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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 26. März 2021

Erfasst von: Redaktion, DS | 01.04.2021 – 08.04.2021

Bekanntgaben

Haushalt 2021 vom Landratsamt genehmigt

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2021 wurde vom Landratsamt Heilbronn mit dem Haushaltserlass vom 08.03.2021 bestätigt. Die Haushaltssatzung ist im Internet (www.nordheim.de) unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

Struktur unserer Wasserversorgung wird begutachtet;

HNVG empfiehlt Bau einer zweiten Versorgungsleitung vom Hochbehälter Landturmbacken nach Nordheim

Die Wasserversorgung von Nordheim und Nordhausen erfolgt aktuell über eine einzige, ca. 1,6 km lange Zuleitung vom Hochbehälter Landturmbacken aus dem Jahr 1960. Bei einem Rohrbruch dieser Wasserhauptleitung würden Nordheim und Nordhausen nicht mit Wasser versorgt, bis diese repariert ist.

In der Sitzung hat die HNVG als technischer Betriebsführer des Wasserwerks Nordheim über die Ausgangslage und Risiken von lediglich einer bestehenden Versorgungsleitung für die Wasserversorgung informiert. Aus Gründen der Redundanz und um im Falle eines Schadens nicht von lediglich einer Versorgungsleitung abhängig zu sein, soll möglichst bald eine zweite Versorgungsleitung vom Landturmbacken zum Nordheimer Ortsnetz errichtet werden. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf geschätzt rund 740.000 EUR.

Der Gemeinderat beschloss, zunächst ein so genanntes Wasserstrukturgutachten erstellen zu lassen. Dieses soll Aussagen zu unserer Wasserversorgung generell, insb. auch zu dieser zweiten Versorgungsleitung treffen. Das Gutachten ist Voraussetzung dafür, eine finanzielle Förderung des Landes in Höhe von mindestens 25 % der Baukosten erhalten zu können. Bei normalem zeitlichen Verlauf könnte nach Abschluss des Gutachtens und anschließendem Zuschussantrag voraussichtlich 2023 mit dem Bau einer zweiten Hauptleitung begonnen werden.

Bebauungsplan "Wohnen am Auerberg" wurde als Entwurf beschlossen

Am 24.04.2020 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am Auerberg“ gefasst. Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden stattgefunden hat, liegen nun auch die notwendigen Gutachten für den nächsten Verfahrensschritt vor. In der Sitzung war über die Abwägung der zum Bebauungsplanvorentwurf eingegangenen Stellungnahmen zu beraten und beschließen. Des Weiteren wurde der angepasste Bebauungsplanentwurf vorgestellt und der Auslegungsbeschluss hierfür gefasst. Vorab stimmte das Gremium noch einem städtebaulichen Vertrag mit dem Bauträger zu, welcher die Umsetzung des Projektes und die Kostentragung regelt. Die Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes finden Sie an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt und auch im Internet auf www.nordheim.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“.

Veränderungssperre für "Wohnpark Nordhausen Ost"

Der Gemeinderat hat am 19.01.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnpark Nordhausen Ost“ gefasst. Nachdem ein für den Bereich vorgesehenes Wohnbauprojekt nicht realisiert werden kann, soll vermieden werden, dass es in diesem Gebiet zu nicht erwünschten städtebaulichen Entwicklungen kommt. Ein Instrument zur Sicherung der kommunalen Planungshoheit im künftigen Geltungsbereich von Bebauungsplänen ist die sogenannte Veränderungssperre. Diese sichert ab, dass im Planbereich keine baulichen Veränderungen ohne die Zustimmung der Gemeinde erfolgen dürfen. Der Gemeinderat beschloss eine solche Veränderungssperre für den Bereich des Gebietes „Wohnpark Nordhausen Ost“ als Satzung. Die Öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt und auch auf der Homepage der Gemeinde www.nordheim.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ eingestellt.

Beschluss über gemeinschaftliche Anlagen der Flurneuordnung "Seeloch"

Nachdem eine Abfrage bei den Eigentümern im vergangenen Jahr ergeben hat, dass zu einem großen Teil Bereitschaft bzw. Interesse an einer Flurneuordnungsmaßnahme im Bereich „Seeloch“ besteht, soll diese voraussichtlich im Sommer von der Flurneuordnungsbehörde angeordnet werden.

Im Vorfeld hierfür waren Beschlüsse hinsichtlich der im Verfahren entstehenden sogenannten „gemeinschaftlichen Anlagen“ notwendig. Hierbei handelt es sich z.B. um Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz dienen. Diese sollen nach Abschluss des Verfahrens und Auflösung der Teilnehmergemeinschaft als Eigentum an die Gemeinde zugeteilt werden. Dasselbe gilt auch für die Feldwege in diesem Bereich. Die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht geht damit auch an die Gemeinde über. Dies wurde vom Gemeinderat so beschlossen. Weiter wurde beschlossen, dass nach Abschluss des Verfahrens bei Bedarf die Gemeinde die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übernimmt.

Welche Farbe hat der neue Boden der Nordheimer Sporthalle?

Nachdem den hallennutzenden Vereinen und dem Gemeinderat verschiedene Farben für den neu zu verlegenden Sportboden vorgestellt wurden, hat sich das Gremium für die Farbe hellblau entschieden. Mit dem Aufbau des komplett neuen Sportbodens soll bereits Anfang April begonnen werden.

Künftige Nutzung der Vereinsräume in der Südstraße 60 und des Gemeindezentrums Alter Bauhof sind geregelt

Im Untergeschoss des neuen Kindergartengebäudes in der Südstraße befinden sich Vereinsräume, die fertiggestellt sind und derzeit nur wegen Corona-bedingten Einschränkungen noch nicht genutzt werden können. Dasselbe gilt für das Gemeindezentrum Alter Bauhof, das nach Auszug der Gemeindeverwaltung, die während des Rathausumbaus dort untergebracht war, nun wieder für Vereine und sonstige Zwecke zur Verfügung steht. Der Gemeinderat beschloss für diese Räume jeweils die notwendigen Regeln und Entgelte für die Benutzung.

Die Benutzungsordnung und die Benutzungsentgeltordnungen für die Räumlichkeiten in der Südstraße 60 und dem Gemeindezentrum Alter Bauhof werden auf der Homepage der Gemeinde www.nordheim.de unter der Rubrik „Ortsrecht“ eingestellt.

Badesaison 2021 für das Freibad wird vorbereitet

Wann und unter welchen Bedingungen kann es einen Freibadbetrieb in diesem Jahr geben? Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit die Bäderbetriebe im Land. Bisher gibt es noch keine Signale oder gar Regelungen, die hinsichtlich der Corona-Pandemie zu beachten sein werden. Dennoch bereitet sich die Gemeinde auf den Badebetrieb vor. Neben den praktischen Arbeiten vor Ort hat sich die Verwaltung mit der Bade- und Gebührenordnung befasst und dem Gemeinderat zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Grundsätzlich entsprechen die vorgeschlagenen Regelungen denen des Vorjahres.

Die beiden wichtigsten Beschlüsse – alles vorbehaltlich weiterer behördlicher Vorgaben – betreffen die möglichen Zeitabschnitte für den Badebetrieb und die Eintrittspreise.

Wie im Vorjahr soll es auch 2021 ausschließlich Einzelkarten geben, die online bzw. hilfsweise im Bürgerbüro vorab gebucht werden können:

Die Zeitabschnitte für die tägliche Freibadöffnung wurden zwar noch nicht endgültig festgelegt, weil mit gesetzlichen Vorgaben zu rechnen und auch das Arbeitsrecht für die Beschäftigten im Freibad zu beachten ist, aber es sollen wie im Vorjahr täglich drei Zeitabschnitte sein, in denen Gäste das Bad besuchen können. Insbesondere während der üblicherweise „heißen“ Monate von Juni bis August sind die Zeitabschnitte von 10-12 Uhr, von 13-18 Uhr und von 19-21 Uhr vorgesehen. Damit soll einerseits die „Hauptschicht“ am Nachmittag attraktiver, aber auch den gut frequentierten „Spätschwimmern“ entgegen gekommen werden. Die Eintrittspreise sollen 3,00 / 1,50 EUR für den Früh- und Späteintritt und 5,00 / 2,50 EUR für den Nachmittagseinritt betragen.

Über den weiteren Verlauf der Entwicklungen und die konkrete Umsetzung des Freibadbetriebes, von dem wir hoffen, dass er am 1. Mai beginnen kann, werden wir Sie hier im Amtsblatt und in www.nordheim.de/Leben und Freizeit/Freibad weiter informieren.

Gemeinde widmet Straße und Feldwege nach dem Bau der Ortsdurchfahrt Nordhausen

Seit ihrer Fertigstellung verläuft auf der Trasse der Ortsumfahrung Nordhausen die Landesstraße L 1106, die früher mitten durch Nordhausen führte. Der Gemeinderat hat nun die Verkehrsflächen der „alten“ L 1106 innerorts als Ortsstraße eingestuft und die zwischen jeweiligem Ortsende und den beiden Einmündungen in die Ortsumfahrung liegenden Teilstrecken zu Gemeindeverbindungsstraßen erklärt. Auch für die in Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumfahrung Nordhausen neu bzw. verändert entstandenen beschränkt öffentlichen Wege (Feldwege), die sowohl dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen, als auch von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden können, wurde die verkehrsrechtlich notwendige Widmung nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg beschlossen.

Auf die entsprechende öffentliche Bekanntmachung im Internet unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ auf www.nordheim.de darf verwiesen werden.

Annahme von Spenden

Die Gemeinde bedankt sich für eine Spende von Herrn Peter Haug über 100 EUR für die Landschafts- und Biotoppflege.

Sonstiges und Anfragen

Corona, Impfen, Testen

Der Gemeinderat wurde über die Möglichkeit einer Impfung direkt in Nordheim informiert. In wenigen Gemeinden des Landkreises gab es solche Impftermine vor Ort für die Impfberechtigten über 80 Jahren, durchgeführt durch sogenannte mobile Impfteams (MIT). Dieses Angebot läuft parallel zu den Impfungen in den Impfzentren. Aufgrund des noch immer knappen Impfstoffs gibt es jedoch kurzfristig keine Möglichkeit, einen solchen Termin für Nordheim zu organisieren. Nach aktuellem Stand sollen Impfungen bei Hausärzten etwa ab Ostern nach und nach möglich sein. Auch hier steigert sich die Menge und Verfügbarkeit an Terminen mit der Menge an Impfstoffen.

Hinsichtlich zunehmender Bedeutung des Testens bereitet die Verwaltung aktuell in Zusammenarbeit mit dem DRK-Ortsverein eine Testaktion am Karsamstag vor. Konkret soll im Alten Bauhof für 3-4 Stunden den Bürgern ein kostenloser Corona-Schnelltest angeboten werden.

Ob und inwieweit in Nordheim ein solches Testzentrum überhaupt oder gar regelmäßig möglich ist, wird sich zeigen. Dies ist abhängig vom sich letztlich ergebenden Aufwand sowie der Nachfrage. Bitte beachten Sie aktuelle Informationen in www.nordheim.de.

Weitere Testmöglichkeiten gibt es in der Apotheke Müller in Nordheim, in teilnehmenden Apotheken in Leingarten und Brackenheim, im "Testzentrum Zabergäu" (medizentrum Brackenheim) oder im Testzentrum im Bürgerzentrum Brackenheim. Auch dort können sich die Nordheimer Bürger 1x die Woche kostenlos testen lassen.

Bürgerfragestunde

Flurneuordnung Seeloch

Einige Bürger äußerten sich kritisch gegenüber der in Rede stehenden Flurneuordnung Seeloch. Gefragt wurde insbesondere nach bisher fehlender Möglichkeit, sich zu äußern. Dazu wurde darauf verwiesen, dass die Befassung des Gemeinderates mit dem „Beschluss über gemeinschaftliche Anlagen (siehe oben im Sitzungsbericht) ein formaler Teil der Vorbereitung ist. Da nicht zu allen in der Bürgerfragestunde angesprochenen Aspekten geantwortet werden konnte, ist nach diesem Sitzungsbericht eine Information zum Sachstand und zum weiteren Ablauf des Flurneuordnungsverfahrens abgedruckt.

Bebauungsplanverfahren „Wohnen im Auerberg“

Auch zu diesem Thema gab es mehrere Wortbeiträge aus der Bürgerschaft. Bedauert wurde u. a., dass es keine öffentliche Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan gab. Hierzu wurde auf die wiederholten Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Verfahrensablaufes verwiesen.

Fragen und Bedenken gab es auch im Zusammenhang mit der durch die neue Bebauung entstehenden Verkehrsbelastung und der beabsichtigten Straßenplanung sowie zu der in Rede stehenden "einreihigen Neubebauung“ auf der nördlichen Seite der Straße im Schelmental.

Zu dieser angedachten zusätzlichen Bebauung wurde darauf verwiesen, dass die Verwaltung nach Absprache mit dem Landratsamt Heilbronn derzeit auf eine angekündigte Aktualisierung des Baugesetzbuches wartet. Diese würde die notwendige Planung nach bisherigem Kenntnisstand wesentlich vereinfachen, wobei ein Grundsatzbeschluss bisher nicht gefasst ist.

Zur Straßenplanung wiederum wurde darauf hingewiesen, dass diese auch von der genannten, eventuell kommenden Bebauung auf der bisher unbebauten Straßenseite vom Schelmental abhängig ist. Kommt eine solche Bebauung, müsste die insgesamt zu überplanende Straße diese veränderte Situation natürlich berücksichtigen.

Weil aber die weitere Vorbereitung und insbesondere die vorgesehene Neubebauung auf dem bisherigen Gewerbegelände im Schelmental eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, besteht keine absolute Eile. Dennoch ist nicht dies der Grund, weshalb die Straßenplanung getrennt vom Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird, sondern auch hier sind rechtliche Vorgaben die Ursache für das Vorgehen. Sobald die Straßenplanung sinnvoll möglich ist, so eine Zusage von Bürgermeister Schiek im Rahmen der Bürgerfragestunde, wird es - wie bei früheren vergleichbaren Planungen - auch für die Straße im Schelmental eine öffentliche Informationsveranstaltung geben. Dann kann auch über die Zahl der öffentlichen Stellplätze diskutiert werden, die schon jetzt möglichst zahlreich gewünscht wurden.

Gefragt wurde auch, ob der Neubau der Straße möglicherweise erst in 5 Jahren stattfindet. Dieser Zeitraum steht dem Bauträger für die Neubebauung im Schelmental zur Verfügung. Angesichts der insgesamt offenen Fragen für die Entwicklung der Gemeinde in diesem Bereich war eine Antwort auf diese Frage nicht möglich.

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