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Mitteilungsblatt Nordheim

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Gemeinderatssitzung 29. September 2021 - um was geht’s?

Erfasst von: Redaktion, DS | 23.09.2021 – 30.09.2021

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "A la Fontaine, 1. Änderung";

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Das Bebauungsplanverfahren „A la Fontaine, 1. Änderung“ steht unmittelbar vor dem Abschluss. Nachdem der Bebauungsplanentwurf von Anfang Juni bis Anfang Juli öffentlich ausgelegt war und sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden Gelegenheit zur Äußerung hatten, kann in der Sitzung nun über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen werden. Im Anschluss daran ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan vorgesehen. Der Bebauungsplan tritt nach entsprechendem Beschluss mit seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lückenschluss der Radwegverbindung Nordheim/Brackenheim-Hausen erfolgt

Der noch fehlende Abschnitt der Radwegverbindung zwischen Nordheim und Hausen soll ausgebaut werden. Das Ingenieurbüro Ippich hat hierzu die entsprechenden Leistungen ausgeschrieben. Die Arbeiten sollen in der Sitzung vergeben werden.

Mögliche einreihige Bebauung nördlich der bestehenden Straße "Im Schelmental"; 
Klärung von Grundsatzfragen

Von einigen Grundstückseigentümern war im vergangenen Jahr angeregt worden, eine einreihige Bebauung nördlich der Straße Im Schelmental zu ermöglichen. Nachdem nun das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten ist, bestehen die rechtlichen Möglichkeiten, dieses Vorhaben anzugehen. In der Sitzung soll über die grundsätzlichen Regelungen und die Vorgehensweise bei der Baulandentwicklung diskutiert und beschlossen werden.

Klimaschutz in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen-Neckarwestheim-Nordheim 

Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund haben die Kommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen – Nordheim- Neckarwestheim ihre Unterstützungserklärung zum Klimaschutzpakt abgegeben und sind zwischenzeitlich in die Liste des Umweltministeriums über die teilnehmenden Kommunen aufgenommen.

Eine der Folgen: für Maßnahmen und Projekte können Landesmittel im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz Plus 2021“ beantragt werden. 

Ein langfristiges Ziel ist es, die Wärmeversorgung bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Der Wärme- bedarf für Gebäude und Einrichtungen soll konsequent reduziert werden. Die Einsparung und effiziente Nutzung von Energie wird dabei als größtes Potenzial für eine nachhaltige Wärmeversorgung gesehen.

Zur strukturierten Umsetzung der Maßnahmen des Klimapakts und der Zielsetzungen des Klimaschutzgesetzes ist angedacht, zunächst befristet für 5 Jahre einen Klimaneutralitätsbeauftragten einzustellen. Die Klimaneutralität soll insbesondere in den Bereichen Liegenschaften, Fuhrpark, Beschaffung und gegebenenfalls in der Wasserversorgung und Kläranlage umgesetzt werden.

Das Land fördert die Schaffung einer solchen Stelle sowie die begleitende externe Beratung und Sachkosten.

Die Aufgaben des Klimaneutralitätsbeauftragen umfassen unter anderem:

- Bestandsaufnahme und Bilanzierung

- Entwicklung und Abstimmung eines CO²-Reduktionsplans

- Umsetzung von definierten Maßnahmen

- Dokumentation der Ergebnisse

- Aufbau und Durchführung eines Monitoringprozesses

- Begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Abstimmung, Gremienarbeit und Kommunikation

 

Der Gemeinderat wird darüber beraten, ob sich Nordheim an dieser interkommunalen Klimaschutzaktion beteiligt. 

Jahresabschluss 2020 des Wasserwerks Nordheim

Die Nordheimer Wasserversorgung wird über den Eigenbetrieb „Wasserwerk Nordheim“ abgewickelt. Das Wasser wird von der Heilbronner Versorgungsgesellschaft (HNVG) bezogen, die zugleich auch die Unterhaltung der Wasserleitungen und der darüber hinaus notwendigen Einrichtungen gewährleistet. Der vom Steuerberater der Gemeinde erstellte Jahresabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird in der Sitzung erläutert. Das Ergebnis ist vom Gemeinderat festzustellen.

Interkommunale Zusammenarbeit im Standesamtswesen mit Neckarwestheim

Die Gemeinden Nordheim und Neckarwestheim haben vor, im Bereich des Personenstandwesens eine „Gemeinschaft“ zu bilden, um mögliche Engpässe im Standesamtsbereich abdecken zu können. Der Gemeinderat soll dazu beraten und die notwendigen Beschlüsse fassen.

Ortsschild Nordhausen;

Zusatzbezeichnung „Waldenserort“

Führt der Ortsteil Nordhausen auf dem offiziellen Ortsschild künftig die Zusatzbezeichnung „Waldenserort“ ? Nach dem aktuellen Stand der Gemeindeordnung ist das möglich. Demnach können Gemeinden oder einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung beruhen. Erforderlich ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder. Anschließend ist ein Antrag ans Innenministerium zu stellen.

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