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Mitteilungsblatt Nordheim

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Brennholzversteigerung der Gemeinde Nordheim

Erfasst von: Redaktion, DS | 14.01.2021 – 21.01.2021

Die Brennholzversteigerung am 15. Januar 2021 kann aufgrund der weiter bestehenden Kontaktbeschränkungen leider nicht mit einer persönlichen Veranstaltung im Alten Bauhof stattfinden.

Wir bieten Ihnen eine Höchstgebotsversteigerung per Email oder schriftlich an.

Die Abgabe eines Gebotes ist von Mo. 11.01.2021 bis Mi. 20.01.2021 24.00 Uhr möglich.

 

Was wird versteigert:

Die Brennholzlose 101 bis 145 und die beiden Flächenlose Nr. 1 und Nr. 2 sind im Internet unter www.nordheim.de, Suche „Brennholzversteigerung“ veröffentlicht. Dort sind die Nummern, die Größen und die Mindestgebote gelistet.
Die Lose sind mit roter Farbe durchnummeriert und können vor Ort besichtigt werden:
Distrikt Hörnle am Hörnleweg (ggü. Streckbauchbrunnen links über den Feldweg in den Wald abbiegen, dort an der Kreuzung rechts halten). Die beiden Flächenlose liegen bei der Straße zwischen Nordheim und Neipperg. Von Nordheim kommend am Waldbeginn rechts ist Nr. 1, ebenfalls am Waldbeginn links ist Nr. 2.

 

Wie erfolgt die Versteigerung:

Wenn Sie ein verbindliches Gebot abgeben wollen, senden Sie bitte ein Email an die Adresse: finanzen@nordheim.deoder ein Schreiben an die Gemeinde Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim. Sie können mit einem Mail / Schreiben auch Gebote auf mehrere Lose abgeben:

Das verbindliche Email / Schreiben muss folgenden Inhalt haben:

- Name, Vorname

- Straße, Hausnummer

- PLZ, Wohnort

- Telefonnummer für Rückfragen

Text (als Beispiel):

Hiermit biete ich auf folgende Lose:

Nr. 133:     83 EUR
Nr. 145:   130 EUR
usw.

· Es kann nur in vollen Euro-Beträgen geboten werden.

· Das Mindestgebot je Los ist aus der Polter- und Flächenlosliste ersichtlich. Es berechnet sich aus dem Mindestgebot pro FM mit 55 EUR mal der Losgröße in FM. Die beiden Flächenlose haben jeweils ein Mindestgebot von 40 EUR.

 

Nach dem Ende der Versteigerung:

Nach Ende der Versteigerung am 20.01.2021 um 24.00 Uhr erfolgt ab Donnerstag, 21.01.2021 schnellstmöglich die Auswertung der 45 Polter und der beiden Flächenlose. Bei Gleichstand entscheidet das Los!

· Die Höchstbieter erhalten per Mail Nachricht und per Post die Rechnung mit den Infos zur Holzaufarbeitung.

· Die Holzaufarbeitung darf erst nach erfolgter Bezahlung erfolgen.

· Weitere Hinweise, die zu beachten sind, werden der Rechnung beigefügt (s.a. Internet).

Infotelefon bei Fragen zum Ablauf der Versteigerung: 07133/182-1300

 

Weitere Informationen:

- Verkäuferin der vorgenannten Polter- und Flächenlose ist die Gemeinde Nordheim, Hauptstraße 26,
74226 Nordheim.

- Mit der Abgabe eines Gebotes erkennen Sie die Bedingungen zur Versteigerung, zur Bezahlung und insbesondere die Bedingungen für das Aufarbeiten von Brennholz des Landratsamtes Heilbronn, Forstamt an.

- Die Abgabe eines Gebotes ist rechtsverbindlich. Im Falle des Zuschlages zu Ihren Gunsten ist ein verbindlicher Kauf zustande gekommen.

- Die Ware (Holz) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Gemeinde Nordheim.

- Die Aufarbeitungsfrist für die ersteigerten Lose geht bis zum 31. März und die Abfuhrfrist endet am 1. August 2021.

- Für Notfälle: Lotsentreffpunkt L 68 Streckbauchbrunnen

- Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nordheim.de/website/de/wirtschaft/brennholzverkauf.

 

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