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Landtagswahl am 14. März 2021

Erfasst von: Redaktion, DS | 18.02.2021 – 25.02.2021

 

Am Sonntag, 14. März 2021 findet die 17. Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Hierfür laufen bereits jetzt die Vorbereitungen: per Post wurden die Wahlbenachrichtigungsscheine an alle Wahlberechtigten in Nordheim und Nordhausen versandt. Wer sich am Wahltag nicht in der Gemeinde aufhält oder aus sonstigen Gründen nicht in ein Wahllokal kommt, kann Briefwahlunterlagen beantragen. Dies ist auch möglich über www.nordheim.de. Die besondere Situation der Corona-Pandemie wird uns auch während der Wahl begleiten. Deshalb wurden in der neuen Corona-Verordnung Hygienebestimmungen für die Wahl erlassen, um die Wähler und auch die Wahlhelfer vor einer Infektion zu schützen. Darin aufgeführt sind u.a. die Pflicht zur Handdesinfektion vor Betreten des Wahlraums, die Kontaktdatenerhebung, sowie die Maskenpflicht in Wahlräumen. Der Wahlraum darf nicht betreten werden, wenn man Kontakt zu einer infizierten Person hatte, typische Symptome einer Corona-Infektion zeigt, keine Maske trägt oder keine Kontaktdaten abgeben möchte. Für Personen, die aus medizinischen Gründen und mit ärztlicher Bescheinigung keine Maske tragen können, besteht unter Einhaltung von strengen Hygieneregelungen (Abstandspflicht und Zeitbegrenzung) natürlich trotzdem die Möglichkeit vor Ort zu wählen.

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