Mitteilungsblatt Nordheim

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Der besorgte Bürger

Erfasst von: Redaktion, DS | 02.07.2020 – 09.07.2020

Im Ordnungsamt gehen täglich die verschiedensten Fragen von Bürgern ein. Immer wiede

r werden wir auch darauf aufmerksam gemacht, dass wir doch zu den verschiedenen Themenbereichen mal wieder im Amtsblatt informieren sollten. Einen anderen Weg hat ein Bürger gewählt, der sich selbst als „besorgter Bürger“ bezeichnet. Er hat verschiedene Themen aufgegriffen und zu diesen eine kurze unterhaltsame Info verfasst, die wir die nächsten Wochen veröffentlichen werden. Vielen Dank dem besorgten Bürger für die Zusendung der Artikel!

 Der besorgte Bürger sorgt sich…

… weil die Nachbarn zu oft grillen und der Rauch natürlich ausgerechnet zu ihm rüber zieht und bei ihm alles stinkt.

Das Rathaus weiß Rat…

… Nun, prinzipiell darf jeder auf seinem Grundstück ja so oft grillen, wie er will und wenn´s sein muss jeden Tag morgens, mittags und abends. Der Metzger wird sich besonders freuen, wenn es sich um trockengealtertes Rindfleisch handelt. Doch in der Tat gibt es natürlich auch hierbei, wie bei eben fast allem, ein paar Einschränkungen.

So kann das Grillen in Mehrfamilienhäusern zum Beispiel über den Mietvertrag oder die Hausordnung teilweise verboten sein. Manchmal ist zum Beispiel nur grillen mit Elektrogrill (also nicht mit Holzkohle) erlaubt und teilweise ist Grille gar komplett verboten.

Gerade in Mehrfamilienhäusern scheint das Grillen ja auch besonders kritisch, weil der Rauch gleich bei so vielen Nachbarn in die Wohnung ziehen kann. Nun kann man sich hier ja überlegen, ob es wirklich immer die Holzkohle sein muss, oder ob es nicht vielleicht auch ein Gasgrill tut, da ist die Beeinträchtigung gleich sehr viel geringer. Und wenn man jetzt auch noch ein gutes Nachbarschaftsverhältnis hat und seine Nachbarn rechtzeitig vorher bittet die Fenster zu schließen, sind doch eigentlich alle fein raus.

Dasselbe Prinzip kann man natürlich auch auf das Einfamilienhaus mit Garten oder die Doppelhaushälfte anwenden. Einfach Holzkohle durch Gas ersetzen – ist ganz nebenbei auch noch gut für den Regenwald- und den Nachbarn vorwarnen.

Sie sagen jetzt „ ich kenne meine Nachbarn doch gar nicht, wie soll ich die denn vorwarnen“? Ganz einfach, laden Sie Ihre Nachbarn zum nächsten Grillabend ein, dann lernen Sie sie kennen.

Ergänzung der Verwaltung:

Grillen und die dabei entstehenden Gerüche sind immer wieder Thema. Getreu dem Sprichwort „des einen Freud, des anderen Leid“ führt das Grillen immer wieder zu Konfliktsituationen.

Es handelt es sich hierbei um den Bereich des Nachbarschaftsrechts, also das Recht zwischen den Nachbarn. Die Verwaltung kann hier nur sehr eingeschränkt tätig werden.

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