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Netze BW informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 14.01.2021 – 21.01.2021

Wichtige Frist für Solaranlagen & Co läuft Ende Januar ab
Besitzerinnen und Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein
bundesweites Register eingetragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung
Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt,
muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Januar 2021 müssen
alle Anlagen im neuen „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur
angemeldet werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals
ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland
wie Solar- und Biogasanlagen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke.
Besitzerinnen und Besitzer im Netzgebiet der Netze BW, die noch nicht tätig
wurden, werden in diesen Tagen nochmals angeschrieben und auf die
Anmeldepflicht aufmerksam gemacht. Ist die Anlage am Stichtag 31. Januar
nicht erfasst, hat das Folgen: Die Netzbetreiber dürfen erst dann wieder
Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Registrierung nachgeholt
wurde. Die Registrierung erfolgt über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de. Die dabei erforderlichen
Daten stellt die Netze BW schriftlich oder online zur Verfügung.

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