Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)
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Grundsteuerfestsetzung 2021 durch öffentliche Bekanntgabe
Erfasst von: Redaktion, WZ | 09.02.2021 – 23.02.2021
Für die Steuerpflichtigen, die im Jahre 2020 keinen Grundsteueränderungsbescheid erhalten haben und im Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird gemäß §27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer 2021 in gleicher Höhe wie für das Jahr 2020 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Eine gesonderte Festsetzung in einem schriftlichen Steuerbescheid ergeht nicht. Der Inhalt des letzten Grundsteuerbescheides (Jahresbescheid bzw. Änderungsbescheid) gilt auch für das Jahr 2021 und zwar solange, bis ein neuer schriftlicher Bescheid ergeht. Die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer gilt nicht für Steuerpflichtige, die einen Grundsteuerbescheid 2021 erhalten.
Die Steuerschuldner ohne Abbuchungsermächtigung werden gebeten, die Grundsteuer für 2021 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der unten angegebenen Bankkonten zu überweisen:
Kreissparkasse Heilbronn: Volksbank im Unterland:
IBAN: DE24 6205 0000 0000 0010 54 IBAN: DE39 6206 3263 0020 0600 09
BIC: HEISDE66XXX BIC: GENODES1VLS
Diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim Widerspruch erhoben werden.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn erfolgt.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung; der angeforderte Betrag ist also auch bei Einlegung eines Widerspruchs fristgemäß zu entrichten
(§80 Abs.2 Nr.1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Nordheim, den 11.02.2021
gez.
Schiek
Bürgermeister