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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20. September 2021

Erfasst von: Redaktion, DS | 23.09.2021 – 30.09.2021

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausache: Flurstück 6646, Schwaigerner Straße 36; 
Errichtung einer Doppelgarage
In der Schwaigerner Straße 36 soll eine Doppelgarage entstehen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es gilt der Baulinienplan „Schwaigerner Straße“. Die Garage soll im Vorgarten errichtet werden. Es war darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen. 

Bausache: Flurstück 2971/1, Lauffener Straße 36/1; 
Neubau eines Containerschulgebäudes – P2
Das bereits bestehende Containerschulgebäude in der Lauffener Straße 36/1 muss wegen Fristablauf der bisherigen Genehmigung erneut genehmigt werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geißbühl“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Das Containerschulgebäude befindet sich zum Teil außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Zudem befindet sich das Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern III“. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung. 

Bausache: Flurstück 4271/3, Hölderlinstraße 6;
Sanierung und Wohnhauserweiterung

In der Hölderlinstraße 6 soll das bestehende Wohnhaus erweitert und saniert werden. Das Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es gilt der Baulinienplan „Weihen“. Zwei Stellplätze sollen außerhalb der Baulinie im Vorgarten errichtet werden. Im Übrigen war darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 2460, Falkenstraße 23;
Neubau Zweifamilienhaus mit Doppelgarage

In der Falkenstraße 23 soll ein neues Zweifamilienhaus errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geroldsgrund II, 3. Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Der Wintergarten überschreitet die Baugrenze, es soll statt des festgesetzten Satteldachs ein Krüppelwalmdach entstehen und die maximal zulässige Länge für eine einzelne Dachgaube wird überschritten. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 3089/1, 3089, 3096, Im Schelmental 3; 
Abbruch Fabrik, Bürogebäude und Lagerfläche

Das leerstehende Fabrikgebäude Im Schelmental 3-7 soll abgebrochen werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Wohnen am Auerberg“ und entspricht dessen Festsetzungen. Das Vorhaben wurde dem Gremium zur Kenntnis gegeben.

Bausache: Flurstück 253/1, Im Brühl 10; 

Bauvoranfrage für Neubau eines Einfamilienhauses

Dieser Tagesordnungspunkt wurde wegen noch zu klärender Fragen vor Eintritt in die Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

Sonstiges und Anfragen

Bikepark

Der neu gestaltete Bikepark der Gemeinde Nordheim wurde zwischenzeitlich vom TÜV begutachtet. Als Sicherheitsmaßnahme soll nun ein Graben entlang des Bikeparks ausgebildet werden, der verhindern soll, dass die Biker vom Gelände direkt auf den Feldweg fahren können und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommt. Zudem muss auf dem Container ein Geländer angebracht werden. Die Nutzung des Bikeparks sowie die Abstimmung unter den Jugendlichen funktioniert bisher sehr gut. 

Hochwasserschutz

Im Gremium kamen Fragen zum Thema Hochwasserschutz auf. Es wurde angefragt, ob man nicht die Ufervegetation im Bereich zwischen der Wilhelmstraße und dem Gelände des RRKV zurückschneiden könnte. Weiter wurde um Auskunft gebeten, ob der Staudamm beim Gelände Willy noch absenkbar sei. Abschließend wurde angesprochen, dass im Gemeinderat einmal Thema war, ein Regenrückhaltebecken außerhalb des Ortes zu errichten. Zum Thema Rückschnitt entlang der Uferbereiche wurde von einem Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Hochwasserschutz berichtet. Ein Abmähen der Böschung ist nach Auskunft der Naturschutzbehörde erst ab August möglich. Zur Sperre beim Gelände Willy wird ausgeführt, dass es sich hierbei nur um einen Notauslass handelt. Ein Regenrückhaltebecken außerhalb des Ortes kann aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht realisiert werden. Eine Planung eines möglichen Regenrückhaltebeckens weiter innerorts macht erst nach Realisierung der Westumfahrung Sinn.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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