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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Achtung Vermieter - auch Sie haben Meldepflichten!

Erfasst von: Tudorascu, Nicole | 10.01.2022 – 24.01.2022

Achtung Vermieter – auch Sie haben Meldepflichten!

Wer als sog. Wohnungsgeber sein Haus oder seine Wohnung vermietet, ist verpflichtet, dies der Meldebehörde innerhalb zwei Wochen nach einem Einzug schriftlich mitzuteilen. Die entsprechende Wohnungsgebermeldung erhalten Ihre Mieter direkt bei der An- oder Ummeldung ausgehändigt mit der Bitte, diese an Sie weiterzugeben. Ebenfalls ist der Vordruck im Bürgerbüro sowie auf unserer Webseite, www.nordheim.de unter Virtuelles Rathaus, Vordrucke, erhältlich.

Das Bürgerbüro bittet alle Vermieter dringend um Beachtung Ihrer Meldepflicht und weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bestimmung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.  

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