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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Auch auf Spielplätzen gelten Regeln

Erfasst von: Redaktion, DS | 06.05.2021 – 13.05.2021

 

Verhaltensregeln auf Spielplätzen

 

Öffentliche Spielplätze unterliegen Vorschriften bezüglich des Verhaltens – diese erkennen Sie an den neuen Hinweisschildern, die aufgestellt wurden.

So ist es auf dem Spielplatz unter anderem nicht erlaubt, Alkohol zu trinken oder Zigaretten zu rauchen und Hunde müssen draußen bleiben. Müll sollte immer in die dafür vorgesehenen Abfallkörbe entsorgt werden.

Um Strangulation zu vermeiden, dürfen keine Helme und keine Schlüsselbänder auf den Spielgeräten getragen werden!

Zudem ist das Fahrrad- und Skateboard fahren sowie das Fußball spielen verboten.

Kinder unter drei Jahren sind durch einen Erwachsenen zu begleiten.

Achtung: Für öffentliche Spielplätze gelten auch Vorschriften zu Alter und Nutzungszeiten! Jugendliche über 14 Jahre dürfen den Spielplatz daher nicht mehr benutzen. Die erlaubte Nutzungszeit bewegt sich zwischen 8 Uhr am Morgen und 20 Uhr am Abend. 

Verstoß gegen die Spielplatzregeln: Bußgeld?

Wer gegen die Spielplatzordnung verstößt, kann durch Polizei oder Ordnungsamt mit einem Bußgeld belegt werden. Zum Beispiel kostet das Rauchen sowie das Fußball spielen 25 Euro Bußgeld. Der Hund auf dem Spielplatz, der nicht sachgemäß entsorgte Müll und der unerlaubte Aufenthalt 50 Euro Bußgeld.

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