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Hochwassergefahren – gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge: Worauf Sie (k)einen Anspruch haben

Erfasst von: Redaktion, DS | 23.09.2021 – 30.09.2021

Zunächst ist es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass Hochwasser und Hochwasser infolge von Starkregenereignissen jeden treffen können. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses befindet, besteht dennoch das Risiko, Schaden durch Folgen von Hochwasser oder Starkregen zu nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) regelt daher, dass jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“ Wer sich in Sicherheit wiegt, weil er glaubt, Hochwasserschutz sei Aufgabe der Kommune, und diese hätte schon in „ausreichendem“ Umfang Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte bedenken, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Extremereignisse von nicht planbaren Ausmaßen, Dammbrüche, Verstopfungen von Durchlässen und damit einhergehenden Überflutungen sind schwer planbar. Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von (potentiell) Betroffenen und Kommunen. Die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist dabei, Bürger*innen zu informieren, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz zu organisieren, technische Schutzmaßnahmen umzusetzen, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren zu steuern sowie die Bauleitplanung zu optimieren und anzupassen. Die Pflicht zur privaten Eigenvorsorge umfasst Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen, Versicherungen und insbesondere korrektes Verhalten im Hochwasserfall. Nur gemeinsam können Schäden minimiert beziehungsweise im besten Fall vermieden werden. Sichern Sie sich finanziell durch eine Elementarversicherung ab. Schäden durch Hochwasser und Starkregen sind nicht automatisch in Ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung inbegriffen. Dokumentieren Sie vorab Ihr intaktes Eigentum für die Schadensanzeige nach dem Ereignis. Entwickeln Sie ihren privaten Alarm- und Einsatzplan. Besprechen Sie mit Ihren Familienmitgliedern, wer im Ernstfall welche Aufgaben übernimmt und welche nahegelegenen Flächen bei einer Evakuierung aufgesucht werden können. Legen Sie sich eine persönliche Grundausrüstung für den Katastrophenfall zu. Eine Checkliste für den Notfallrucksack finden Sie unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger-vor-dem-hochwasser unter der Rubrik „Informationsmaterial zum Herunterladen“ – „Kompaktinformationen“.

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