Mitteilungsblatt Nordheim
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Sperrmüll nicht zu früh raus stellen!
Erfasst von: Görz, Bärbel | 03.09.2020 – 17.09.2020
In letzter Zeit „häufen“ sich leider die Fälle, in denen Gehweg- oder Straßenflächen tagelang von Sperrmüll belagert werden – ein Durchkommen für Fußgänger ist nicht oder nur schwer möglich. Sollen Mütter mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer etwa auf die Straße ausweichen und sich den Gefahren des Straßenverkehrs aussetzen müssen? Sicher nicht!
Es ist übrigens auch keine gute Idee, den Sperrmüll auf die Fahrbahn zu stellen oder den Gehweg komplett zu belagern, da dies die Verkehrssicherheit beinträchtigt. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und außerdem können im Schadensfall privatrechtliche Schadensersatzforderungen auf den Besitzer des Sperrmülls zukommen. Deshalb die dringende Bitte des Ordnungsamts – stellen Sie Ihren Sperrmüll frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtermin für die Abholung bereit und zwar so, dass weder der Fahrzeug- noch der Fußgängerverkehr behindert oder gar gefährdet werden.