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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aktuelle Informationen zu Corona

Erfasst von: Zimmermann, Sandra | 05.05.2022 – 19.05.2022

Impfzentrum Ilsfeld schließt – Heilbronner Impfpunkt wird neue Anlaufstelle

Die Stadt Heilbronn und der Landkreis Heilbronn bündeln ihr Impfangebot. Ab sofort steht der Impfpunkt in der Kaiserstraße 29 in Heilbronn allen Bewohnern des Landkreises als Anlaufstelle für Corona-Impfungen zur Verfügung. Dafür wird das Impfzentrum in Ilsfeld geschlossen. Dieses hatte letzten Samstag das letzte Mal geöffnet. 

Die Öffnungszeiten in der Kaiserstraße sind:

  • Montag, Mittwoch und Freitag 10 – 19 Uhr
  • Samstag 10-15 Uhr. Samstags werden auch Impfungen für Kinder von 5-11 Jahren angeboten.

Es ist keine Terminvereinbarung notwendig.

Testmöglichkeiten in Nordheim

Die kostenlosen Schnelltests bleiben vorerst bis Ende Juni bestehen und sind in Nordheim an folgenden Stellen möglich: 

  • SND-Teststelle, Hauptstraße 24/1 (im Alten Bauhof). Mo - Fr 9 - 18 Uhr, Sa + So 10 - 18 Uhr geöffnet. Ohne Voranmeldung möglich.
  • Testzentrum am Freibad, Lauffener Str. 47. Täglich 8 – 18 Uhr geöffnet. Mit und ohne Termin möglich. Terminvereinbarung unter https://testzentrum-nordheim.de oder 0157 34847238.
  • Test & Go, Nordstraße 18 (beim SOPO-Markt). Täglich 8 – 20 Uhr geöffnet. Ohne Voranmeldung möglich.
  • ACURA-Klinik Außenstelle Frau Gegeniger, Märzenäcker 5. Mo – Fr 10 - 12 Uhr, täglich 17 - 20 Uhr geöffnet. Nach tel. Vereinbarung unter 0176 80299540.
  • Apotheke Müller, Obere Gasse 2. Terminvereinbarung unter www.apotheke-mueller.eu

Änderung der Quarantäne-Regelungen

Die Corona-VO Absonderung hat sich seit dem 3. Mai 2022 geändert. Damit gelten ab sofort folgende Quarantäne-Regelungen:

  • Für positiv getestete Personen (Schnelltest einer Teststation oder PCR-Test) endet die Quarantäne automatisch nach 5 Tagen, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen. Sollte die Person noch Symptome haben endet die Quarantäne spätestens nach 10 Tagen.
    Eine frühere Freitestung ist nicht möglich.
  • Für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige (unabhängig vom Impfstatus) von infizierten Personen gibt es keine Quarantänepflicht mehr. Es wird jedoch empfohlen für 10 Tage den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichem unterliegen im Anschluss an die Quarantäne einem max. 10-tägigen Beschäftigungsverbot. Dieses endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses oder spätestens am 15. Tag nach dem ersten positiven Test.
  • Für Personen, die vor dem 3. Mai 2022 in Isolation waren, gelten die neuen Regelungen ebenfalls.
  • Weiterhin gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

Absonderungsbescheinigung und Quarantänemeldung

Nach einem positiven Test müssen Sie sich nicht auf dem Rathaus melden. Die Meldung über Ihre Quarantäne erfolgt von der Teststelle ans Gesundheitsamt und von dort automatisch an uns. Bei Fragen zu Ihrem Quarantänezeitraum dürfen Sie sich natürlich gerne unter corona@nordheim.de oder 07133 182-1999 melden.

Als Nachweis über Ihre Quarantäne für Ihren Arbeitgeber (z.B. um sich den Verdienstausfall erstatten zu lassen) genügt der positive Schnell- oder PCR-Test. Wenn Sie diesen Ihrem Arbeitgeber nicht vorlegen wollen, können Sie auf dem Rathaus eine Absonderungsbescheinigung beantragen. Schreiben Sie hierzu eine Mail an corona@nordheim.de mit der Angabe Ihres Namens und dem Testdatum. Die Ausstellung der Bescheinigung kann einige Tage dauern. Sie erhalten diese per Post zugeschickt. 

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