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Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

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Öffentliche Bekanntmachung

Erfasst von: Redaktion, DS | 25.06.2020 – 02.07.2020

 

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft „Lauffen am Neckar“

 

2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

 

Offenlegung

 

Planentwurf und Entwurf der Begründung

 

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft „Lauffen am Neckar“ hat in öffentlicher Sitzung am 09.01.2020 den Entwurf der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans umfasst das Gesamtgebiet der Stadt Lauffen a. N. sowie der Gemeinden Nordheim und Neckarwestheim.

Ziel und Zweck der Planung

 

Aufgabe der Bauleitpläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke entsprechend § 1 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und zu leiten. Die jetzige 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans soll als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB bis zum Zieljahr 2035 Grundlage für die gemäß § 8 Abs. 2 BauGB daraus zu entwickelnden verbindlichen Bebauungspläne sein.

 

Nach Ablauf des Planungshorizonts der 1. Fortschreibung im Jahr 2010 soll mit der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans die städtebauliche Entwicklung des Verwaltungsraums „Lauffen am Neckar“ durch die Ausweisung neuer Gewerbe- und Wohnbauflächen entsprechend dem ermittelten Bauflächenbedarf kontinuierlich weiterverfolgt werden.

 

Der Entwurf der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird

 

vom  06.07.2020  bis  06.08.2020

 

in den Rathäusern der Stadt Lauffen a. N. (Rathausstraße 10, Stadtbauamt, Zimmer 30) sowie der Gemeinden Nordheim (Hauptstraße 26, Bauamt) und Neckarwestheim (Marktplatz 1, EG, Eingangsbereich) zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Stadt Lauffen a.N. (www.lauffen.de) und den Gemeinden Nordheim (www.nordheim.de) und Neckarwestheim (www.neckarwestheim.de) eingestellt.

 

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen

 

- Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Boden (Bodenfunktionen, Versiegelungs- und Überbauungsgrad), Wasser (Oberflächengewässer, Oberflächenabfluss, Grundwasserneubildung, Verdunstung, Wasseraufnahme- und Leitungsvermögen), Luft und Klima (klimatische Ausgleichsflächen, Kleinklima, Wärmeinseln, Belastung mit Luftschadstoffen, Kaltluftentstehungsgebiete, Kaltluftleitbahnen), Tiere und Pflanzen (Besonderer Artenschutz, Schutzgebiete, Biotopstrukturen; Biotopverbund, Lebensraumqualität, Gehölzstrukturen), Landschaft (Landschaftsbild, Sichtbeziehung, Siedlungsstruktur, Ortsbild), Mensch und Gesundheit (Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Existenzgefährdung, Arbeitsplätze, Erholungsfunktion), Kultur- und sonstige Sachgüter (archäologische Denkmalpflege, Verdachtsflächen).

 

Im Rahmen der Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit Umweltinformationen zu folgenden Themen eingegangen (wesentliche Inhalte werden zusammengefasst):

 

- Landratsamt Heilbronn: Hinweise zur Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, zur Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe, zur Anwendung der digitalen Flurbilanz, zu Flächen des Biotopverbunds, zu Lärmimmissionen, zur Eingrünung von Bauflächen, zur Aufstellung eines Landschaftsplans, zum Artenschutz und zur Erstellung einer Habitatspotentialanalyse, zum Inhalt des Umweltberichtes und zu Wasserschutzgebieten

- Regionalverband Heilbronn-Franken: Hinweise zur Betroffenheit eines Regionalen Grünzugs, zu Vorbehaltsgebieten für Erholung, zu Biotop- und Gehölzstrukturen, zur Biotopvernetzung, zum Biotopverbund und zum Artenschutz

- Regierungspräsidium Stuttgart: Hinweise zur archäologischen Denkmalpflege, zu Vorbehaltsgebieten für Erholung, zur Erholungseignung, zur Betroffenheit eines Regionalen Grünzugs, zur Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, zur digitalen Flurbilanz und zur Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe

- Regierungspräsidium Freiburg: Hinweise zur Geotechnik und zu einem Wasserschutzgebiet

- Regierungspräsidium Tübingen: Hinweise zur Waldbetroffenheit

- BUND / LNV Heilbronn: Hinweise zum Flächenverbrauch, zur Darstellung von Ausgleichsflächen, zur Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, zur Sicherung des Biotopverbunds, zur Entwässerung, zur Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe, zur Verkehrsbelastung und zu Lärmimmissionen

- Bauernverband: Hinweise zur Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen und zur Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe

- Stadt Heilbronn: Hinweise zur Verkehrsbelastung und zur Entwässerung

- Bürger/in 1: Hinweise zur Existenzgefährung eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebs

- Bürger/in 2: Hinweise zur Existenzgefährung eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebs, zur Verkehrsbelastung und zu Immissionskonflikten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Lauffen, den 25.06.2020

 

Klaus-Peter Waldenberger

Bürgermeister

Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

 

Hinweis auf nochmalige Bekanntmachung

In der Bekanntmachung im Lauffener Bote am 05.03.2020, Amtsblatt Nordheim am 05.03.2020 und im Amts- und Gemeindeblatt Neckarwestheim am 06.03.2020 wurde für die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Zeitraum 16.03-24.04.2020 angekündigt.

Ab dem 16.03.2020 wurden die Rathäuser aufgrund der COVID-19-Pandemie für die Öffentlichkeit geschlossen, sodass die Planunterlagen nicht eingesehen werden konnten. Da es sich bei der Einsicht in die Planunterlagen durch die Öffentlichkeit um eine verbindliche Verfahrensanforderung handelt, wird die Bekanntmachung und die Auslegung wiederholt.

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