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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aktuelle Informationen zu Corona

Erfasst von: Redaktion, DS | 23.09.2021 – 30.09.2021

Änderung der Corona-Verordnung

Am Montag ist die neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Eine Übersicht der aktuellen Regelungen (3G-, verschärfte 3G- oder 2G-Regelung) finden Sie auf der Corona-Info-Seite auf www.nordheim.de.

Laut Landesgesundheitsamt liegt die Hospitalisierungsrate aktuell bei 2,06 und insgesamt befinden sich 203 Corona-Patienten auf den Intensivstationen (Stand 21.09.2021). Somit befinden wir uns noch in der Basisstufe. Ab einer Hospitalisierungsrate von 8 oder einer Intensivbettenbelegung von mind. 250 Patienten gelten die Regelungen der Warnstufe.  

Neue Regelungen für die Quarantäne

Seit letzter Woche ist die neue Version der Corona-VO Absonderung in Kraft getreten. Sie legt die Regelungen für die Quarantänepflicht und –dauer von infizierten Personen, deren Haushaltsangehörigen, sowie den engen Kontaktpersonen fest. Folgende Änderungen haben sich ergeben: 

  • Die Quarantänezeit für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen wurde wieder von 14 auf 10 Tage verkürzt.
  • Es gibt nun die Möglichkeit des Freitestens:
    - Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen können am 5. Tag der Quarantäne einen  PCR-Test machen. Ist dieser negativ, endet die Quarantäne.
    - Ebenso ist es für diese Personen am 7. Tag der Quarantäne möglich, diese durch einen Schnelltest zu beenden.
    - SchülerInnen können sich bereits am 5. Tag durch ein negatives Schnelltestergebnis freitesten.
    - Für Kindergartenkinder endet die Quarantäne, sobald ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorliegt. Das Ergebnis ist vor Betreten der Einrichtung der Leitung oder den jeweiligen Erzieherinnen vorzuzeigen.
  • Da evtl. negative Testergebnisse nicht dem Gesundheitsamt übermittelt werden, erfolgt hier keine Korrektur der Quarantänedauer. Das Testergebnis ist deshalb bis zum Ablauf der ursprünglichen 10-tägigen Quarantäne mitzuführen bzw. der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt oder Ortspolizeibehörde) auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Die Bescheinigung über die Quarantäne wurde bisher für jeden Quarantänefäll automatisch ausgestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Quarantänedauer wird die Bescheinigung in Zukunft nur noch auf Antrag ausgestellt. Bitte wenden Sie sich hierfür an corona@nordheim.de oder an 07133 182-1999.

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