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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aktuelle Informationen zu Corona

Erfasst von: Redaktion, DS | 16.09.2021 – 23.09.2021

Änderung der Corona-Verordnung

Bisher ist diese neue Corona-VO noch nicht in Kraft getreten, da das geänderte Infektionsschutzgesetz noch als Rechtsgrundlage fehlt. Es wird jedoch damit gerechnet, dass die Verordnung bis Ende der Woche vorliegt. Bis dahin gilt die aktuelle Corona-VO weiter.

Maßstab ist dann nicht mehr die 7-Tage-Inzidenz sondern die Hospitalisierungsraten (Anzahl der zur Behandlung aufgenommenen Corona-Patienten auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) und die Anzahl der Intensivpatienten. In der neuen Corona-VO soll es 3 Stufen geben:

  • Die Basisstufe, in welcher wir uns aktuell befinden und in welcher auch die aktuellen Regelungen weiter gelten (3G-Regelung).
  • Sobald innerhalb von einer Woche die Hospitalisierungsrate auf 8 steigt oder wenn sich mehr als 250 Corona-Fälle auf den Intensivstationen befinden, greift die Warnstufe. Hier soll dann die verschärfte 3G-Regelung gelten. Das heißt, nicht geimpfte Personen haben nur noch mit einem negativen PCR-Test (in er Basisstufe gelten auch Schnelltests) Zugang zu Veranstaltungen oder Gastronomie. Der Besuch des Einzelhandels ist weiterhin mit einem Schnelltest möglich.
  • Die dritte Stufe, die Alarmstufe, greift, sobald die Hospitalisierungsrate auf über 12 steigt oder sich mehr als 390 Corona-Patienten auf den Intensivstationen befinden. In diesem Fall tritt die 2G-Regelung für Veranstaltungen oder Gastronomie in Kraft. Ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt mehr. Der Besuch des Einzelhandels ist diesen Personen dann nur noch mit PCR-Test möglich.

Auch im privaten Bereich soll es dann für ungeimpfte Personen Einschränkungen geben: in der Warnstufe darf man sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts + 5 weiteren Personen treffen. In der Alarmstufe wären nur noch Treffen mit dem eigenen Haushalt + einer weiteren Person erlaubt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht dazu gezählt. 

Laut Landesgesundheitsamt liegt die Hospitalisierungsrate aktuell bei 2,37 und insgesamt befinden sich 171 Corona-Patienten auf den Intensivstationen. Prognosen rechnen mit einem Erreichen der Warnstufe in gut einer Woche. 

Die allgemeinen AHAL-Regeln (Abstandsempfehlung, Hygiene, Maske und Lüften) bleiben weiterhin bestehen.

Weitere Informationen zum Inkrafttreten der neuen Corona-VO finden Sie auf www.nordheim.de 

 

Corona-Maßnahmen in Schule und Kita

Um den Regelbetrieb in Schulen und Kindergärten aufrechterhalten zu können, wurden folgende weitere Schutzmaßnahmen von der Landesregierung beschlossen:

  • tägliche Testpflicht für Beschäftige in Schulen und Kitas, mit Ausnahme der immunisierten Personen. Auch Personen, die die Einrichtung nur kurzfristig oder außerhalb der Betriebszeiten betreten, benötigen keine täglichen Tests. Dies gilt vorerst bis zu den Herbstferien.
  • SchülerInnen müssen sich ab 27.09. bis vorerst zu den Herbstferien dreimal die Woche testen.
  • weiterhin freiwilliges Testangebot für alle Kinder in den Nordheimer Kindergärten. Tests und Infos erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Einrichtung und den ErzieherInnen.
  • Bei einem Infektionsfall in der Schule werden alle nicht-immunisierten SchülerInnen in der betroffenen Klasse 5 Tage lang getestet, dürfen aber weiterhin zur Schule gehen. Eine Durchmischung mit anderen Klassen ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Das infizierte Kind muss für 14 Tage in Quarantäne.
  • Die Maskenpflicht in weiterführenden Schulen gilt inzidenunabhängig vorerst unbegrenzt. Die üblichen Ausnahmen (Sportunterricht, im Freien, …) gelten weiterhin.

Außerdem appelliert das Kultusministerium an alle Eltern und SchülerInnen die vielen Impfangebote auch für Kinder ab 12 Jahren in Anspruch zu nehmen, damit die Schulen gut und sicher durch Herbst und Winter kommen. Alle Impfmöglichkeiten, auch ohne Termin, finden Sie unter www.dranbleiben-bw.de-.

Dort finden Sie auch Informationen rund um Impfungen für Kinder ab 12 Jahren oder auch zu den inzwischen möglichen Auffrischungsimpfungen.

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