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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt informiert

Erfasst von: Redaktion, DS | 02.07.2020 – 09.07.2020

Gefahr durch Feuerbrandinfektion
Beim Feuerbrand handelt es sich um eine bakterielle Krankheit, welche vor allem an Apfel-, Birnen- und Quittenbäumen und vereinzelt auch an Ziergehölzen vorkommt. Steinobst, Beeren- und Schalenobst, Nadelgehölze sowie weitere Laubgehölze werden nicht befallen. Besonders bei Temperaturen über 18°C sowie hoher Luftfeuchtigkeit und schwülwarmem Wetter während der Blüte besteht ein besonders hohes Infektionsrisiko, bei dem die Krankheit über die Blüten oder vorhandene Wunden in die Pflanze eintritt. Gut erkennbar ist der Feuerbrand am typischen „Krückstock“-Aussehen der obersten, unverholzten Triebe des Baumes. Da der Erreger im Übergang zwischen krankem und gesundem Rindengewebe überwintert, ist es wichtig den befallenden Trieb bei trockenem Wetter mindestens 40 cm ins gesunde Holz zurückzuschneiden. Zwar ist der Feuerbrand laut Feuerbrandverordnung meldepflichtig, aufgrund des hohen Aufkommens wird dies allerdings nicht mehr verfolgt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamt Heilbronn. Bei Rückfragen kann gerne (Mittwochnachmittag, Donnerstag und Freitag) Kontakt mit dem Landschaftserhaltungsverband aufgenommen werden. Ansprechpartnerin ist Helen Pribil (Helen.Pribil@landratsamt-heilbronn.de oder Tel. 07131 994 299).

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