Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)
Dieser Artikel befindet sich im Archiv!
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu für das Haushaltsjahr 2020
Erfasst von: Redaktion, DS | 10.09.2020 – 17.09.2020
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 17. August 2020 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 24. Juli 2020 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 nach § 121 Abs. 2 GemO i.V.m. § 28 GKZ bestätigt. Der in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite mit 300.000 € wurde nach § 89 Abs. 2 GemO i.V.m. § 18 GKZ genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung 2020 nicht.
Die Haushaltssatzung wird nachstehend gemäß § 81 Abs. 3 GemO i.V.m. § 18 GKZ öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 liegen an sieben Tagen, in der Zeit von Montag, 14. September 2020 bis Dienstag, 22. September 2020 (je einschließlich), im Bürgerbüro des Rathauses Brackenheim, Marktplatz 1, während der üblichen Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am
24. Juli 2020 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.082.800
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.082.800
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
von 0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von 929.200
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von 843.200
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 86.000
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 574.500
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -574.500
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -488.500
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -488.500
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR
davon für die Auflösung von inneren Darlehen auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 EUR
§ 5 Zinsumlage
Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2020 eine Zinsumlage
in Höhe von vorläufig 0 EUR
§ 6 Verwaltungs- und Betriebskostenumlage
Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2020 eine Verwaltungs-
und Betriebskostenumlage in Höhe von vorläufig 153.100 EUR
§ 7 Kapitalumlage
Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2020 eine Kapitalumlage
in Höhe von vorläufig 0 EUR
Brackenheim, den 19. August 2020
gez. Thomas Csaszar
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.