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Wichtige Frage an unsere örtlichen Betriebe: Braucht Nordheim neue Gewerbeflächen?

Erfasst von: Redaktion, WZ | 06.10.2020 – 19.11.2020

 

 

Nordheim ist unter den Gewerbestandorten der Region kein Schwerpunkt. Das ist schon immer so und das hat auch seine Gründe. Auch künftig ist nicht beabsichtigt, große Gewerbeflächen "auf Verdacht" auszuweisen und in den Wettbewerb um die Ansiedlung neuer Betriebe einzutreten. Wichtig ist der Gemeinde aber, die bestehenden Betriebe im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen und ihnen – bei Bedarf – eine Entwicklung hier am Ort zu ermöglichen.

 

Derzeit allerdings hat die Gemeinde keine bebaubaren Gewerbeflächen. Aktuell besteht nicht einmal die Gelegenheit, solche Flächen durch einen Bebauungsplan zu schaffen. Dem vorzuschalten ist die Aufnahme eines geeigneten Bereiches in den sogenannten Flächennutzungsplan. Dieser geht einem Bebauungsplan voraus und sieht – nach einem Genehmigungsverfahren und Klärung grundsätzlicher Fragen – vor, wo künftige Bebauungspläne welche Art von Nutzung regeln können.

 

Der Flächennutzungsplan für unsere Gemeinde wird zusammen mit unseren Nachbarn Lauffen und Neckarwestheim aufgestellt. Das Aufstellungsverfahren für einen solchen Plan ist regelmäßig langwierig, was nicht nur mit der Vielzahl der Beteiligten zu tun hat.

 

Das aktuelle Flächennutzungsplanverfahren läuft schon seit 2016 und im Blättle wurde auch immer wieder berichtet. Unter anderem darüber, dass entsprechend einem Beschluss des Gemeinderates eine Fläche für ein neues Gewerbegebiet vorgesehen werden soll. In Rede steht dafür ein insgesamt ca. 8 ha großer Bereich im Gewann Breitenbaum, nördlich der Teilortsumfahrung, westlich der L 1105 Richtung Leingarten; vgl. nachfolgenden Planausschnitt.

 

 

Der dunkel markierte Bereich könnte im neuen Flächennutzungsplan als künfiges Gewerbegelände vorgesehen werden. Das wird nur möglich sein, wenn nach wie vor Bedarf besteht. Örtliche Betrieben melden solchen bitte bei der Gemeindeverwaltung

 

 

 

Die Größe dieser Zukunftsfläche basiert auf einem der Verwaltung gemeldeten Bedarf, der unter den örtlichen Betrieben im Jahr 2016 abgefragt wurde. Seither ist viel geschehen. Der ein oder andere Betrieb hat sich anders entwickelt, als damals prognostiziert. So kann es sein, dass inzwischen Gewerbefläche nicht mehr gebraucht wird, die damals noch als notwendig erschien – oder andersrum. Auch ist derzeit denkbar, dass die noch nicht absehbaren Langzeitfolgen von Corona dazu führen, dass sich Betriebe eher vorsichtig verhalten.

 

Dennoch sind für das laufende Planungsverfahren aktuelle Angaben notwendig. Die Gemeinde muss wissen, ob und ggf. in welcher Größenordnung es künftig Bedarf für Gewerbeflächen gibt. Gegenüber den Behörden, die über die Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplanes entscheiden, ist dieser Bedarf aktuell zu begründen.

 

Da es sich um eine Aktualisierung einer schon vor vier Jahren durchgeführten Abfrage handelt, werden die Betriebe, welche damals schon Bedarf angemeldet haben, von der Gemeindeverwaltung direkt angeschrieben. Dennoch geht die Frage natürlich an alle örtlichen Betriebe: Braucht Nordheim Optionen für neue Gewerbeflächen?

 

Unsere Bitte ist, dass Sie die Gemeinde darüber informieren, wenn Sie Bedarf an Gewerbefläche haben. Sie können dies schriftlich oder per Mail (info@nordheim.de) tun, Sie können gerne auch das vorbereitete Antwortblatt nutzen, welches Sie auf der Startseite von www.nordheim.de in der dort eingerichteten Themenbox finden. Und Sie können sich bei Fragen natürlich auch telefonisch an Bürgermeister Volker Schiek wenden.

 

Den Interesse anmeldenden Betrieben sollte bewusst sein, dass mit dieser Abfrage keinesfalls ein Versprechen verbunden sein kann, was aus eventuellen Bedarfsanmeldungen wird. Das hat mit der Unverbindlichkeit der Anmeldungen zu tun. Es liegt auf der Hand, dass sich unternehmerische Entscheidungen ebenso wie die sie auslösenden Entwicklungen ändern können.

 

Das hat aber auch mit der bereits erwähnten generellen Ausrichtung der Gemeinde zu tun. Unsere Fläche ist zu klein, um in großem Umfang Gewerbe anzusiedeln, Topographie und Verkehrsanbindung sind sicher nicht ganz optimal. Und ob private Grundstückseigentümer bereit wären, ggf. Fläche zu verkaufen, das ist – wie viele weitere Fragen – in so frühem Stadium nicht zu beantworten.

 

Dennoch ist die Bedarfsabfrage unentbehrlich, denn ansonsten ist eine langfristige Planung schon im Ansatz nicht möglich; sie wird bei ausbleibender Nachfrage einfach nicht stattfinden.

 

Um Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung bis spätestens Ende Oktober 2020 wird höflich gebeten.                                                                                                                           vs

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