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Mitteilungsblatt Nordheim

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Erfasst von: Redaktion, DS | 13.01.2022 – 20.01.2022

LKK-Beiträge bleiben stabil
Durch zusätzliche Steuergelder und Betriebsmittel bleiben die Beiträge für die meisten
Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) in 2022 unverändert.
Um die Krankenkassen in die Lage zu versetzen, die Beiträge im Jahr 2022 trotz steigender
Leistungsausgaben aufgrund der Corona-Pandemie möglichst stabil zu halten, wurde ein
durch Steuermittel finanzierter Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung
auf 14 Milliarden Euro verdoppelt. Der darin enthaltene Anteil für die LKK erhöht sich auf 84
Millionen Euro. Ohne die zusätzlichen Finanzmittel wäre eine Beitragserhöhung für alle Versicherten in der LKK unumgänglich gewesen. So aber können über 70 Prozent der Landwirte in ihrer bisherigen Beitragsklasse verbleiben. Einzelne Mitglieder werden sogar günstiger eingestuft. In Fällen, in denen 2022 höhere Beiträge zu zahlen sind, ist dies zum einen den gestiegenen Einkommenswerten der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft geschuldet, die der Beitragsberechnung zugrunde liegt, und zum anderen der gesetzlich vorgeschriebenen Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze des Vorjahres in der allgemeinen Krankenversicherung. Insgesamt liegt der Höchstbeitrag der LKK aber weiterhin zehn Prozent unter dem Höchstbeitrag aller anderen gesetzlichen Krankenkassen. Auch die Beiträge für freiwillige Mitglieder der LKK ändern sich in 2022 nicht – vorausgesetzt die beitragspflichtigen Einnahmen bleiben gleich. Einen Zusatzbeitragssatz gibt es im berufsständischen Sondersystem der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung weiterhin nicht. Die LKK hat keinen Einfluss auf die Beitragsentwicklung in der Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass die Erhöhung des Zuschlags für kinderlose Mitglieder von bisher 0,25 auf jetzt 0,35 Prozent auch von den Mitgliedern der Landwirtschaftlichen Pflegekasse zu tragen ist.

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