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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuerraten

Erfasst von: Zimmermann, Sandra | 05.05.2022 – 19.05.2022

Bei der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer ist die Fälligkeit der Raten der 15.5.2022. Die Höhe der Zahlung ergibt sich jeweils aus dem Jahresbescheid bzw. dem letzten Änderungsbescheid. Bitte überweisen Sie die Grund- und Gewerbesteuerraten termingerecht unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der Konten der Gemeinde Nordheim, da im Verzugsfall Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen. Bei Steuerzahlern, die uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden die Raten bei Fälligkeit von dem genannten Konto abgebucht. Die „Nichtabbucher“ weisen wir an dieser Stelle noch einmal auf die Möglichkeit zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren hin.

Zahlungen können auf folgendes Konto der Gemeindekasse vorgenommen werden:

Kreissparkasse Heilbronn

DE24 6205 0000 0000 0010 54

BIC: HEISDE66XXX

 

VBU Volksbank im Unterland

DE39 6206 3263 0020 0600 09

BIC: GENODES1VLS

 

Bei Rückfragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Telefon 182-1330 oder per E-Mail an steueramt@nordheim.de

Bei Rückfragen zur Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte an: Frau Alicia Fuchs, Telefon 182-1331 oder per E-Mail an steueramt@nordheim.de

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