Startseite> Amtliche Bekanntmachungen> Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortskern Nordhausen; 1. Änderung“; Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortskern Nordhausen; 1. Änderung“; Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Erfasst von: Redaktion, DS | 25.06.2020 – 02.07.2020

Öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.02.2020 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Maßgeblich ist der vom Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach, gefertigte Entwurf vom 20.09.2019/09.01.2020, dessen zeichnerischer Teil nachstehend auszugsweise abgedruckt ist.

 

 

Die öffentliche Auslegung wird aufgrund der Corona-Pandemie wiederholt und findet

 

vom 06.07.2020 bis 07.08.2020

 

während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Nordheim, Rathaus, Bauamt, statt.

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraumes auch im Internet unter www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen und unter https://kaeser-ingenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Nordheim, den 25.06.2020

 

gez. Michelbach
Stellv. Bürgermeister

instagram