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Mitteilungsblatt Nordheim

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Deutsche Rentenversicherung

Erfasst von: Zimmermann, Sandra | 16.07.2020 – 30.07.2020

Mit Abfindung ohne Abschläge früher in Rente

Seit 2012 müssen Arbeitnehmer abhängig vom Geburtsjahrgang länger arbeiten, bevor sie in die Regelaltersrente gehen können. Die Altersgrenze rückt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer dennoch vorzeitig in die Altersrente gehen will, muss meist Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge kann man jedoch ab dem 50. Lebensjahr durch zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.
Interessant sind Sondereinzahlungen zum Beispiel für diejenigen, die für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfindung erhalten. Die Sondereinzahlung zur Rentenversicherung ist steuerlich absetzbar. Nähere Auskünfte zum Steuerrecht erteilen aber Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine.
Bedingung für diese Sonderzahlung an Beiträgen ist eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung, dass man voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen möchte und dass die bestimmten Voraussetzungen für diesen Anspruch auch erfüllt werden können. Die DRV berechnet dann auf Wunsch die Höhe der Sonderzahlung nach einer gesetzlich festgelegten Formel. Zusätzlich eingezahlte Beiträge wirken sich rentensteigernd aus, auch wenn die Rente nicht wie beabsichtigt vorzeitig in Anspruch genommen wird. Sie können jedoch nicht rückerstattet werden.
Pandemiebedingt sind derzeit persönliche Beratungen in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die entsprechenden Telefonnummern findet man auf www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Als moderne und bequeme Alternative zur persönlichen Beratung in den Dienststellen bietet die DRV Videoberatungen an. Diese können ebenfalls unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de online gebucht werden. Zusätzlich finden Interessierte auf der Homepage der DRV Baden-Württemberg weitere Informationen unter anderem zur Sonderzahlung, Flexi-Rente und Altersteilzeit.

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