Mitteilungsblatt Nordheim
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Bundestagswahl 2021
Erfasst von: Redaktion, DS | 23.09.2021 – 28.09.2021
Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen am Sonntag, den 26.09.2021 von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen.
Jeder Wahlberechtigte kann persönlich am Wahlsonntag im Wahllokal wählen gehen oder seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Die Wahllokale sind zur Stimmabgabe von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
In der Wahlbenachrichtigung ist der Wahlbezirk und Wahlraum angegeben.
Folgende Wahllokale wurden festgelegt:
- Festhalle 001-01, Lauffener Str. 32, 74226 Nordheim
- Kindergarten „Auf dem Weihen“ 001-02, Hauffstraße 2, 74226 Nordheim
- Festhalle 001-03, Lauffener Str. 32, 74226 Nordheim
- Kindergarten „Südstraße“ 001-004, Südstraße 60, 74226 Nordheim
- Willy- Weidemann-Halle 001-05, Raiffeisenstr. 32, 74226 Nordhausen
- Briefwahlbezirk 1 in der Festhalle, Lauffener Str. 32, 74226 Nordheim
- Briefwahlbezirk 2, Gemeindezentrum „Alter Bauhof“, Hauptstraße 24/1, 74226 Nordheim
Besonderheit: der Wahlbezirk 001-03, dessen Wahllokal die Festhalle ist, wurde als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt. Das heißt, es werden genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmenabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen erhoben. Den Wählerinnen und Wählern wird im Wahllokal ein entsprechender Stimmzettel nach Geschlecht und Altersgruppe ausgehändigt, mit dem gewählt werden kann. Das Wahlgeheimnis ist dabei gewährleistet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021.html).
Weitere Informationen:
- Bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte zur Wahl mit.
- Den Stimmzettel erhält jeder Wähler im Wahlraum.
- Es werden keine Stimmzettelumschläge verwendet. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Wähler die Stimmzettel so zu falten haben, dass beim Einwurf in die Urne nicht zu erkennen ist, wie gewählt wurde.
Corona-Regeln im Wahllokal:
Nach der aktuell geltenden Verordnung
- In den Wahlräumen muss von allen Personen eine medizinische Maske getragen werden.
- Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
- Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder denen das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
- Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren.
- Für Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten (Wahlbeobachter) gilt:
Sie sind zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten verpflichtet; der Wahlvorstand ist zur Erhebung und zur Überprüfung der Vollständigkeit dieser Daten berechtigt.
Die Wahlbeobachtung darf max. 15 Minuten betragen.
- Es gilt ein Zutrittsverbot für Personen, die Symptome haben, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen und die sich in Quarantäne befinden. Hier besteht die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Aushänge vor Ort!
Vielen Dank. Ihr Wahlamt.