Mitteilungsblatt Nordheim

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Informationen zu Corona

Erfasst von: Redaktion, WZ | 11.02.2021 – 23.02.2021


Corona-Regelungen

 

 

Die Nutzung von Sport- und Bolzplätzen ist nur für den Freizeitsport gestattet. Auch hier gilt die Corona-Verordnung mit Kontaktbeschränkungen. Das heißt, die Nutzung ist nur alleine, mit dem eigenen Haushalt oder mit einer weiteren Person erlaubt. Auf großen, weitläufigen Anlagen, wie Sportplätzen dürfen sich auch mehrere Personen aufhalten. Es muss aber jederzeit ein Abstand von 1,5m zu anderen Personen/ Haushalten eingehalten werden.

Dies gilt auch für Spielplätze. Auch dort ist der Abstand von 1,5m zu anderen Haushalten einzuhalten. Spielverabredungen und Ansammlungen sind nur innerhalb des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren Person gestattet.  Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Bitte vermeiden Sie deshalb den Besuch von überfüllten Spielplätzen.

 

Situation im Landkreis Heilbronn

Zum 09.02.2021 gibt es im Landkreis Heilbronn 339 aktive Fälle, hiervon in Nordheim 7 Fälle. Die 7-Tage-Inzident des Landkreises liegt bei 58,6

Es zeigt sich, dass die aktuellen Regelungen und Einschränkungen und das intensive Testen die Entwicklung der Infektionszahlen positiv beeinflussen. Die Neuinfektionen und auch die 7-Tage-Inzidenz sind in den letzten Wochen deutlich gesunken. Dadurch ist es auch dem Gesundheitsamt wieder möglich, die Kontaktpersonen schneller zu ermitteln und in Quarantäne zu schicken.

Trotzdem darf man sich noch nicht in Sicherheit wiegen. Gerade die neuen Virusvarianten sind ansteckender und verbreiten sich damit schnell. Warum es deshalb noch zu früh für breite Lockerungen ist, wird auf der Internetseite der Landesregierung erklärt.

 

Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen

Laut der Corona-Verordnung Absonderung müssten Kontaktpersonen erst nach Mitteilung des Gesundheitsamts in Quarantäne. Es kommt aber immer wieder vor, dass verantwortungsvolle Bürger sich sofort absondern, sobald sie von der betroffenen Person erfahren, dass sie Kontaktperson sind. Dieses Verhalten ist natürlich sehr vorbildlich. Aus diesem Grund wird die Quarantänebescheinigung auch rückwirkend bis zum letzten festgestellten Kontakt ausgestellt.

 

Quarantäneregelungen bei Virusmutationen

Aufgrund der Virusmutationen, die inzwischen auch im Landkreis Heilbronn aufgetreten sind, wurden die Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen und das Ermittlungsverfahren angepasst.
Es werden inzwischen großzügig Sequenzierungen der Tests durchgeführt, sobald es Anhaltspunkte auf das mutierte Virus gibt.

Im Falle einer Infektion mit einer Virusmutation wird der Quarantänezeitraum auf 14 Tage angesetzt. Dies gilt für die Kontaktpersonen der infizierten Person und auch für die Haushaltsangehörige der Kontaktpersonen. Beim „normalen“ Virus müssen lediglich die Kontaktpersonen der infizierten Person für 10 Tage in Quarantäne.
Sollte nach einem positiven Corona-Test ein mutiertes Virus gefunden werden, werden Sie nochmals vom Gesundheitsamt kontaktiert und erhalten ein entsprechende Anordnung.

 

Corona-Impfungen

Gesundheitsminister Lucha hat nach sechs Wochen Impfen eine erste Zwischenbilanz gezogen: die in kürzester Zeit aufgebauten Impfzentren und auch mobile Impfteams arbeiten reibungslos und effektiv, bedingt durch den Impfstoffmangel vorerst aber noch nicht voll ausgelastet. Aktuell werden in Baden-Württemberg täglich rund 12.000 Impfungen durchgeführt. Wenn ausreichend Impfstoff verfügbar ist, können bis zu 60.000 Impfungen pro Tag stattfinden.

Seit 8. Februar ist auch die telefonische Terminvergabe für über-80-Jährige verbessert. Die Anrufer können sich nun auf eine Warteliste setzen lassen und werden dann für einen Termin zurückgerufen, sobald wieder welche verfügbar sind.

Anfangs gab es für Menschen über 80 Jahren, die nicht in Pflegeheimen wohnen und nur eingeschränkt mobil sind, keine Möglichkeit sich in einem Impfzentrum impfen zu lassen. Inzwischen gibt es die Möglichkeit der sogenannten Krankenfahrten. Dies sind beispielsweise möglich für Personen, die die Fahrten zum Hausarzt auch schon von der Krankenkasse bezahlt bekommen.
Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an Ihren Hausarzt, da grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen sollte.

 

Allgemeine Informationen zur Corona-Impfung, zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe und zum Ablauf der Corona-Impfungen finden Sie unter www.nordheim.de

 

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