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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aktuelle Informationen zu Corona

Erfasst von: Redaktion, DS | 22.10.2020 – 29.10.2020

Eineinhalb Wochen nach Ausrufung der Pandemiestufe 2 in Baden-Württemberg wurde am Montag dieser Woche die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Diese wird definiert durch Überschreitung der landesweiten 7-Tage-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner. Es besteht ein starker Anstieg der Fallzahlen mit nicht mehr nachvollziehbaren Infektionsketten. Es werden nun verschärfte Maßnahmen umgesetzt, um insbesondere auch das Gesundheitswesen nicht zu überlasten.

Ziel ist es, die aufgetretenen Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen und einen landesweiten Lockdown zu verhindern.

 

Änderungen der Corona-Verordnung

Am 19. Oktober wurde auch die erneute Änderung der Corona-Verordnung verkündet. Folgende Regelungen gelten nun:

- Landesweite Maskenpflicht in Fußgängerzonen, es sei denn der Abstand kann eingehalten werden, und in öffentlichen Einrichtungen in Bereichen mit Publikumsverkehr, z.B. auch im Rathaus.

- Die Maskenpflicht gilt nicht bei sportlicher Betätigung oder beim Konsum von Lebensmitteln

- Begrenzung der Personenzahl bei privaten Feiern auf 10 Personen oder Angehörige von zwei Haushalten. Von der Begrenzung ausgenommen sind die bereits bekannten Ausnahmen (in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen, sowie Partner).

- Begrenzung von Ansammlungen auf max. 10 Personen, statt wie bisher 20 Personen.

-  Begrenzung der Personenzahl bei Veranstaltungen auf 100 Teilnehmer.

-  Bei Veranstaltungen von Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in Kinos wird die maximale Teilnehmerzahl auf 500 Personen festgesetzt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Schulen

Ab dem 19.10.2020 gelten auch in Schulen neue Regelungen:

- Ab Klasse 5 gilt die Maskenpflicht für Schüler-/innen und Lehrer-/innen auch im Unterricht.

- Auch für sonstige Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten (Eltern, Besucher-/innen, Handwerker-/innen, …) gilt die Maskenpflicht.

- Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist untersagt.

Schwerpunktkontrollen

Am 20. und 21. Oktober fanden im ganzen Land Schwerpunktkontrollen zur Quarantänepflicht statt. Ziel dieser Aktion war es, die Bevölkerung zu sensibilisieren, die Quarantäneanordnungen zu beachten und gleichzeitig deutlich zu machen, dass Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden.

Religiöse Veranstaltungen (u.a. bei Bestattungen)

Es gilt die Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen sowie die allgemeine Corona-Verordnung. Aus diesen ergibt sich:

- dass sich alle Teilnehmer/innen an Bestattungen in die aufliegende Teilnehmer-Liste einzutragen haben (Name, Adresse, Kontaktdaten wie Telefonnummer),

- dass während der Trauerfeier ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist,

- dass maximal 100 Personen an der Trauerfeier teilnehmen können.

Trauungen

In Nordheim können auch weiterhin standesamtliche Trauungen stattfinden. Hierfür gelten die Regelungen für Veranstaltungen. Aufgrund des einzuhaltenden Mindestabstands, sowie der Größe unseres Trauzimmers, dürfen bei der Trauung maximal 10 weitere Personen teilnehmen. Das Brautpaar, die Trauzeugen, sowie evtl. Kleinkinder werden nicht dazu gezählt.

 

Die aktuellen Entwicklungen sind sehr dynamisch und damit ändern sich auch die geltenden Regelungen immer wieder. Bitte informieren Sie sich deshalb immer auch auf www.nordheim.de.

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