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Mitteilungsblatt Nordheim

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Die Deutsche Rentenversicherung BW informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 17.09.2020 – 24.09.2020

Die Grundrente kommt

Am 1. Januar 2021 tritt das Grundrentengesetz in Kraft. Diese neue Leistung kommt Rentnerinnen und Rentnern zu Gute, die trotz langer Arbeitszeiten nur geringe Renten erhalten. Die Grundrente ist jedoch keine eigenständige Rente, sondern sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt. Ein Antrag ist für die Grundrente deshalb nicht notwendig. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg prüft bis Ende 2022 von sich aus bei allen von ihr betreuten rund 1,47 Millionen Renten, ob ein individueller Anspruch auf die neue Leistung besteht. Schätzungsweise kommen dafür etwa 160.000 Personen in Betracht. Dies allerdings nur, wenn nach der Übermittlung der entsprechenden Daten durch das Finanzamt die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Aus technischen Gründen können die ersten Bescheide voraussichtlich frühestens ab Mitte 2021 versandt werden. Selbstverständlich werden die Zuschläge in allen Fällen rückwirkend nachgezahlt, so dass den Versicherten keine Nachteile entstehen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente.

Eine kostenlose Broschüre kann auch unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden.

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