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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Finanzamt informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 25.11.2021 – 01.12.2021

Anpassung der Zugangsregelungen im Servicezentrum des Finanzamts
Heilbronn
Es gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe. Um den Bürgerinnen
und Bürgern trotz der sich dramatisch verschlechternden Pandemielage
auch weiterhin den Besuch der baden-württembergischen Finanzämter zu ermöglichen,
wurden die Zugangsregelungen für die Servicecenter der Finanzämter angepasst. Ab sofort gilt daher die sogenannte 2G-Regelung. Das bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher ab heute vor dem Zutritt des Servicecenters einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. „Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und unserer Beschäftigten sind diese Anpassungen notwendig, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren und trotzdem den Bürgerservice aufrecht zu erhalten.“, so Katja Konnerth, Leiterin des Finanzamts Heilbronn. Dabei gilt unverändert, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz entsprechend der Anforderungen des Standards FFP2 und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Das System zur Terminvereinbarung finden Sie problemlos auf der Seite https://finanzamt-bw.fv-bwl.de. Bei allen Finanzämtern steht selbstverständlich auch weiterhin ein elektronisches Kontaktformular zur Verfügung, das auf der Internetseite des örtlichen Finanzamts zu finden ist. Bürgerinnen und Bürger können dort ihre Anfragen auch online an ihr Finanzamt richten. Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung steht zusätzlich der Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Den virtuellen Steuerassistenten finden Sie hier: steuerchatbot.digital-bw.de . Außerdem erläutern Erklärvideos kurz und prägnant, was in bestimmten Situationen steuerlich zu tun ist oder welche Möglichkeiten das Steuerrecht bietet. Den Link zu den Erklärvideos finden Sie im Internet auf der Startseite der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und der Finanzämter.

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