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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 16. Mai 2022

Erfasst von: Redaktion, DS | 19.05.2022 – 26.05.2022

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache: Flurstück 1029/1, Klausenstraße 18;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

In der Klausenstraße 18 soll ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Klausenstraße“ aus dem Jahr 1955. Die Garage überschreitet die vorgegebene Baulinie. Im Übrigen war das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 411, Talstraße 37;
Abbruch Wohnhaus und Scheune, Neubau 2-Familienwohnhaus mit Garagen und Stellplätzen

In der Talstraße 37 sollen ein vorhandenes Wohnhaus und eine Scheune abgebrochen werden. An gleicher Stelle ist ein Neubau eines 2-Familienhauses mit Garagen und Stellplätzen vorgesehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplans „Talstraße“ aus dem Jahr 1895. Die Garage überschreitet die vorgegebene Baulinie geringfügig. Im Übrigen war das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 5154/8, Landturmstraße 10;
Modernisierung eines bestehenden Einzelhandelsgeschäftes

Der Antragssteller beabsichtigt, am bestehenden Gebäude Modernisierungsmaßnahmen sowie bauliche Anpassungen aufgrund des neuen Brandschutzkonzeptes durchzuführen. Das Vorhaben entspricht den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Das Gremium nahm vom Vorhaben Kenntnis.   

Flurstück 1077, 1082, 1085 und 1087, Gewann „Aux Souches“;

Antrag auf Erdauffüllung/Erdaufschüttung

Der Antragsteller beabsichtigt, auf den Flurstücken 1077, 1082, 1085 und 1087 im Gewann „Aux Souches“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine abgeänderte Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 45 Ar mit 450 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 15 cm. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen.

Eventuelle Umplanung des Projekts „Wohnen am Auerberg“

Der Vorsitzende berichtete, dass der Vorhabenträger des Projekts „Wohnen am Auerberg“ wegen einer teilweisen Änderung des Bebauungsplans auf die Verwaltung zugekommen ist. Die Planung soll im Vergleich zur bestehenden reduziert werden. So sollen statt der 3 Mehrfamilienhäuser und der 2 Doppelhäuser im südlichen Bereich des Areals nun 3 Doppelhäuser und 2 dreispännige Reihenhäuser entstehen. Diese Gebäude sind nur noch 2-geschossig geplant. Insgesamt reduzieren sich die Wohneinheiten von derzeit 75 auf 60. Dies bedeutet auch eine deutliche Entlastung für die Anwohner. Die Anpassung wird aufgrund der Marktlage angestrebt. Für die Umplanung muss erneut ein einstufiges Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Durchführung des Verfahrens trifft der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen, sobald die notwendigen Unterlagen hierfür vorliegen. 

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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