Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18. Oktober 2021

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18. Oktober 2021

Erfasst von: Redaktion, DS | 21.10.2021 – 28.10.2021

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache: Flurstück 253/1, Im Brühl 10;

Bauvoranfrage für Neubau eines Einfamilienhauses

Im Brühl 10 soll ein Einfamilienhaus entstehen. Das Vorhaben befindet sich im sogenannten Außenbereich im Innenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Mit der Bauvoranfrage soll grundsätzlich geklärt werden, ob das Flst. 253/1 bebaubar ist. Das Gremium war der Ansicht, dass durch eine Bebauung die natürliche Eigenart der vorhandenen großflächigen innerörtlichen Grünfläche gestört wird und somit öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Langfristiges und im Flächennutzungsplan dokumentiertes Ziel der Gemeinde ist für diesen Bereich eine Grünfläche. Zudem sieht das Gremium im vorliegenden Fall die Erschließung als nicht gesichert an. Das Wohnhaus muss über einen Feldweg angefahren werden. Daher wurde das notwendige Einvernehmen nicht erteilt. 

Bausache: Flurstück 689, Gartenstraße 32;

Abbruch ehemaliger Schweinestall

In der Gartenstraße 32 soll ein ehemaliger Schweinestall abgebrochen werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ortskern Nordhausen, 1. Änderung“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Das Gremium nahm vom Vorhaben Kenntnis.

Bausache: Flurstück 4367, Kernerstraße 1;

Errichtung einer Gartenanlage mit Pool und Sitzbereich

In der Kernerstraße 1 soll eine Gartenanlage mit Pool und Sitzbereich entstehen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Weihen/Heilbronner Straße“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Das Gremium nahm vom Vorhaben Kenntnis.

Bausache: Flurstück 6658, 6660, 6661, 6662, 6663, Gewann: Vorderes Katzental; 
Antrag auf Erdauffüllung / Erdaufschüttung

Der Antragsteller beabsichtigt, auf den Flurstücken 6658, 6660, 6661, 6662 und 6663 im Gewann „Vorderes Katzental“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 34 Ar mit 650 m³ aufgefüllt werden. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 6424 und 6426, Gewann: Hinteres Katzental;

Antrag auf Erdauffüllung / Erdaufschüttung

Der Antragsteller beabsichtigt, auf den Flurstücken 6424 und 6426 im Gewann „Hinteres Katzental“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 24 Ar mit 450 m³ aufgefüllt werden. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 1423, Im Langen Rain 7;

Errichtung eines Carports

Im Langen Rain 7 soll ein Carport errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Baulinienplans „Im Langen Rain, 1. Änderung“ aus dem Jahr 1961. Die vorgegebene Baulinie entlang der Straße Im Langen Rain soll überschritten werden. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen unter der Bedingung der Einhaltung von Abstandsvorschriften.

Bausache: Flurstück 973/2, Wartbergstraße 3;

Dachaufstockung Wohnhaus

In der Wartbergstraße 3 soll das Dach aufgestockt werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „A la Redoute“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die maximale Gebäudehöhe soll um 1,4 m überschritten werden. Zudem entsteht nach Ansicht des Landratsamts durch die Dachaufstockung ein zweites Vollgeschoss. Dies wäre ein weiterer Verstoß gegen den Bebauungsplan, welcher an dieser Stelle nur ein Vollgeschoss zulässt. Außerdem soll die mit ca. 30° festgesetzte Dachneigung um etwa 14° unterschritten werden. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen nicht.

Sonstiges und Anfragen

Sportplatz Nordhausen; Beeinträchtigung des Flutlichts durch Bäume

Entlang des alten Sportplatzes in Nordhausen werfen einige Bäume einen solch großen Schatten, dass die Spieler die Begrenzungslinien trotz Flutlicht nur schwer erkennen können. Dadurch kann bei Dunkelheit kaum trainiert werden. Die Verwaltung hat sich gemeinsam mit einigen Mitarbeitern des Bauhofes ein Bild von der Situation vor Ort gemacht. Es ist nun geplant, in der Mitte des Platzes, wo der Schattenwurf am größten ist, 2 Bäume zu fällen. 

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

 

instagram