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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Geschichte des Monats September

Erfasst von: Redaktion, DS | 09.09.2021 – 19.09.2021

Hofgut und Hofhaus des Kloster Schöntals in Nordheim
Das Kloster Schöntal an der Jagst, eine Mitte des 12. Jahrhunderts als Filialkloster des Klosters Maulbronn gegründete Zisterzienserabtei mit seiner kunstvollen Barockkirche, ist vielen Menschen bekannt. Weniger bekannt sein dürfte die Bedeutung dieses Klosters für Nordheim und Nordhausen. Das Kloster Schöntal besaß in Nordheim ein Hofgut mit einer Fläche von 153 Morgen und ein Hofhaus mitten im Dorf. Insgesamt gab es früher in Nordheim 22 solcher Hof-oder Lehengüter (Erblehen), denen zusammen 1654 Morgen (= 521 ha) der Markungsfläche gehörten. Drei dieser Höfe standen mit Nordheim und seiner Kirche in enger Verbindung: das Bartholomäus-Lehen, das Frühmesslehen und der Widumhof. Alle anderen Höfe gehörten auswärtigen Besitzern. Diese Höfe würde man in heutiger Zeit als „Investment“ bezeichnen, es waren Geldanlagen kirchlicher Einrichtungen oder wohlhabender Adelsgeschlechter, aber auch reicher Privatleute. Das Nutzungsrecht der Höfe bzw. der Grundstücke wurde als Lehen verliehen, diese Rechte waren aber auch handelbar, sie konnten vererbt oder verkauft werden.
Das Kloster Schöntal erwarb dieses Gut in Nordheim vermutlich 1359 von Heinrich Göler, dem Bruder von Konrad Göler. Die Familie Göler von Ravensburg stammt von einem alten Kraichgauer Adelsgeschlecht ab, dessen Stammsitz die Burg Ravensburg bei Sulzfeld war. Die zisterziensischen Ideale des Klosters verlangten zwar eine bescheidene Wirtschaftsführung, was aber den Erwerb von Gütern und Gültrechten nicht ausschloss. Bereits 1237 besaß das Kloster Schöntal in Heilbronn Gülteinnahmen aus Besitzungen, 1284 erhielt es einen Weinberg auf dem Stiftsberg, und 1311 gelangte ein Hof des Konrad Kübel durch Schenkung an das Kloster. Der daraus entstandene Schöntaler Klosterhof befand sich südwestlich des Deutschhofs. Dieser städtische Klosterhof in Heilbronn wurde dann der Verwaltungssitz des Klosters Schöntals für den Besitz des Klosters in unserer Gegend, und damit auch für den Schöntaler Hof in Nordheim. (Anm.: Das ehemalige Areal dieses Heilbronner Klosterhofes ist heute weitgehend überbaut mit dem Einkaufszentrum der Stadtgalerie Heilbronn).
Die zu diesem Nordheimer Schöntaler Hof gehörenden Güter lagen verteilt in den drei Zelgen zu Großgartach, Klingenberg und Brackenheim und umfassten insgesamt eine Fläche von zunächst etwa 140 Morgen (das sind ca. 44 ha). Im Laufe der Jahrhunderte ist das Hofgut bis zu seiner Auflösung 1840 auf 153 Morgen (48 ha) angewachsen. Da eine Bewirtschaftung der Güter von Schöntal oder von Heilbronn aus nicht möglich war, wurde der Schöntaler Hof als Erblehensgut an Nordheimer Bürger und Bauern verliehen.

 

Bild Knapp Ebermann

Erblehensbrief des Hans Knapp (auch: Knabb) und Hans Ebermann, 1458

 

Dazu wurde ein umfangreicher Vertrag unter Zeugen erstellt, in dem sämtliche Rechte und Pflichten der Lehensleute (Gültleute) bis ins Detail festgeschrieben waren. Erblehen bedeutet, dass die Erben des Lehensnehmers automatisch in dessen Rechte und Pflichten eintreten. Sie mussten allerdings, ebenso bei Verkauf der Lehensrechte, ein Übergangsgeld (Handlohn, Landemium) an das Kloster bezahlen. Eine Besonderheit des Schöntaler Hofes in Nordheim war das zum Hof gehörende Schöntaler Hofhaus. Nur zu wenigen dieser anfangs erwähnten 22 Hofgüter gehörte ein Gebäude. Zum Frühmesshof, zum Neipperger Hof und zum Widumhof gehörte je ein Haus, der Weinsberger Spitalhof besaß lediglich eine Scheune im Ort. Mit Hilfe noch vorhandener Erblehensbriefe und andere Dokumenten des Schöntaler Hofes in den Staatsarchiven Stuttgart und Ludwigsburg lässt sich einiges aus der Geschichte dieses Hofes samt seinem Hofhaus rekonstruieren:
Der erste erhaltene Erblehensbrief stammt aus dem Jahr 1429. Claus Knapp und seine Frau Elsa erhielten den Hof gegen eine jährlich nach Heilbronn in den dortigen Schöntaler Hof abzuliefernde Gült von je 12 Malter Roggen, Dinkel und Hafer, 1/2 Malter Erbsen, 2 Simri (Hohlmaß, ca. 22 Liter) Rüben sowie einem Kapaun auf Weihnachten. (Ein Kapaun ist ein im Alter von etwa zwölf Wochen kastrierter und gemästeter Hahn, ein früher häufig üblicher Teil des Zehnten oder anderer entsprechender Naturalabgaben). Zu diesem Hof gehörte auch ein Haus, das „gegen der Kirchen über“ gelegen war, das Schöntaler Hofhaus.

Bild Schriftstück Behausung

Ein Behausung, Scheüren und Hofreith gegen der Kirchen über, zwischen Hans Wagner und dem Heylig zu Northeim, stoßt vorn uf die Straße hinden uf Lorenz Zeitbößen Erben.

 

Eine weitere Gültlast bestand in der Pflicht der „Atzung“, das ist die Beherbergungspflicht für nach Nordheim kommende Verwalter des Schöntaler Klosters oder deren Vertreter. Aus dieser Verpflichtung, die kaum beansprucht wurde, entwickelte sich eine Art „Herbergssteuer“. 1458 bewirtschafteten Hans Knapp mit seiner Frau Anna und Hans Eberman mit seiner Frau Margaretha den Hof, danach folgt 1491 der Sohn von Hans Knapp, Claus Knapp und Hans Eberman. Um die Gültablieferungen zu vereinfachen, wurde ein Zeitfenster für die Lieferung festgelegt zwischen „Asumptio“ (Maria Himmelfahrt, 15. 8.) und „Natunta“ (Maria Geburt, 8.9.). Außerdem wurde vertraglich festgelegt, dass „die früchten aus einer Handt geraicht werden“, dass also die verschiedenen Gültleute nicht einzeln abliefern dürfen, sondern dass einer von ihnen die gesamten Gültfrüchte nach Heilbronn bringen muss. Die Gültverpflichtung war eine von der Erntemenge unabhängige Abgabe. Die vom Ertrag abhängige Zehntabgabe kam für die Bauern noch zusätzlich hinzu.

 

Bild Schriftstück Behausung

Und solcher Hoff soll verner unzertrennt pleyben und die früchten aus einer handt geraicht werden.(1581)

 

Das Hofhaus gegenüber der Kirche war meist im Teilbesitz und wurde von mehreren Familien bewohnt. Es wurde vermutlich auch mehrfach umgebaut, da es sowohl als zwei- als auch als dreigeschossig erwähnt wird. Das dazugehörende Grundstück war nach heutigem Maß etwa 8 ar groß. Ein halber Morgen Gras- und Krautgarten am Bach gehörten nach einer Beschreibung aus dem Jahr 1581auch zu diesem Hofhaus. Heute befindet sich etwa an der Stelle des Schöntaler Hofhauses die Heuchelberg-Apotheke. Das Ensemble des einstigen Schöntaler Hofes wurde 1986 abgebrochen und durch verschiedene neue Gebäude ersetzt. Das Haupthaus des Hofes war das ehemalige Wohnhaus und Schuhgeschäft von Luise und Eugen von Olnhausen. Das Alter dieses abgerissenen Gebäudes wurde leider nicht ermittelt. Im Obergeschoss befand sich aber eine massive Blockbohlentreppe aus Eichenholz, die auf ein hohes Alter des Objektes schließen lässt. Als Beiname ist im Volksmund für dieses Haus auch der Name „Kaserne“ überliefert. Vielleicht waren in den schlimmen Kriegsjahren des 17. und 18. Jahrhunderts im Innenhof oder im Stall Soldaten mit ihren Pferden einquartiert.

 

 

Bild Schriftstück Gült 1662

Der Schönthalische Gültthof zu Northeim gibt jährlich….(1662) Korn, Dinckhel, Habern je 12 Malter, Erbes 4 Simri, Rüben 4 Simri, 2 Coppen (Kapaune), tägliche atzung (= Beherbergung), Handlohn…

 

Bild Olnhausen, Hirsch, Frank

 

Bild Hauptstraße 1986 vor Abbruch

 

Bild Abbruch Kaserne

 

Bild Dia Hauptstraße

 

Mit Sicherheit waren von einigen heutigen Nordheimern deren Vorfahren einst Teilbesitzer und Bewohner des Schöntaler Hofhauses, denn in der Reihe der Besitzer tauchen viel heute noch bekannte Namen auf, wie z.B. Schaber, Plieninger, Buchwald, Frank, von Olnhausen, Hirsch.
Die Jahre während und nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) waren für Nordheim und seine Bewohner schon eine furchtbare Zeit. Doch das letzte Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts brachte durch den Pfälzer Krieg (1688-1697) mit Einquartierungen, Brandschatzung und Plünderungen allergrößte Not und größtes Elend über Nordheim. Missernten und Hagelschlag verschlimmerten die Lage zusätzlich. Acht Kinder und acht Erwachsene starben 1694/95 am Hungertod. Die Bauern sahen sich nicht mehr in der Lage, ihre Gültabgaben zu leisten und schrieben deshalb in den 90er Jahren mehrere flehentliche Briefe an den Keller in Heilbronn und sogar an den Schöntaler Abt selbst mit der Bitte um Erlass oder Reduzierung der Gültabgaben. Sie schildern dabei ihre verzweifelte Lage und unterzeichnen z.B. mit „Gantz unterthänig gehorsamst Gültschuldner zu Northeim, Andreas und Hans Balthas Bender und Consorten, alle Bürger zu Nordheim“.

 

Bild Schriftstück Abt Ben. Knittel

Bittbrief an den durch seine Dichtkunst bekannt gewordenen Abt Benedikt Knittel: An den HochWürdigen in Gott Geistlichen Herrn, Herrn Benedicto, des hochlöbl. freyen Gottes Hauses und Closters Schöntal, Abbten und Prälaten, unseren güdigen Herrn (Randnotiz: 25.ten Decemb. 1691; Northeimber wollen 1/3 theil gült geben, bitten umb nachlass der andern 2/3 theil)

 

Bei den Lehensnehmern oder Gültleuten der landwirtschaftlichen Güter gab es einen Hauptverantwortlichen, den „Träger“ des Lehengutes, der nicht zwingend auch das Hofhaus bewohnen musste. Er war für die korrekten Abrechnungen mit dem Verwalter (dieser trug den Titel „Keller“) in Heilbronn, ggf. auch mit dem Abt in Schöntal, zuständig. Das war nicht ganz einfach, weil die Nutzungsrechte an diesem Gut durch Vererbung oder Verkauf im Laufe der Zeit in immer kleinere Bruchteile zerfielen. Trotzdem musste entsprechend den Anteilen die zu bezahlenden Abgaben für jeden Anteilhaber korrekt berechnet werden. Da waren gute Kenntnisse im Bruchrechnen gefordert. So besaß Hans Philipp Widenmeier um 1740 „1/16 und widerum 1/64 Theyl an dem Schönthaler Hof“, Johann Balthas Bender gehörte „die Helfte am Vierten Teil, und wieder Einen Vier und Dreißigsten Theil an dem Schönthaler Hoff“.

 

 

Bild Schriftstück Sechzentel

 

Aus einem Steuerbuch aus den Jahren 1764/65 wird ersichtlich, dass der Schöntaler Hof zu dieser Zeit auf 18 Lehensnehmer mit ganz unterschiedlichen Besitzanteilen aufgeteilt war. Bei der Auflösung der Lehenshöfe und der Zehntrechte 1840 war diese Zahl beim Schöntaler Hof allerdings auf die stattliche Größe von 36 Lehensnehmern angewachsen.
Einen Einschnitt für den Schöntaler Hof und seine Gültleute brachte das Jahr 1700 mit der Gründung des Waldenserdorfes Nordhausen. Die Flüchtlinge erhielten nach ihrer Ankunft auf Befehl der herzoglichen Regierung 384 Morgen von der Nordheimer und 220 Morgen von der Hausener Markung, insgesamt 604 Morgen. Dabei fielen aus dem Besitz des Schöntaler Hofes von insgesamt 153 Morgen (ca. 48 ha) 46 Morgen (14,5 ha) in die neugeschaffene Markung Nordhausen. Die bisherigen Nordheimer Lehensnehmer und Bewirtschafter dieser Güterstücke verlangten Ersatzgrundstücke oder eine Entschädigung. Es wurden Briefe aufgesetzt an den Vogt in Brackenheim, an den Keller des Schöntaler Hofes in Heilbronn und sogar an den Abt in Schöntal. An der Situation war aber nichts zu ändern, und über die korrekte Verteilung der Gültabgaben der Güter wurde zwischen Nordheim und Nordhausen noch viele Jahre vor Gericht gestritten.
Das Kloster Schöntal fiel mit der Säkularisation 1802 an das Königreich Württemberg. Das Kloster selbst wurde aufgelöst, und von 1810 bis 1975 war in den Gebäuden des Klosters Schöntal das Evangelisch-theologische Seminar untergebracht. Heute wird das Anwesen von der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart als Tagungshaus sowie als Waldschulheim für Schulen und als Rathaus der Gemeinde Schöntal genutzt.

 

Bild Schriftstück Lieferung

(1836): Die Lieferung hat kostenfrei auf den Herrschaftkasten zu brakenheim zu geschehen.

 

Nach der Säkularisation mussten die Gültabgaben der Nordheimer Bauern an den „herrschaftlichen Casten“ im Brackenheimer Schloss abgeliefert werden. Mit dem Aufhebungsvertrag vom 23.3.1840 wurden die Güter durch einen festgelegten Ablösungsbetrag zu Privateigentum, die bisherigen Gültlasten entfielen. Eine jahrhundertelange Rechtsverpflichtung und Belastung der hiesigen Bauern hatte ein Ende gefunden. Ulrich Berger

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