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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18. Dezember 2020

Erfasst von: Redaktion, DS | 14.01.2021 – 21.01.2021

Bekanntgaben

Zabergäubahn bzw. Stadtbahn Süd

Der Vorsitzende bestätigte dem Gemeinderat entsprechend Berichten in der Presse, dass dem Grunde nach die mögliche Forderung für eine solche Infrastrukturmaßnahme so gut ist, wie lange nicht. Allerdings wird unverändert für eine Förderung der Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens verlangt. Dies geschieht durch eine sogenannte Standardisierte Bewertung. Trotz schon wiederholt durchgeführter Berechnungen auf unterschiedlichen bzw. weiterentwickelten Grundlagen ist nach aktuellem Stand dieser Nachweis nicht möglich bzw. negativ, eine Förderung demnach ausgeschlossen.

Die Landkreisverwaltung bemüht sich nach eigener Aussage in enger Abstimmung mit dem Verkehrsministerium darum, doch noch die Voraussetzungen für eine Förderung zu schaffen.

Damit aber, so der Vorsitzende, wäre nur EINE wichtige Hürde genommen. Weitere gewichtige Fragen sind bisher unbeantwortet.

So sind u.a. die Auswirkungen auf den ÖPNV, welcher im Zabergäu mit Bussen geleistet wird und aus Sicht der Gemeindeverwaltung als richtig gutes Angebot gesehen werden kann, ungewiss. Bisher unwidersprochen ist die Annahme, dass es den Busverkehr in dieser Form nach Realisierung der Zabergäubahn nicht mehr gibt und damit das Angebot gerade auch für Nordhausen und Nordheim deutlich schlechter werden wird. Dies ist einer von mehreren Aspekten, die zu klären und zu bewerten sind, bevor eine kommunale Entscheidung zur Stadtbahn Süd getroffen werden kann.

Über die Landratsamts-Zusage, dass alle Anliegerkommunen künftig intensiver informiert und in den Prozess eingebunden werden, zeigt sich der Vorsitzende erfreut.

Auf eine Nachfrage aus dem Gemeinderat nach dem Unterschied zwischen dem Standard der Bahn und einem in Rede stehenden anderen Standard teilt der Vorsitzende mit, dass der sog. Bahn-Standard höher und damit teurer ist, was die notwendigen Baumaßnahmen angeht. Eben deshalb fußt die letzte Berechnung auch auf der Annahme, dass die Strecke von der Bahn erworben und nach einem einfacheren und damit günstigeren Standard gebaut werden kann. Allerdings kann auch damit der volkswirtschaftliche Nutzen bisher nicht nachgewiesen werden. Außerdem ist die Bahn, soweit die aktuellste Information, bisher nicht bereit, die ihr noch gehörende Strecke zu verkaufen. Das aber wird bisher als Voraussetzung für ein mögliches positives Ergebnis der Standardisierten Bewertung betrachtet. Allerdings: sicher ist dieses positive Ergebnis auch dann nicht. Das nächste Treffen zwischen LRA und Bahn soll im Frühjahr 2021 sein.

Eine öffentliche Vorstellung und Diskussion im Gemeinderat ist, so der Vorsitzende, zu gg. Zeit unabdingbar, macht aber beim momentanen Stand nicht wirklich Sinn. Alles Weitere bleibt abzuwarten.

Bebauungsplan A la Fontaine 1. Änderung;

Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfs

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

Haushaltsplan 2021 und Finanzplanung bis 2024;

Einbringung des Entwurfs

Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim;

Einbringung des Entwurfs

Hierzu führt BM Schiek im Wesentlichen wörtlich wie folgt aus:

"Die Gemeindeverwaltung legt heute den Entwurf des Haushaltes für 2021 und der Finanzplanung bis 2024 vor. Die von unserer Finanzabteilung erarbeiteten Werke zeigen gegenüber dem, was wir vor einem Jahr angenommen haben, deutliche Folgen der noch nicht bewältigten Pandemie.

Eine Überschrift könnte lauten: Die guten Zeiten sind erstmal vorbei. 

Stets wurde darauf hingewiesen (obwohl es als Allgemeinwissen betrachtet werden kann), dass die Einnahmen irgendwann einmal zurückgehen können, die Ausgaben aber nicht ohne Weiteres reduzierbar sind. Das nun in Realität zu erleben, ist eine andere Dimension, bestätigt aber die Richtigkeit der früheren Prognose.

Der Kämmerer wird Ihnen anschließend Zahlen präsentieren, mit denen wir uns nicht ohne Weiteres zufriedengeben dürfen; auch nicht möchten.

Unser Haushalt 2021 kann aus heutiger Plansicht nicht ausgeglichen werden. Dass es bei fast allen Gemeinden so ist, betrachte ich als schwachen Trost.

Uns fließen aus Steuern und Umlagetöpfen knapp 1 Million EUR weniger zu, als vor Corona erwartet. Diese wegbrechenden Einnahmen können nicht aufgefangen werden und fehlen uns zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes. Wir haben deshalb keinen Zahlungsmittelüberschuss, den wir gerne hätten, sondern wir haben einen Zahlungsmittelbedarf von knapp 1 Million EUR.

Den können wir zwar decken, weil wir davon ausgehen, rund 1,4 Millionen EUR in der Kasse aus 2020 mit ins neue Jahr zu nehmen (haben wir noch aus der Kreditaufnahme von 2 Mio. EUR), aber das reicht natürlich weder aus, unsere Eigenanteile an den vorgesehenen Investitionen zu decken und es wird auch deutlich, dass wir unsere Abschreibungen nicht erwirtschaften können.

Nochmal: wir tragen dieses Los mit fast allen anderen Kommunen, aber das kann und soll nicht so bleiben. 

Die Erklärung zu einzelnen Einnahmen des laufenden Betriebs kommt vom Kämmerer.

Die laufenden Ausgaben betrachte ich als realistisch aufgestellt, da sehe ich keine große Reserve. Höchstens die Unsicherheit, ob wir alles abarbeiten können, was wir uns vorgenommen haben bzw. was notwendig ist, insbesondere im Bereich der laufenden Unterhaltung.

Der mit Abstand größte Einzelposten bei den Ausgaben sind die Personalausgaben. Sie steigen um über 1 Mio. EUR auf ca. 9,2 Mio. EUR. Neben den tariflichen Erhöhungen sind dafür vor allem die Übernahme des Waldkindergartens in unsere Trägerschaft der Grund, außerdem die Schaffung einer weiteren Gruppe im Kindergarten Südstraße, eine zusätzliche Stelle im Rathaus und kleinere Aufstockungen in anderen Bereichen. Diese Erhöhung ist gravierend. Dennoch oder gerade deshalb warne ich vor dem Reflex, hier zuerst anzusetzen. Hinter diesem Betrag stehen etwa 200 Menschen, die für die Gemeinde arbeiten und die Leistungen erbringen, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind oder die wir haben wollen. Wenn wir also hier einsparen wollen, dann müssen wir damit anfangen, AUFGABEN abzubauen. Die Ausgaben sinken dann hinterher. 

Mit den im laufenden Betrieb fehlenden ca. 1 Million EUR sind wir nicht zufrieden.

Dass in allen zurückliegenden Jahren der Haushaltsverlauf besser war als die Planung, ist kein Gesetz, sondern Hoffnung. Die haben wir allerdings noch nicht verloren, sondern natürlich werden wir dafür nach Kräften arbeiten. Und wir sehen auch Ansätze. Diese Ansätze liegen insbesondere im Bereich der Bewirtschaftung, bedingt auch im Unterhaltungsbereich, natürlich sind wir auch bereit, die innere Organisation zu hinterfragen mit dem Ziel der Personalkostenreduzierung oder wenigstens -stabilisierung.

Allerdings ist ganz klar: durch Handauflegen oder Diskussion verbessert sich hier gar nichts, sondern nur durch Arbeit von Menschen, die dafür qualifiziert und motiviert sind. Und dafür sind eben Personalausgaben da und auch notwendig.

Unter Einbeziehung aller Umstände sehe ich kurzfristig insbesondere in den großen Blöcken unseres Personals (Kinderbetreuung und Verwaltung) keine Möglichkeit der Einsparung. Bei den Kindergärten sind wir gesetzlich zur Leistung verpflichtet, bei den Schulen wird das nun kommen (Verpflichtung zur Schülerbetreuung), so dass ein Abbau der bisher freiwilligen Leistungen Unfug wäre. In der Verwaltung hoffen wir, dass der personelle Wechsel sich verlangsamt und wir endlich in der Lage sein werden, uns auch mal wieder um grundsätzliche und organisatorische Fragen zu Kümmern und um die Aufarbeitung der Rückstände, die entstanden sind, als wir uns in zurückliegenden Jahren einfach übernommen haben, als Aufgabenfülle und Personalbestand nicht zueinander gepasst haben.

Bei den für 2021 eingeplanten Investitionen gibt es nur wenige, die man schieben kann. Ob das sinnvoll ist?

Zwingend ist die Sanierung der Sporthalle. Machen wir das nicht, schließt die Versicherung die Tür zu.

Dabei waren wir zuletzt auf dem Stand, dass wir eher eine weitere Sporthalle brauchen, als auf die bestehende verzichten zu können. Klar also: diese Halle ist unverzichtbar für Schule und Vereine: die Sanierung muss kommen und kommt auch.

Dann kommen einige Investitionsausgaben, zu denen wir verpflichtet sind.

Diskutieren und entscheiden werden wir noch über Feldwegeausbau, Wechsel bei der Straßenbeleuchtung auf LED und darüber, wie wir in die Ortssanierung Nordhausen einsteigen.

Machen wir alles, was wir geplant haben, und gibt es sonst keine Veränderungen, brauchen wir wieder einen Kredit von 2 Millionen EUR. 

Bisher steh ich voll zu den Kreditaufnahmen der vergangenen Jahre; wir wissen, welche wichtigen Investitionen für die Gemeinde wir damit finanziert haben.

So langsam kommen wir aber in Größenordnungen, wo noch penibler als bisher schon abgewogen werden muss. Ja, ich bekenne mich zum antizyklischen Investieren, wir haben wie alle Kommunen gesamtwirtschaftliche Verantwortung und profitieren auch davon. Aber so lange man Kredite braucht, ist dafür letztlich jede Ausgabe verantwortlich, die man beschließt. Also werden wir uns ausführlich mit allen Ausgaben befassen. Allerdings: das haben wir bisher auch getan.

Bei den Einnahmen hat die Gemeindeverwaltung im Entwurf keine Erhöhung der allgemeinen Steuern vorgesehen. Wir stehen da im Vergleich der Steuersätze und Gebührenhöhen zwar gut da, sehen aber diese Möglichkeit erst dann als wirklich gerechtfertigt an, wenn alle anderen Überlegungen zu keinem Ergebnis führen. 

Zu den weiteren Aussichten, die im Finanzplan sichtbar sind.

Wenn mir jemand sagen kann, welche Folgen sich – insb. für die Wirtschaft und die Beschäftigung – aus der Pandemie noch ergeben, dann tun wir uns leichter mit unseren Prognosen. So lange es nichts Besseres gibt, halten wir uns an die landesweit zur Verfügung gestellten Orientierungsdaten und an das, was aus kommunaler Sicht plus oder minus zu berücksichtigen ist.

Ab 2022 zeichnet sich Verbesserung ab. Ob allerdings wirklich innerhalb 2 Jahren die prognostizierte Verbesserung um über 2 Mio. EUR möglich ist, bleibt abzuwarten.

Selbst wenn das aber so kommt, können wir – Stand heute - im gesamten Finanzplanungszeitraum die Abschreibungen von unserem Vermögen nicht erwirtschaften, was grundsätzlich sein soll. Auch hier tröstet nur wenig, dass es anderen genauso wenig gelingt. Kurzfristig sehe ich das auch nicht als großes Problem, mittel- und langfristig schon.

Große Projekte in den Jahren bis 2024 sind laut Entwurf:

- Die Beschaffung des schon bestellten Löschgruppenfahrzeuges LF20 für die Feuerwehr

- Die Ortsanierung Nordhausen 

- Ein neuer Aussegnungsraum für Nordhausen

- Die Erneuerung von Straßen und Abwasserkanälen

Ob diese Projekte alle möglich sind, wird sich zeigen.

Bewusst gerade nicht erwähnt ist die Entwicklung eines neuen Baugebietes; in Rede steht Weihen III.

Wir haben zuletzt an diesem Gebiet nicht gearbeitet, weil wir mit anderen dringenderen Aufgaben ausgelastet sind. Und wir haben bewusst die finanziellen Auswirkungen haushaltsneutral in den Finanzplan eingebaut mit der Folge, dass sich keine Verschlechterung ergäbe, wenn auf den Weihen verzichtet würde,

Wenn wir künftig wieder am Weihen arbeiten, dann ist – ganz grobe und persönliche Abschätzung von mir – Folgendes zu berücksichtigen:

- Die Einnahmen der Gemeinde aus Wertsteigerung bzw. Bauplatzverkauf fließen im Wesentlichen, nach bisheriger Vorgehensweise jedenfalls zum weitaus größten Teil, in den Bau eines dann erforderlichen weiteren Kindergartens.
Dass sich durch weitere Kindergartenplätze auch das jährliche Betriebskostendefizit erhöht, ist ja jedem klar.

- Die Auswirkungen zusätzlicher Einwohner auf sonstige Infrastruktur (Schule, Versorgung, …) sollten nach heutiger Einschätzung neutral bis positiv sein.

- Ob die Erwartungen des Gemeinderates zum zeitlichen Ablauf von Erschließung und Bauplatzverkauf bzw. zur Bauplatzvergabe umsetzbar sind, ist bisher offen. Die bisherigen Regelungen sind jedenfalls nicht mehr anwendbar, der Einfluss der Gemeinde ist geringer geworden.

- Zusätzlich werfe ich in die Waagschale die Klagen über grassierenden Flächenverbrauch, unwiederbringlich verlorene Fläche für Landwirtschaft und/oder Natur.

- Das alles zusammengenommen bin ich jederzeit bereit, nein, ich beabsichtige sogar, nochmal genau abzuwägen, bevor wir an die Umsetzung vom Weihen oder jedem anderen Wohnbaugebiet gehen.

- Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die bisherige Abwicklung für die Gemeinde hohen Aufwand und Risiken mit sich bringt, ohne die vom Gemeinderat gewünschten Einflussmöglichkeiten zu haben. 
Ich halte es deshalb für sinnvoll, sich zunächst zu überlegen, ob wir die Baulandentwicklung in der Weise verändern, dass die Gemeinde – wie schon bei den letzten Gewerbegebieten praktiziert – zunächst Eigentümer der ganzen Fläche wird. Das würde vieles vereinfachen und die Gestaltungsmöglichkeiten des Gemeinderates wesentlich vergrößern. Sobald es geht, kommen wir mit diesem Thema in die Sitzungen.

Nicht im Plan stehende, aber denkbare Projekte, die uns finanziell belasten würden, sind z.B.:

- Stadtbahn Süd

- Hochwasserproblematik Katzentalbach

- Breitbandversorgung

Müssen wir für solches Geld ausgeben, reden wir über Geld, das wir nicht haben.

Insgesamt kann ich mit dem Haushaltsentwurf leben, aber nur unter folgenden Prämissen:

- Die Verwaltung muss und wird zunächst die laufenden Ausgaben einzeln in die Hand nehmen und daraufhin prüfen, ob sie so erforderlich sind.

- Der Grundsatz der Einnahmebeschaffung von § 78 der Gemeindeordnung ist zu leben – also allgemeine Steuern und Kredite erst am Schluss.

- Wenn wir nicht auf einen grünen Zweig kommen, werden wir uns damit befassen, ob und welche Zöpfe wir abschneiden. Das Problem dabei ist, dass wir diese Zöpfe selbst geflochten haben und dass sie uns eigentlich ganz lieb sind. 

Bei oberflächlicher Betrachtung des Zahlenwerks, dass heute als Entwurf vorgelegt wird, könnte man meinen, die Megathemen unserer Zeit fehlen.

Sie finden wenig, was ganz direkt den Namen Klimaschutz/Naturschutz trägt. Es ist aber nicht so, dass wir da nichts tun; als Beispiele nenne ich unsere Photovoltaikanlagen und die BHKW’s, die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED oder das laufende Biotopvernetzungskonzept z.B. Ja, man kann immer mehr tun, wahrscheinlich sollten wir. Das ist aber Arbeit und die muss jemand leisten, egal ob im eigenen Haus oder externe Auftragnehmer.

Das Thema Bildung und Betreuung bereitet mir derzeit keine großen Sorgen, ausgenommen die stark wachsenden Kinderzahlen und unsere begrenzten Kindergartenplätze. Unser Gesamtangebot vom Kleinkind bis zum Jugendhaus, über Kindergarten und Schule, von den Schülerbetreuungen und der Mensa über Schulsozialarbeit und allen weiteren Bausteinen, kann sich sehen lassen und ist m.E. zukunftstauglich. Wenn da weiter ausgebaut werden soll, dann müssen Bund und Land nicht nur bestellen, sondern auch bezahlen. Wir können nicht mehr leisten, als wir es heute schon tun.

Den Demografischen Wandel haben wir im Blick. Wenn auch nicht immer sichtbar, arbeiten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten dafür, dass unsere Gemeinde das bieten kann, was die künftig ältere und buntere Gemeinschaft braucht. Das sind dicke Bretter, aber wir sind dran.

Die Digitalisierung wird uns in den nächsten Jahren beschäftigen, bringt Arbeit und Ausgaben mit sich und wir können uns nicht entziehen. Wir müssen aber dranbleiben und bemühen uns darum, vorbereitet zu sein auf absehbare Änderungen.

Die Schaffung von Wohnraum wird immer wieder als Megathema genannt. Wir als Gemeinde Nordheim sind in erster Linie dazu da, dafür Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenn wir das tun, ist es regelmäßig schnell vorbei mit frommen Wünschen und wir erhalten seitenweise Widersprüche bei Bebauungsplänen, die Voraussetzung für Wohnraum sind. Das sollten wir nicht vergessen.

Mit dieser übergeordneten Betrachtung will ich’s sein lassen mit meiner Sicht auf den Haushaltsentwurf 2021 einschließlich Finanzplanung bis 2024.

Es sind aus heutiger Sicht realistische Zahlen, der Gemeinderat hat Spielraum und Einfluss auf Einnahmen und Ausgaben – wenn auch begrenzt. Die Hoffnung, dass es nicht schlimmer kommt, sondern dass wir uns verbessern können, die ist bei mir gut ausgeprägt. Vor allem deshalb, weil wir personell bald wieder so aufgestellt sind, dass wir unsere anteilige Arbeit dafür auch leisten können.

Dank an Herrn Schmidt, Herrn Reegen, das Team von der Finanzabteilung und alle, die am Haushaltsentwurf mitgearbeitet haben."

 

Anschließend erläutert Kämmerer Jochen Schmidt:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, sehr geehrter Herr Bürgermeister Schiek, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Haushaltsplan 2021 liegt Ihnen digital vor. Die Entwicklung durch die aktuell noch andauernde Pandemie ist nur sehr schwer absehbar. So war es für uns alle, die wir am Haushaltsplan mitgewirkt haben in diesem besonderen Jahr nicht einfach, die finanziellen Entwicklungen abzuschätzen. Deshalb knüpft dieser Plan nicht einfach nahtlos an das vergangene Jahr an. Natürlich haben wir unsere beiden, nun schon über ein halbes Jahr in Betrieb genommenen Großprojekte Um- und Neubau des Rathauses und den Neubau des 6-gruppigen Kindergartens in der Südstraße vollends abzuwickeln. Dazu kommt in 2021 die Sanierung der Sporthalle und eine Vielzahl von dringend erforderlichen Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten, die teils für alle sichtbar sind, sich aber oftmals unter der Erde befinden, wie bei der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung.

Nachdem wir im November 2020 die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2017 vorlegen konnten, sind nun alle Abschreibungen und die Auflösungen im Rahmen der Vermögensbewertung dargestellt. Als nächste Schritte müssen die Jahresabschlüsse ab 2017 bearbeitet werden.

 

Wie geht es in finanzieller Hinsicht für Nordheim in 2021 und in den Folgejahren weiter?

Im Ergebnishaushalt, vom Volumen im Planwerk her gesehen, dem größten Teil, werden die Einnahmen und Ausgaben erfasst und es werden die Erträge und Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zusammengestellt. Die Abschreibungen mit eingerechnet ergibt sich ein Defizit von fast 2,6 Mio EUR. Aus dem Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes ist leider ein „Zahlungsmittelbedarf“ in Höhe von 993.058 EUR geworden. Diese Entwicklung ist bedenklich!

Kurz gesagt, kann die Gemeinde derzeit weder die Abschreibungen erwirtschaften, noch die Tilgungen finanzieren, geschweige denn, dass der Ergebnishaushalt etwas für die vorgesehenen Investitionen übrig hätte. Einzig und allein die zum Jahresanfang noch zur Verfügung stehenden Mittel in der Kasse – die liquiden Mittel, machen den Haushaltsplan hoffentlich genehmigungsfähig. Nochmal ganz deutlich: Gemeinde plant in 2021 einen Verlust ein.

 

Doch der Reihe nach - beginnen wir mit den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Ganz oben steht der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Das voraussichtliche Gesamtsteueraufkommen des Anteils aller Gemeinden Baden-Württembergs wird für 2021 auf 6,395 Mrd. EUR (2020 7,000 Mrd. EUR) prognostiziert. Unser Anteil daraus beträgt nochmals reduzierte 5,419 Mio EUR und liegt mit 270.000 EUR deutlich unter dem Vorjahresansatz.

 

Die zweitwichtigste Einnahmequelle der Gemeinde sind die sog. Schlüsselzuweisungen.
Als Schlüsselzuweisungen veranschlagt wurden 3.185.632 EUR. Dieser Betrag liegt um rd. 95.940 EUR über dem Vorjahresansatz. Diese Finanzzuweisung hängt von folgenden Faktoren ab: Die Höhe des Kopfbetrages, der sich neu aus der Bedarfsmesszahl A, der Einwohnerzahl und der Bedarfsmesszahl B, der Gemeindegröße, also der Fläche und der eigenen Steuerkraft zusammensetzt. Wobei sich die Einbeziehung der Gemeindegröße bisher nicht nachteilig bei den Schlüsselzuweisungen für Nordheim auswirkt.

 

Wie sieht es bei den eigenen Steuern der Gemeinde aus?

Bei der Gewerbesteuer rechnen wir mit einem Aufkommen von 1.700.000 EUR.

Das sind satte 600.000 EUR weniger als noch im Vorjahr angenommen. Hier wird die weitere Entwicklung in der Wirtschaft zeigen, in welche Richtung es geht.

Bei der Grundsteuer B (für bebaubare Grundstücke) wurde der Ansatz praktisch unverändert auf 1,1 Mio EUR festgelegt.

 

Kommen wir zu den Gebühreneinnahmen der Gemeinde. Das Gesamtaufkommen steigert sich leicht auf 1.937.750 EUR. Für 2021 werden mit Betonung auf „vorerst“ keine Gebührenerhöhungen von der Verwaltung vorgeschlagen. Wir gehen allerdings davon aus, dass Anfang 2021 landesweite Vorschläge zur Anpassung der Kindergartengebühren herausgegeben werden.

Nun zu den Aufwendungen des Ergebnishaushalts: Der größte Einzelposten sind die Personalausgaben. Dafür wurde ein Gesamtbetrag von 9.197.364 EUR veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine nochmalige Steigerung um rd. 1,28 Mio EUR, nachdem sich der Personaletat von 2019 auf 2020 schon um eine Mio EUR erhöhte. Gründe hierfür sind tarifliche Lohnerhöhungen und Höhergruppierungen generell. Speziell sind es Mehraufwendungen beim Kindergartenpersonal durch die sog. Leitungsfreistellung und damit einhergehend ebenfalls Höhergruppierungen. Verstärkungen innerhalb der Kernverwaltung und der Ortsbücherei tragen weiter in großem Umfang zu den gestiegenen Personalkosten bei. Die Übernahme des Waldkindergartens hatte weitere Stellen zur Folge. Außerdem haben wir eine weitere Kindergartengruppe mit Personal ausgestattet.

Bei den Grundstücks- und Gebäudeunterhaltungskosten liegen die Ausgaben mit 886.230 EUR um gut 153.490 EUR unter dem entsprechenden Vorjahresbetrag. Zu nennen sind hier die Sanierung der Kirchentreppe und die Instandsetzung der Fassade an der Ortsbücherei. Wir haben in diesem Jahr den Posten der Unterhaltungen kritisch unter die Lupe genommen und soweit dies möglich war, „abgespeckt“. Dennoch darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei öffentlichen Einrichtungen nach wie vor einen großen Unterhaltungsbedarf gibt. Nicht vergessen wird der Bereich der Straßen und der Wasserversorgungs- bzw. der Kanalisationsbereich. Hier sind die erfolgten Maßnahmen meist unter der Erde verbaut.

 

Bei den Umlagebeträgen, die jede Gemeinde zu zahlen hat, muss die Gemeinde wieder etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage ist abhängig von der Steuerkraft einer Gemeinde. Gegenüber dem Vorjahr sind mit 2.614.656 EUR an FAG-Umlage gut 79.000 EUR mehr zu bezahlen. Maßgebend für die Berechnung ist die Steuerkraftsumme des Jahres 2019. Die Kreisumlage beträgt 3.160.059 EUR. Wegen der geringfügigen Erhöhung der Steuerkraftsumme in 2019 erhöht sich der Umlagebetrag gegenüber dem Vorjahr etwas, obwohl der Hebesatz des Landkreises bei 27 Punkten geblieben ist.

 

Vergleicht man nun das bereinigte Ergebnis des Ergebnishaushaltes, nämlich den leider schon erwähnten Zahlungsmittelbedarf anstatt „Überschuss“ in Höhe von 993.058 EUR mit den Ergebnissen der letzten 20 Jahre, so sind zum Teil erhebliche Ausschläge nach oben und nach unten erkennbar. Der Ausschlag jetzt nach unten ist natürlich gravierend! Hier bleibt die kleine Hoffnung, dass sich diese Planzahl tatsächlich nicht bewahrheitet. Unser Ziel ist die „schwarze Null“. Wir alle sind gefordert, so schnell als möglich auf einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu kommen, der die Abschreibungen und Kredittilgungen erwirtschaften kann. Alles andere „zehrt“ an unserer Kapitalsubstanz. Um das gerade genannte zur erreichen müsste der Zahlungsmittelüberschuss in 2021 etwa bei 1,8 Mio. EUR liegen.

 

Nun zum Finanzhaushalt, der auch die Investitionstätigkeit umfasst:

Es sind folgende Investitionen vorgesehen:

Erwerb von beweglichem Vermögen / Inventar                                                                                                                                 586.400 EUR
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden                                                                                                                            240.160 EUR

Rathaus Schlussrechnungen/Einrichtung                                                                                                       125.000 EUR

Kindergarten Südstraße inkl. Vereinsräume                                                                                                                      504.000 EUR

Andere Kindergärten                                                                                                                                                51.000 EUR
Ortsbücherei Brandschutzmaßnahmen (inkl. Fluchttreppe)                                                                                                                       250.000 EUR

Sporthalle Sanierung                                                                                                                                         1.350.000 EUR

Vorbereitung Sanierung Nordhausen II                                                                                                                                              200.000 EUR

Endausbau Zimmerer Höhe und Südwest III                                                                                                                                             190.000 EUR

Straßenbeleuchtung – Umstellung auf LED                                                                                                                                         410.000 EUR

Kläranlage Heilbronn Investitionskostenbeteiligung                                                                                        207.846 EUR

Ausbau von Wegen und Kanälen                                                                                                                                 445.400 EUR

Radweg Nordheim – Brackenheim/Hausen                                                                                                       101.113 EUR

Sonstige investive Maßnahmen                                                                                                                        170.000 EUR

= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                                                        4.830.919 EUR

 

Wie sollen diese Ausgaben finanziert werden? Zunächst ist der Zahlungsmittelbedarf aus dem laufenden Verwaltungsbetrieb in Höhe von negativ 993.058 EUR zu finanzieren. Wir planen eine Liquidität in Höhe von 1,4 Mio EUR in das Jahr 2021 zu übernehmen. Darüber hinaus werden die erwarteten Zuschüsse von rd. 2,558 Mio. EUR eingesetzt. Für die danach noch immer nicht gedeckten Ausgaben von gut 2 Mio. EUR muss die Gemeinde einen Kredit aufnehmen.

 

Wie sieht es dann mit den Schulden der Gemeinde Ende 2021 aus? Auf Ende 2021 wird der Schuldenstand laut Planung 7.274.279 EUR betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 868 EUR. Der Landesdurchschnitt lag Ende 2019 bei 527 EUR/EW. Nach Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraumes wird der Schuldenstand Ende 2024 bei knapp unter 10 Mio. EUR liegen. Künftig hat sich die Gemeinde darauf einzustellen, dass Tilgungsleistungen in nicht unerheblichem Umfang zu leisten sind, denn die aufgenommenen Kredite müssen wieder abbezahlt werden.

 

Jetzt noch zum Wasserwerk:

2021 sind im Investitionsteil Maßnahmen in Höhe von 570.000 EUR eingeplant. In den nächsten beiden Jahren wird die größte Maßnahme der Bau der zweiten Versorgungsleitung von der Übergabestation „Landturmbacken“ nach Nordheim sein. Eine Kreditaufnahme ist für 2021 in Höhe von 516.500 EUR vorgesehen. Der Schuldenstand Ende 2021 wird dann voraussichtlich rd. 825.250 EUR betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 98 EUR. Der Landesdurchschnitt bei den Eigenbetrieben lag Ende 2019 bei 599 EUR. Als an den Gemeindehaushalt abzuführender Gewinn sind 21.500 EUR vorgesehen.

 

Abschließend noch folgende Bemerkungen: Dieser Haushalt zeigt, dass die Gemeinde noch nicht in der Lage ist, im Haushaltsjahr und auch nicht im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum die Abschreibungen zu erwirtschaften. Sicher kann durch die Pandemie ein gewisser Teil der finanziellen Problematik erklärt werden. Aber mittelfristig müssen wir danach schauen wie wir Ausgaben senken und weitere Einnahmen erzielen können. Im Haushaltserlass des Landratsamtes für den Haushaltsplan 2020 wird die Gemeinde aufgefordert, „durch in ihrem Einflussbereich liegende strukturelle Maßnahmen eine Verbesserung der Ergebnisse herbeizuführen und den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen“. Wie die Rechtsaufsichtsbehörde für 2021 unseren und andere Haushaltspläne beurteilen wird, nachdem für unsere gesamte Gesellschaft mit der Pandemie noch nicht abschätzbare Folgen in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und finanzieller Hinsicht zu bewältigen sind bleibt zum einen abzuwarten, zum anderen liegt es an großen und kleinen, nicht nur finanziellen Beiträgen aus unser aller Mitte.

Die Höhe des voraussichtlichen Schuldenstands zum Schluss des Finanzplanungszeitraums ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, weil wir damit auf der Aktivseite investiv einen sehr großen Teil unserer Aufgabenerfüllung gesichert haben.

Ich verbleibe mit einem herzlichen Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kämmerei, speziell Herr Reegen, die mit sehr großem Engagement die Zahlen und Berechnungen für das vorliegende Planwerk zusammengetragen haben. Dies gilt auch für das Hauptamt und das Bauamt. Außerdem bedanke ich mich bei Bürgermeister Schiek für seine in der Haushalts- und Finanzplanung so wichtige Erfahrung, die er trotz aller weiteren Verpflichtungen und Belastungen immer bereitwillig einbringt.“

 

Nach dem Hinweis des Bürgermeisters auf den üblichen Ablauf der Beratungen wurde festgehalten, dass die Haushaltsreden der Fraktionen in den Gemeinderatssitzungen am 22. Januar  2021 oder nach Bedarf am 26 Februar 2021 vorgesehen werden.

 

Ohne Beschlussfassung wurde der Haushaltsentwurf in die Fraktionen und Ausschüsse zur Beratung verwiesen.

Annahme von Spenden

Die Gemeinde bedankt sich für folgende Spenden:

1. Ehepaar Pauline und Helmut Müller, Nordheim: 50€ für die Seniorenarbeit

2. Herr Walter Kurz, Nordheim: 450€ für die örtlichen Kindergärten

Bürgerfragestunde

Live-Streaming von Gemeinderatssitzungen

Der Vorsitzende berichtete von der Anfrage eines Bürgers, der vorgeschlagen hat, die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats aufzunehmen und live per Stream im Internet zugänglich zu machen, evtl. später auch online Fragen zuzulassen. Wie dem Gemeinderat bereits bekannt, ist das schon wegen der bisherigen Rechtsprobleme nicht ohne weiteres möglich. Dazu kommen grundsätzliche Bedenken des Vorsitzenden, über die allerdings diskutiert werden könnte. Das macht aber frühestens dann Sinn, wenn die Rechtsfragen geklärt sind.

 

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