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Mitteilungsblatt Nordheim

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Schulbesuch in Corona-Zeiten an der Kurt-von-Marval-Schule

Erfasst von: Redaktion, DS | 10.09.2020 – 17.09.2020

Am 14. September beginnt für alle Schülerinnen und Schüler das neue Schuljahr. Folgende Regelungen sind aufgrund des Corona-Virus beim Schulbesuch zu beachten:

- Für Schüler/-innen ab Klasse 5, Lehrer/-innen sowie für sonstiges an weiterführenden Schulen tätiges Personal gilt auf dem gesamten Schulgelände Maskenpflicht. Im Unterricht, in den schulischen Sportanlagen sowie beim Essen muss keine Maske getragen werden. An Grundschulen gilt die Maskenpflicht nicht.

- Lehrer/-innen, Eltern und andere Personen an den Grundschulen und weiterführenden Schulen müssen den Mindestabstand von 1,5m untereinander einhalten. Zu und zwischen den Schüler/-innen gilt das Abstandsgebot nicht.

- Von allen Schüler/-innen (Grundschulen und Gemeinschaftsschule) muss eine Gesundheitsbestätigung vorliegen. Damit bestätigen Sie, dass Ihr Kind keinen Kontakt zu einer erkrankten Person hatte, keine Symptome zeigt und keine Quarantänepflicht aufgrund der Rückkehr aus einem Risikogebiet besteht. Das Formular finden Sie auch auf der Internetseite der Schule. Bitte füllen Sie die Bestätigung aus und geben Sie sie Ihrem Kind am ersten Schultag mit.

Weitere Informationen zu der neuen Corona-Verordnung Schule und den einzuhaltenden Hygieneregelungen finden Sie unter www.nordheim.de.

Die Informationen zum Schulbeginn haben die Eltern bereits erhalten. Sie finden diese auch auf www.kvm-schule.de.

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