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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aktuelle Informationen zu Corona

Erfasst von: Redaktion, DS | 14.10.2021 – 20.10.2021

Keine kostenlosen Bürgertests mehr

Seit Montag (11. Oktober) gilt eine neue Test-Verordnung. Danach werden die Kosten für die wöchentlichen Bürgertests nicht mehr generell vom Bund übernommen, sondern müssen selbst bezahlt werden. Lediglich bestimmte Personenkreise sind von den Kosten befreit. Die Tests können nach wie vor in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen vorgenommen werden.

„Die kostenlosen Bürgertests waren im Frühjahr und Sommer wertvoll bei der Bekämpfung der Pandemie. Aber jetzt sind wir in einer neuen Phase angekommen. Die meisten von uns sind geimpft – jeder Bürgerin und jedem Bürger über 12 Jahren können wir ein Impfangebot machen. Es ist deshalb richtig, dass der Bund nur noch zielgenau jenen Menschen den Test finanziert, die sie wirklich brauchen. An alle anderen richtet sich mein Appell: Lassen Sie sich impfen, das ist der einzige langfristige Weg aus der Pandemie“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

 

Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?

  • Schüler:innen bei den regelmäßigen Testungen in den Schulen.
  • Kinder bis 12 Jahre.
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (bis zum 31. Dezember 2021).
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten.
  • Schwangere (bis zum 31. Dezember 2021) und Stillende (bis zum 10. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit kurzem gibt.
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Beschäftigte, die einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen, z.B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kindergärten und Schulen. Diese Tests werden weiterhin vom Arbeitgeber bzw. vom Land BW angeboten.
  • Besucher:innen von Krankenhäusern und Pflegeheimen bekommen weiterhin eine kostenfreie Testung vor Ort.
  • Auch die grundsätzliche Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten 2x pro Woche kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin bestehen.

Welche Nachweise müssen bei der Testung vorgelegt werden?

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss bei Inanspruchnahme der Testung ein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.

Weitere Infos, auch zu den Ausnahmen, finden Sie unter www.nordheim.de.

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