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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 17.09.2020 – 24.09.2020

Wasserentnahmen bleiben eingeschränkt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird das Landratsamt Heilbronn die bereits bestehenden Einschränkungen und Verbote bei der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis zum 31. Oktober verlängern.
Das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung ist damit weiterhin untersagt. Erlaubt ist nur das Schöpfen mit Handgefäßen, zum Beispiel mit Gießkannen oder Eimern. Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten Wassermenge reduziert, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt. Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.

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