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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 24. Januar 2022

Erfasst von: Redaktion, DS | 27.01.2022 – 03.02.2022

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache: Flurstück 161, 162, Zabergäustraße 4;

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten und 6 Stellplätzen

In der Zabergäustraße 4 soll ein 6-Familienwohnhaus mit 6 Stellplätzen errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. 

Das Gremium hat das notwendige Einvernehmen hierzu nicht erteilt. 

Bausache: Flurstück 3089, 3089/1, 3096, Im Schelmental 3-7, Im Auerberg 2-6;

Neubau von 55 Eigentumswohnungen mit 52 Stellplätzen in der Tiefgarage sowie 15 Stellplätzen im Freien und 16 förderfähigen Mietwohnungen mit 8 Stellplätzen in der Tiefgarage und 8 Stellplätzen im Freien, Neubau von 2 Doppelhäusern mit 4 Stellplätzen im Carport

Auf dem früheren Gelände der Fa. AS-Schneider im Schelmental sollen mehrere Mehrfamilienhäuser, teils mit förderfähigen Mietwohnungen, eine große Tiefgarage, Stellplätze im Freien und 2 Doppelhäuser mit Carports entstehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnen im Auerberg“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. An vier Gebäuden wird die Baugrenze mit den Terrassen geringfügig überschritten.

Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen. 

Bausache: Flurstück 605, Wiesenstraße 15;
Errichtung eines Zwischenlagers für Aushubmaterial

Auf dem Grundstück Wiesenstraße 15 soll ein Zwischenlager für Erdaushub eingerichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nordhausen Ost“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen.

Der Gemeinderat hatte im März vergangenen Jahres für diesen Bereich eine Veränderungssperre erlassen, um laufende städtebauliche Konzepte nicht zu gefährden. Es war daher darüber zu entscheiden, ob eine Ausnahme von dieser Veränderungssperre erteilt werden kann.

Das Gremium erteilte das Einvernehmen für die notwendige Ausnahme. Für das Zwischenlager soll eine Befristung auf maximal 4 Jahre erfolgen.

Bausache: Flurstück 2322, Wartbergstraße 20;
Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage

In der Wartbergstraße 20 soll ein neues Zweifamilienhaus mit Doppelgarage entstehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geroldsgrund, 1. Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die Baugrenze wird im Osten mit der Garage und der Dachterrasse überschritten, im Westen geringfügig mit der Terrasse.

Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen.

Zuschuss für gewässerökologische Untersuchung bewilligt

Die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Regenüberlaufbecken in der Gemeinde werden stets befristet erteilt. Die bestehenden Genehmigungen laufen im Jahr 2024 ab und müssen neu beantragt werden. Im Vorfeld dieser Neugenehmigungen ist eine gewässerökologische Untersuchung der betroffenen Gewässer, welche die Becken entlasten, zwingend erforderlich. Für diese Untersuchung hat die Verwaltung Fördermittel beim Land beantragt. Der Bewilligungsbescheid hierfür erging am 20. Januar 2022. Der Fördersatz beträgt 50%. Bei anrechnungsfähigen Kosten von 19.610,95 EUR sind das 9.800 EUR. Entsprechende Mittel wurden in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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