Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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WEINBERGHUTUMLAGE 2020

Erfasst von: Redaktion, WZ | 15.09.2020 – 29.09.2020

-Hutbezirk Nordheim-

 

Um in der Veranlagung für das Jahr 2020 berücksichtigt zu werden, müssen die aktuellen Änderungen in der Bewirtschaftung der Weinbergsflächen (Rodung, Neuanlage, Verpachtung, Verkauf), bis zum 1. Oktober der Kämmerei , Tel. 07133/182-1313, gemeldet werden. Sie können uns auch per Fax: 07133/182-1199, oder per E-mail: Lisa.Widenmeyer@nordheim.de Änderungen mitteilen.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Änderungen nach der Erstellung der Bescheide erst im Folgejahr berücksichtigt werden.

 

Neuanlagen sind ab dem 3. Jahr umlagepflichtig und deshalb zu melden.

 

Weinbergflächen, die innerhalb des Nordheimer-Hutbezirkes liegen, seither aber noch nicht zu der Weinberghutumlage herangezogen wurden, sind ebenfalls bis zum 1. Oktober der Kämmerei bekanntzugeben.

 

 

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