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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Das Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich verboten

Erfasst von: Redaktion, DS | 06.05.2021 – 13.05.2021

Der Außenbereich beginnt unmittelbar im Anschluss an das letzte Haus eines jeden Ortsteils. Ohne Baugenehmigung zulässig sind dort nur Geschirrhütten zur Unterbringung von Geräten, aber nicht zum Aufenthalt von Personen. Diese Hütten dürfen nicht größer sein als 20 m³. Grundsätzlich benötigen alle anderen Vorhaben im Außenbereich eine Baugenehmigung.

Auch wenn ihr Vorhaben baurechtlich genehmigungsfrei ist, müssen Sie öffentlich-rechtliche Vorschriften beachten. Genaueres hierzu finden Sie im Flyer „Bauliche Anlagen im Außenbereich“ auf der Homepage des Landratsamts Heilbronn (https://www.landkreis-heilbronn.de/flyer-bauliche-anlagen-im-aussenbereich-2020-pdf.2718.htm). 

In den letzten Jahren hat der Wildwuchs im Außenbereich massiv zugenommen, auch bei uns. Aus diesem Grund wird die Verwaltung die baulichen Entwicklungen im Außenbereich vermehrt kontrollieren und Verstöße an das Landratsamt Heilbronn melden.

Bebauung im Außenbereich

Geschirrhütte mit 20 m³? Ganz sicher nicht!

 

 

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