Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Aktuelle Informationen zu Corona

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aktuelle Informationen zu Corona

Erfasst von: Redaktion, DS | 29.04.2021 – 06.05.2021

Corona-Regelungen

Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung passt Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelungen an die bundeseinheitlichen Vorgaben an:

  • Absenkung der Altersgrenze bei Ausnahmeregelungen für Kinder (z.B. Kontaktbeschränkungen oder Sport) von 14 Jahre auf einschließlich 13 Jahre.
  • Fitnessstudios dürfen für Reha-Sport oder den Spitzen- und Profisport öffnen. Da der Bund Fitnessstudios nicht mehr zu den Sportstätten, sondern zu den Freizeiteinrichtungen rechnet, bleiben sie ansonsten grundsätzlich weiterhin geschlossen.
  • Erlaubt ist der kontaktarme Freizeitsport mit max. 5 Personen aus 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Bei einer Inzidenz über 100 ist Sport nur noch mit dem eigenen Haushalt + einer weiteren Person erlaubt. Dies ist im Landkreis Heilbronn aktuell der Fall. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen von max. 5 Kindern kontaktlos Sport im Freien ausüben. Eventuelle Anleitungspersonen benötigen einen negativen, bescheinigten Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Buchhandlungen dürfen unter den Auflagen für den Einzelhandel wieder öffnen.
  • Zoos dürfen bei einer Inzidenz von unter 100 unter den Voraussetzungen für Click&Meet öffnen. Vorrausetzung für Besucher ist ein negativer, bescheinigter Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Außenbereiche von Zoos dürfen auch bei einer Inzidenz über 100 geöffnet bleiben, wenn angemessene Hygienekonzepte eingehalten werden können.
  • Treffen sind weiterhin nur mit dem eigenen Haushalt + einer weiteren Person erlaubt. Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
  • Bestattungen dürfen mit max. 30 Personen stattfinden. Auch Kinder bis 13 Jahren zählen hierzu.
  • Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 – 5 Uhr. Zwischen 22 und 24 Uhr ist körperliche Bewegung im Freien erlaubt. Dies allerdings nur alleine. Sportstätten dürfen nicht benutzt werden. Die bisherige Ausnahme „An- und Abfahrt zu PartnerInnen“ gilt nun nicht mehr. Dies muss nun ebenfalls vor 22 Uhr stattfinden.
  • Schulen müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 in den Wechselunterricht gehen. Ab einer Inzidenz von über 165 findet Fernunterricht statt. Für die Klassen 1-7 gibt es eine Notbetreuung. Dies ist auch bei uns aktuell der Fall. Weitere Informationen zu Unterricht und Notbetreuung erhalten Sie von Ihrer Schule.
  • Diese Regelung gilt auch für Kindergärten: ab einer Inzidenz von über 165 findet nur noch eine Notbetreuung statt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Einrichtung.
  • Ab einer Inzidenz von 150 bleibt der Einzelhandel geschlossen. Darunter sind Click&Meet-Angebote erlaubt. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein negativer, bescheinigter Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, sowie die Kontaktdatenerhebung. Außerdem gelten die bisherigen Kundenbeschränkungen pro Verkaufsfläche weiter. Dies gilt auch für Baumärkte.
  • In Bussen, Bahnen und Taxen, sowie der Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Geimpfte oder genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen (Nachweis erforderlich, z.B. Impfdokumentation oder ärztliches Attest über Infektion), ebenso Kinder bis 5 Jahre.
  • Bei Frisör- und Fußpflegedienstleistungen ist ein negativer, bescheinigter Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Diese Corona-Verordnung gilt vorerst bis zum 22. Mai.

 

Appell des Landrats Detlef Piepenburg

Nirgendwo in Baden-Württemberg ist die Zahl der Infizierten höher, als im Landkreis Heilbronn. Deshalb appelliert Landrat Detlef Piepenburg eindringlich an alle BürgerInnen: „Wir befinden uns momentan in einer äußerst kritischen Phase der Pandemie. Nun kommt es auf jeden Einzelnen an. Bitte tragen Sie dazu bei, das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, indem Sie Ihre Kontakte wo immer möglich auf das absolute Minimum reduzieren.“ Und wo es nicht geht, sollten die Menschen sich äußert umsichtig verhalten. Dies diene dem Schutz der eigenen Gesundheit und nur so lasse sich im Augenblick der dramatische Anstieg der Zahl der Infizierten wieder in den Griff bekommen. Falls dies nicht gelinge, drohe die Gefahr, dass die Krankenhäuser nicht mehr alle Patienten versorgen können.

 

Beiträge Kindergarten und Schülerbetreuung

Aufgrund der aktuellen Schließung hat der Gemeinderat zugestimmt, zunächst auf die Elternbeiträge für Mai zu verzichten. Diese werden somit nicht abgebucht bzw. nicht in Rechnung gestellt. Die Elternbeiträge für die Notbetreuung müssen jedoch bezahlt werden.

instagram