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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Lärm durch Rasenmäher, Schredder und Co.

Erfasst von: Görz, Bärbel | 03.09.2020 – 17.09.2020

Rasenmäher, Freischneider, Rasenkantenschneider und Schredder: Sie alle verursachen Lärm – und im bevorstehenden Herbst kommen vermehrt noch Laubsauger oder -bläser hinzu. Viele Menschen empfinden diesen Lärm als unangenehm oder sogar störend. Doch welche Regelungen gibt es hierzu überhaupt?

Für die Ruhe im Freien sorgt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Vom Bohrgerät über die Heckenschere und den Rasenmäher bis hin zum Vertikutierer fallen 57 Geräte unter diese Verordnung. Demnach dürfen die meisten technischen Helfer in Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen (also von Montag bis Samstag) in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20 und 7 Uhr nicht benutzt werden. Noch mehr Ruhezeiten haben besonders laute Gartenhelfer: Freischneider, Grastrimmer bzw. Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen zusätzlich zu den oben genannten Zeiten auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden; Geräte mit dem europäischen Umweltzeichen sind von diesen weiter eingeschränkten Betriebszeiten ausgenommen.

Länder und Kommunen können zusätzlich zu den bundesweit geltenden Ruhezeiten weitergehende zeitliche und örtliche Beschränkungen erlassen. So verbietet die Polizeiverordnung der Gemeinde Nordheim ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten im gesamten Ortsgebiet von 20 bis 7 Uhr und von 12 bis 13 Uhr.

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