Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 29. September 2021

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 29. September 2021

Erfasst von: Redaktion, DS | 07.10.2021 – 14.10.2021

Bebauungsplan „A la Fontaine, 1. Änderung“ wird rechtskräftig

Nachdem der Bebauungsplanentwurf „A la Fontaine, 1. Änderung“ von Anfang Juni bis Anfang Juli 2021 öffentlich ausgelegt war und zeitgleich auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf gehört wurden, konnte in der Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen werden. Anschließend wurden der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird mit seiner heutigen öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Der Bekanntmachungstext ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt und auch auf der Homepage der Gemeinde Nordheim unter www.nordheim.de eingestellt.

Lücke in der Radwegverbindung Nordheim/Brackenheim-Hausen wird geschlossen

Der noch fehlende Abschnitt der Radwegverbindung zwischen Nordheim und Hausen soll ausgebaut werden. Die Arbeiten wurden an den günstigsten und wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Klaus Reimold aus Gemmingen mit einer Angebotssumme von 121.093,38 EUR vergeben. Dank großzügiger Zuschüsse bleibt an den Kommunen Nordheim und Brackenheim, welche die Maßnahme finanzieren, nur ein sehr kleiner Eigenanteil hängen.

Kommt eine einreihige Bebauung nördlich der Straße „Im Schelmental“?
Grundzüge für eine mögliche Baulandentwicklung wurden geklärt

Schon im Herbst vergangenen Jahres fragten Grundstückseigentümer im Bereich nördlich der Straße „Im Schelmental“, ob dort eine einreihige Wohnbebauung ermöglicht werden könnte. Der Gemeinderat hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, grundsätzlich zu klären, ob dort eine Entwicklung zu Wohnbaufläche möglich wäre.

Die seitherigen planerischen Vorgaben haben eine Entwicklung für eine Wohnbebauung bislang verhindert. Bestehende Obstbaumwiesen können ebenfalls ein Erschwernis sein. Kürzlich ist nun das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten, nach welchem jetzt die Möglichkeit besteht, unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb eines befristeten Zeitraums die beschriebene Entwicklung in Angriff zu nehmen.

Aufgrund der Zuschnitte der Grundstücke ist absehbar, dass im Falle eines Verfahrens nicht alle heutigen Grundstückseigentümer einen Bauplatz erhalten können. Wichtig ist daher ein transparentes Verfahren in Abstimmung mit allen Eigentümern. Es wurde vorgeschlagen, hier so vorzugehen, wie es schon öfter bei der Entwicklung von Gewerbegebieten praktiziert wurde: Die Gemeinde kauft zunächst alle Grundstücke im künftigen Baugebiet zu einem relativ niedrigen Quadratmeterpreis auf; anschließend werden die Beteiligten gleichermaßen am Erlös aus dem Verkauf der entstehenden Bauplätze beteiligt. Der Erlös ergibt sich hierbei aus den Verkaufspreisen aller Bauplätze abzüglich aller dem Baugebiet zuzurechnenden Kosten und Ausgaben. Ein Bebauungsplanverfahren wird nur dann eingeleitet, wenn sich alle Grundstückseigentümer nach gleichen Vereinbarungen beteiligen. Den früheren Grundstückseigentümern soll dann ein Vorkaufsrecht für die entstehenden Bauplätze eingeräumt werden. Der Quadratmeterkaufpreis für die Bauplätze wird vom Gemeinderat festgesetzt. Durch dieses Vorgehen sollen Ansätze zu Spekulationen ausgeschlossen werden, da Bauplätze nur an „Selbstnutzer“ verkauft werden.

Weitere Festlegungen müssen, je nach der künftigen Entwicklung des Vorhabens, später noch getroffen werden. Die Entscheidung über die Realisierung trifft, falls sich die Eigentümer einig sind, der Gemeinderat.

Das Gremium begrüßte diese Vorgehensweise und beauftragte die Verwaltung, gemeinsam mit allen Grundstückseigentümern im in Rede stehenden Bereich zu klären, ob Interesse und Bereitschaft an der Entwicklung zu Wohnbaufläche entsprechend den genannten Grundsätzen besteht. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden in den kommenden Tagen direkt informiert.

 

Bild Schelmental

Die Straße „Im Schelmental“ wird absehbar vollständig erneuert. Soll in diesem Zusammenhang auch auf der bisher unbebauten Straßenseite eine Bebauung ermöglicht werden? Dieser Frage wird die Verwaltung auf Grundlage nun beschlossener Grundsätze gemeinsam mit den Grundstückseigentümern nachgehen.

 

Anmerkung der Verwaltung: Bedauerlicher Weise erweckt die Berichterstattung mit irreführendem Foto in der Tageszeitung den Eindruck eines massiven Eingriffes in die im Schelmental bestehenden Streuobstwiesen. Das ist erstens nicht beabsichtigt und zweitens eine der zu klärenden Fragen für den Fall, dass ein Verfahren überhaupt in die Wege geleitet wird.

Positiver Jahresabschluss 2020 des Wasserwerks Nordheim

In der Sitzung des Gemeinderats wurde der Jahresabschluss 2020 des Wasserwerkes vorgestellt. Der an die Gemeinde abzuführende Gewinn beträgt 15.782,00 EUR (Vorjahresverlust 21.961,58 EUR). Hinzu kommen 33.700,91 EUR Konzessionsabgabe, die vom Wasserwerk an die Gemeinde zu leisten sind. Das Eigenkapital zum 31.12.2020 betrug 635.469,51 EUR und entspricht 37,6 % der bereinigten Bilanzsumme. Zum Jahresende belief sich der Schuldenstand auf 364.750,00 EUR, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 43 EUR entspricht. Der Landesdurchschnitt liegt bei 672 EUR. Eine Änderung der im Jahr 2020 kalkulierten Wasserverbrauchsgebühr ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2020 förmlich festgestellt. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 wird auf www.nordheim.de unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

Annahme von Spenden

Die Gemeinde bedankt sich für folgende Spenden:
Gebrüder Eberhard GmbH, Nordheim: 200 EUR für die Freiwillige Feuerwehr
Anonyme Spende in Höhe von 20 EUR für die Nordheimer Kindergärten.

Sonstiges und Anfragen

Luftfilter und CO2-Sensoren

Das Thema Luftfilter und CO2-Sensoren ist aktueller denn je. Um passende Maßnahmenkonzepte zu erarbeiten, befindet sich die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulleitern Nordheim und Nordhausen sowie den Gesamtleitungen der Krippen und Kindergärten. Zwischenzeitlich konnten alle Einrichtungen auf deren Lüftungsbedingungen geprüft werden. Es bestehen grundsätzlich gute Lüftungsmöglichkeiten durch große Fensterflächen und teils zusätzlich verbauter Raumlufttechnischer Lüftungsanlagen. Um das Lüftungsverhalten zu optimieren, sollen nach Bedarf CO2-Sensoren beschafft werden. Alle weiteren Maßnahmen werden zeitnah mit den Elternvertretern abgestimmt. 

Haftmittelbenutzung in der Sporthalle

Nachdem in der sanierten Sporthalle Anfang September der reguläre Trainingsbetrieb wieder aufgenommen wurde, zeigen sich bereits erste Verschmutzungen durch verwendete Haftmittel. Die Reinigung dieser Verschmutzungen ist recht aufwendig und nicht ohne weiteres möglich. Gemeinsam mit den betroffenen Vereinen und dem Hersteller des Sportbodens soll das Vorgehen abgestimmt und Lösungskonzepte ausgearbeitet werden. 

 

Von der Bürgerfragestunde wurde diesmal kein Gebrauch gemacht.

instagram