der Geltungsbereich ist in folgendem Kartenausschnitt informativ dargestellt (maßgebend ist der Text):

Bild Lageplan

 

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung der Stellplatzsatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, in den alten Ortsteilen der Gemeinde und in den frühen Siedlungserweiterungen im Falle von Nachverdichtungen ausreichende Stellplätze auf den Privatgrundstücken festzusetzen. Eine an sich gewünschte innerörtliche Verdichtung führt im Bereich des ruhenden Verkehrs zu unbefriedigenden Zuständen, wenn nur der in der Landesbauordnung vorgesehene eine Stellplatz pro Wohnung hergestellt wird. Da in den alten Ortskernen ohnehin ein Mangel an Parkplätzen für Pkws besteht, auf der anderen Seite die Gemeinde aber Teil des ländlichen Raumes ist und daher einen höheren Pkw-Anteil hat, gibt es hier Handlungsbedarf.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Auslegung des Satzungsvorentwurfes vom 07.06.2022 bis 08.07.2022, je einschließlich, im Rathaus Nordheim, Hauptstraße 26, Bauamt, Zimmer 2.19, statt. Die Öffentlichkeit kann sich dort während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Örtliche Bauvorschrift unberücksichtigt bleiben können. 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Nordheim, https://www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen eingestellt.

 

Nordheim, den 25.05.2022

gez. Schiek
Bürgermeister

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