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Mitteilungsblatt Nordheim

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Fischwilderei ist eine Straftat

Erfasst von: Redaktion, DS | 06.08.2020 – 13.08.2020

Die Gemeinde wurde von dem Pächter des Katzentalbachs darauf aufmerksam gemacht, dass dort offensichtlich ohne entsprechenden Erlaubnisschein geangelt wurde. Grundsätzlich ist zum Angeln ein Fischereischein erforderlich. Um diesen zu beantragen, benötigen Sie einen Angelschein. Allerdings ist der Fischereischein alleine nicht ausreichend, um in heimischen Gewässern zu Angeln. Die Gewässer sind in der Regel an einen Fischereiverein verpachtet. Dieser kann dann Erlaubnisscheine zum Fischfang ausstellen. Die Preise für solche Erlaubnisscheine werden in der Regel je nach Güte des Fischwassers festgelegt. Fischwilderei ist nach § 293 des Strafgesetzbuches unter anderem die Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts dadurch, dass jemand unberechtigt fischt. Dies wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Für den Tatbestand der Fischwilderei kann es bereits ausreichend sein eine Angel ins Wasser zu halten. Es kommt nicht darauf an, ob es zur Vollendung der Tat kommt, also ein Fisch gefangen wird, sondern es reicht bereits aus, eine Angel ins Wasser zu halten. Bitte informieren Sie sich daher vorab und fischen Sie nur mit einem entsprechenden Erlaubnis- und gültigen Angel- sowie Fischereischein. Für den Katzentalbach werden keine Erlaubnisscheine vom Pächter ausgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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