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Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Öffentliche Bekanntmachung

Erfasst von: Redaktion, DS | 01.04.2021 – 08.04.2021

Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und örtliche Bauvorschriften „Wohnen am Auerberg“;
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs „Wohnen am Auerberg“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnen am Auerberg“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke 3089, 3089/1 und 3096.

Maßgeblich ist der vom Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach, gefertigte Entwurf vom 06.07.2020/24.02.2021. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom

12.04.2021 bis 14.05.2021,

 

je einschließlich, während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Nordheim, Bauamt, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

- Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung vom April 2020, gefertigt durch das

  Büro Umweltplanung Dr. Münzing, Flein

- Schalltechnische Untersuchung vom 12.02.2021, gefertigt durch das Büro BS     
  Ingenieure, Ludwigsburg

- Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit   
  (vgl. Nachtrag der Begründung)

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan bei der Gemeindeverwaltung Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraumes nach § 4a (4) BauGB auch im Internet unter www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen und unter https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

 

Nordheim, den 01.04.2021

 

gez. Schiek
Bürgermeister

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