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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu für das Haushaltsjahr 2021

Erfasst von: Redaktion, DS | 12.05.2021 – 20.05.2021

Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 26. April 2021, Aktenzeichen 11/902.41/Ja die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß § 121 Abs. 2 GemO i. V. mit § 28 GKZ bestätigt.

Genehmigt wurde der auf 300.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 89 Abs. 2 GemO i.V.m. § 18 GKZ. Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung 2021 nicht.

 

Die Haushaltssatzung wird nachstehend gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO i.V.m § 18 GKZ an 7 Arbeitstagen und zwar von Montag, 17. Mai 2021 bis Mittwoch, 26. Mai 2021 je einschließlich bei der Stadtverwaltung Brackenheim, Finanzverwaltung, Marktplatz 1, Bürgerbüro, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 hat folgenden Wortlaut:

 

Haushaltssatzung

des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 16.02.2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR                              

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.130.700

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.130.700

1.3

Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

 

 

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

977.100

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

902.200

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

74.900

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

455.500

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-455.500

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-380.600

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-380.600



§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf                                                     0 EUR

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf                                                                          0 EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von

Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten

(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                                 0 EUR

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                              300.000 EUR

 

 

§ 5 Zinsumlage

 

Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2021 eine Zinsumlage

in Höhe von vorläufig                                                                                                                         0 EUR

 

§ 6 Verwaltungs- und Betriebskostenumlage

 

Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2021 eine Verwaltungs-

und Betriebskostenumlage in Höhe von vorläufig                                                            150.600 EUR

 

§ 7 Kapitalumlage

 

Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2021 eine Kapitalumlage

in Höhe von vorläufig                                                                                                                         0 EUR

 

 

Brackenheim, den 12.05.2021

gez. Thomas Csaszar

Bürgermeister und Verbandsvorsitzender

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften für die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

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