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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt informiert:

Erfasst von: Redaktion, WZ | 23.08.2021 – 30.09.2021

Ab 1. September

Waffengesetz: Übergangsfristen für die Besitzstandsregelungen laufen aus

Mit der letzten Änderung des Waffengesetzes im Februar 2020 wurden bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten beziehungsweise unter Erlaubnispflicht gestellt. Mit der Gesetzesänderung wurde eine Besitzstandsregelung geschaffen. Zum 1. September laufen die geltende Übergangsfristen aus.

 

Verbot von sogenannten Hi-Cap-Magazinen

Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss werden künftig verboten. Magazine, die sowohl in Lang- als auch in Kurzwaffen passen, gelten als Magazine für Kurzwaffen, es sei denn, der Besitzer verfügt auch über eine dazu passende Langwaffe. Personen, die die betroffenen Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz bis zum 1. September 2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Der Anzeigende erhält eine Anzeigebescheinigung. Magazine, die erst nach dem 13. Juni 2017 erworben wurden, können noch bis zu 1. September 2021 straffrei abgeben werden (z.B. bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle) oder es kann alternativ eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt (BKA) beantrag werden. 

 

Erwerb und Besitz von Salutwaffen

Seit dem 1. September 2020 fallen Salutwaffen (ehemals scharfe Schusswaffen, die nach einem Umbau nur noch Platzpatronen verschießen) unter die Erlaubnispflicht. Für den Erwerb und Besitz von Salutwaffen ist zukünftig ein Bedürfnis erforderlich. Hat jemand am 1. September 2020 eine erlaubnispflichtige Salutwaffe besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens bis zum 1. September 2021 eine Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder die Waffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen.

 

Erlaubnispflicht von Pfeilabschussgeräten

Pfeilabschussgeräte sind künftig den Schusswaffen gleichgestellt und unterliegen der Erlaubnispflicht. Besitzt jemand ein Pfeilabschussgerät, so muss spätestens zum 1. September 2021 eine Erlaubnis beantragt oder das Pfeilabschussgerät einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen werden. Der Erwerb und Besitz von Armbrüsten ist weiterhin erlaubnisfrei.

 

Erweiterung der wesentlichen Teile

Der Katalog der wesentlichen Teile wurde erweitert. So sind unter anderem auch Teile von Schusswaffen wie etwa Gehäuse von Langwaffen sowie alle Teile des Verschlusses einer Waffe künftig als wesentliche Waffenteile eingestuft. Dadurch werden wesentlichen Teile von vollautomatischen Schusswaffen (u.a. Sturmgewehren) den verbotenen Gegenständen zugeordnet. Besitzer solcher Waffenteile können noch bis zum 1. September 2021 eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder das Waffenteil straffrei bei der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle abgeben.

 

Zuständig für die Durchführung des Gesetzes sind die Waffenbehörden. Im Landkreis Heilbronn ist die das Landratsamt für alle Kommunen mit Ausnahme der Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim).

 

 

Kostenfreie EnergieSTARTberatung – September

Heizungsaustausch, Energetische Sanierung, unübersichtliche Fördermöglichkeiten, komplizierte Gesetze und Vorschriften? Was muss ich beachten?

 

Sie planen einen Austausch Ihrer Heizung, wissen jedoch nicht welches Gesetz zu beachten ist oder wie die 15% des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) erfüllt werden können? Sie möchten Ihre Energiekosten senken oder Ihr Haus sanieren und finden sich im Dschungel von unübersichtlichen Fördermöglichkeiten und komplizierten Vorschriften nicht zurecht? 

Antworten auf diese und weitere Fragen zu den Themen Sanierung, Fördermittel, Vor-Ort-Beratung und Energiesparen erhalten Sie bei der kostenfreien und neutralen EnergieSTARTberatung, die in Kooperation mit dem Landratsamt Heilbronn durchgeführt wird. Im Einzelgespräch mit den ehrenamtlichen und von neutraler Stelle zertifizierten Energieberatern können Sie individuelle Fragen klären oder sich ganz allgemein zum Thema Energieeffizienz und Sanierung informieren. 

Die ca. 30-minütige EnergieSTARTberatung findet derzeit an 24 Beratungsstellen (Rathäusern) statt und ist für alle Einwohner des Landkreises Heilbronn kostenlos. Der Beratungstermin in Nordheim findet am Dienstag, 7.9.2021 statt.

 

Eine vorherige Terminbuchung (online) ist notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung. Die aktuell verfügbaren Termine sowie weitere Informationen können unter www.landkreis-heilbronn.de/energieberatung eingesehen und vereinbart werden. Fragen oder Hilfe bei der Online-Terminbuchung unter Tel. 07131 994-1184 oder energieberatung@landratsamt-heilbronn.de. 

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