Startseite> Andere Ämter und Behörden> Deutsche Rentenversicherung

Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Deutsche Rentenversicherung

Erfasst von: Zimmermann, Sandra | 23.11.2021 – 07.12.2021

Riester-Zulage für 2019 noch bis Ende des Jahres sichern 

Wer die staatliche Riester-Zulage für 2019 noch erhalten will, muss diese spätestens bis Ende 2021 über den Anbieter seines Riester-Vertrages beantragen. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man beim Vertragsanbieter. Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann dort auch einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage wird dann automatisch von Jahr zu Jahr direkt durch den Anbieter gestellt. Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die persönlichen Lebensverhältnisse, wie zum Beispiel bei einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder auch dem Kindergeldwegfall, müssen die Angaben im Antrag und gegebenenfalls auch die Eigenbeiträge zur Riester-Rente angepasst werden. 
Die volle staatliche Riester-Grundzulage für das Jahr 2019 beträgt 175 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich je Kind gezahlt. Einen sogenannten »Berufseinsteigerbonus« von zusätzlich einmalig 200 Euro erhalten alle Personen, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Bonus wird gezahlt, damit bereits junge Menschen frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnen. 
Mehr Informationen nicht nur zur gesetzlichen Rente, sondern auch zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge erhalten Interessierte in den Servicezentren für Altersvorsorge der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. An 19 Standorten landesweit gibt es dort produkt- und anbieterneutrale individuelle Intensivgespräche zur Altersvorsorge. 
Adressen der Servicezentren für Altersvorsorge www.prosa-bw.de 

 

instagram