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Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Öffentliche Bekanntmachung

Erfasst von: Redaktion, DS | 09.07.2020 – 16.07.2020

Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Wohnen am Auerberg“, Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

 

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim hat am 24.04.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und die örtlichen Bauvorschriften „Wohnen am Auerberg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 3089, 3089/1 und 3096.

Weiter hat der Gemeinderat am 26.06.2020 in öffentlicher Sitzung den Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung anzupassen. Zudem wurde in dieser Sitzung beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen:

Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 06.07.2020.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 20.07.2020 bis 21.08.2020 im Rathaus der Gemeinde Nordheim, Hauptstraße 26, Bauamt, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Da der Entwurf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen oder https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

 

 

Nordheim, 09.07.2020

 

gez.Schiek

Bürgermeister

 

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