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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aktuelle Informationen zu Corona

Erfasst von: Redaktion, DS | 14.01.2021 – 21.01.2021

 

Bereits letzte Woche wurde in einer Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef/-innen der Länder über die aktuelle Entwicklung und die weiteren Regelungen beraten. Ziel ist es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken. Die Corona-Verordnung wurde deshalb geändert und folgende Maßnahmen gelten seit 11. Januar 2021:

· Die Corona-Verordnung wird bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Somit gelten u.a. die Ausgangsbeschränkungen auch weiterhin.

· Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft: erlaubt sind nur noch Treffen mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Eine Ausnahme für Verwandte und Familie gibt es nicht mehr.

· Schulen und Kindergärten bleiben vorerst weiterhin geschlossen. Es findet Online- und Fernunterricht statt. Eine Notbetreuung ist eingerichtet. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die Schule oder den Kindergarten. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es für Schule und Kindergarten ab 18. Januar zu schrittweisen Lockerungen kommen.

· Abholangebote im Einzelhandel sind wieder erlaubt. Hierbei müssen jedoch im Rahmen der Hygienekonzepte feste Zeitfenster für die Abholung organisiert werden, um Menschenansammlungen und Warteschlangen zu vermeiden.

· Betriebskantinen müssen schließen. Essen zum Mitnehmen ist weiterhin erlaubt.

· Arbeitgeber werden gebeten, großzügige Home-Office-Lösungen zu schaffen und anzubieten.

Am 25. Januar wird über die weiteren Maßnahmen im Februar erneut beraten.

Impfungen gegen Corona

Im Folgenden die wichtigsten Informationen zu den Corona-Impfungen im Landkreis Heilbronn:

· Das Kreisimpfzentrum (KIZ) in Ilsfeld startet am 22. Januar mit den ersten Impfungen. Da der Impfstoff noch sehr knapp ist, können in den ersten Wochen voraussichtlich weniger als 200 Personen pro Woche geimpft werden. Das Impfzentrum wird deshalb auch nur an einem Wochentag geöffnet sein.

· Termine für eine Impfung können voraussichtlich ab dem 18./19. Januar telefonisch unter 116 117 oder im Internet unter www.impfterminservice.de vereinbart werden. Es können keine Termine vor Ort, über die Corona-Hotline des Landkreises oder über die Gemeinde vereinbart werden. Wer ohne Termin im KIZ erscheint, kann nicht geimpft werden. Aufgrund der großen Nachfrage dürften die wenigen Termine schnell vergeben sein. Sobald weiterer Impfstoff verfügbar ist, sind auch neue Terminvergaben möglich.

· Zusätzlich zum Kreisimpfzentrum sind mobile Impfteams unterwegs, die in Pflege- oder Altenheimen impfen. 

· Die Impfungen finden in einer festgelegten Reihenfolge statt. Die Zugehörigkeit zu einer impfberechtigten Gruppe muss vor Ort anhand eines Ausweisdokuments, einer Arbeitgeberbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.

Regelungen bei Einreise

Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne wurde ebenfalls geändert und gilt seit 11. Januar 2021 mit folgenden neuen Regelungen:

· Quarantäne: Personen, die aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen oder sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich unverzüglich für 10 Tage in Quarantäne begeben.

· Die Quarantäne kann auf fünf Tage verkürzt werden. Hierfür darf frühestens am 5. Tag nach Einreise ein Corona-Test gemacht werden. Ist der Test negativ, endet die Quarantäne früher. Das Testergebnis muss der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Gemeinde Nordheim, zugeschickt werden (per Email an corona@nordheim.de).

· Ausnahmen: wer bereits am Coronavirus erkrankt war, ist von der Quarantänepflicht befreit. Dies gilt allerdings nur, wenn die Infektion bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Die Personen müssen bei Einreise symptomfrei sein. Weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht finden Sie in der Corona-Verordnung Einreise.

· Testpflicht: Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, sind außerdem verpflichtet sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise testen zu lassen. Das Testergebnis muss der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Gemeinde Nordheim, zugeschickt werden (per Email an corona@nordheim.de). Die anschließende 10-tägige Quarantäne muss unabhängig vom Testergebnis trotzdem eingehalten werden.

- Für Einreisende aus Großbritannien oder Südafrika gelten strengere Regelungen: Die Quarantänedauer beträgt grundsätzlich 10 Tage. Es ist keine Verkürzung auf 5 Tage durch einen negativen Test möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Corona-Info-Seite unter www.nordheim.de.

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