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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 29. Mai 2020

Erfasst von: Redaktion, DS | 04.06.2020 – 11.06.2020

 

Bekanntgaben

 

235.000 Euro Zuschuss für die Sporthallen-Sanierung

Zur teilweisen Finanzierung der Sporthallensanierung im kommenden Jahr wurde beim Regierungspräsidium Stuttgart bereits im Dezember 2019 ein Antrag auf Förderung des kommunalen Sportstättenbaus gestellt. Vom Verteilerausschuss wurde kürzlich entschieden, der Gemeinde Nordheim für die Sanierung einen Landeszuschuss in Höhe von 235.000 EUR zu gewähren.

Außerdem wurde vom Bund bereits signalisiert, dass mit einer zeitnahen Bewilligung des zweiten Zuschussantrags über die Kommunalrichtlinie für die Sanierung der LED Beleuchtung in der Sporthalle mit Foyer gerechnet werden darf.

 

Lärmaktionsplan braucht Zeit

Im September 2014 wurde vom Gemeinderat der derzeit gültige Lärmaktionsplan für die Gemeinde Nordheim beschlossen. Entsprechend dem BundesImmissionsschutzgesetz müssen Lärmaktionspläne überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung.

Mit der Verkehrsüberlassung der Ortsumfahrung Nordhausen waren gleich beide Voraussetzungen für eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans erfüllt.

Der Auftrag zur Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Nordheim wurde dem Büro BS INGENIEURE aus Ludwigsburg schon erteilt.

Alle Verfahrensschritte (auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, ebenso die Behandlung im Gemeinderat) bauen auf den Verkehrserhebungen. Wann mit diesen Verkehrserhebungen begonnen werden kann, ist wegen Corona ungewiss; auch während Ferienzeiten finden Verkehrserhebungen nicht statt.

Bezüglich der Pflicht der Gemeinde zur Datenberichterstattung gegenüber dem Umweltbundesamt bzw. der EU-Kommission wurde nach Rücksprache mit dem Projektverantwortlichen von BS INGENIEURE dem Verkehrsministerium auf Anfrage als voraussichtlicher Fertigstellungszeitpunkt der 30. Juni 2021 gemeldet.

 

Parkfest 2020 – leider nicht.

Im Wissen um die sich ständig ändernden Vorgaben der Corona-Verordnungen wurden die üblicherweise am Parkfest teilnehmenden Vereine befragt, wie sie zur Ausrichtung des diesjährigen Parkfestes stehen. 9 Vereine (darunter insbesondere auch „die Großen“) stimmten für sofortige Absage; 4 Vereine haben sich nicht zurück gemeldet.

Inzwischen sind in der aktuellen Corona-Verordnung nun auch Großveranstaltungen definiert: Das sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern und solche sind bis zum 31. August 2020 untersagt. Bedauerliches Ergebnis: das vom 15. bis 17. August 2020 vorgesehene Parkfest kann nicht stattfinden.

 

 

Freibad; gibt es eine Badesaison 2020?

Am 29.5.2020 steht in der Heilbronner Stimme zu lesen, dass angeblich ab 6. Juni Schwimmbäder öffnen dürfen. Das ist insofern überraschend, als in der ab 2.6.2020 gültigen CoronaVO ausdrücklich steht, dass Schwimmbäder wie das Nordheimer Freibad vor dem 14.6.2020 für den allgemeinen Badebetrieb nicht geöffnet bzw. betrieben werden.

Da gültigen Rechtsvorschriften mehr Gewicht zugemessen wird, als Pressemeldungen, ist demnach bisher nicht bekannt, ob, unter welchen Umständen und wann unser Freibad geöffnet werden darf.

 

Derzeit ist unser Freibad nicht benutzbar. Ob es in Betrieb gehen kann, muss geklärt werden. Die Reinigung der Becken und das Auffüllen mit frischem Wasser ist dabei das kleinste Problem.

 

Diskutiert wird offenbar, dass ein deutlich eingeschränkter Betrieb unter strikter Beachtung des Infektionsschutzes ermöglicht werden soll. Erwartet wird z.B. eine Begrenzung der Zahl der Badegäste – abhängig von der Größe der Liege- und/oder der Wasserfläche, was dann bedeutet, dass – eine denkbare Größenordnung für unser Bad – nicht mehr als 100 – 120 Personen gleichzeitig im Wasser sein dürfen, bei gleichzeitiger Beachtung der Abstandsregeln.

Notwendig sind ein Hygiene- und ein Betriebskonzept, in dem u.a. auch festzulegen ist, wie Abstände beim Warten eingehalten bzw. verhindert werden können. Die Nutzung von Sanitärräumen und Umkleiden ist unter Corona-Gesichtspunkten zu regeln. Die Personaldaten der Besucher werden voraussichtlich festzuhalten sein.
Die Verantwortung dafür, dass alles eingehalten wird, liegt beim Betreiber des jeweiligen Bades, in unserem Fall also bei der Gemeinde.

Wenn überhaupt ein massiv eingeschränkter Betrieb denkbar wird, dann muss klar sein, dass es ggü. einem normalen Betrieb alleine schon durch erhöhten Personalaufwand höhere Kosten geben wird, gleichzeitig aber wegen Zugangsbegrenzung nur einen Teil der üblichen Einnahmen, also ein noch größeres Defizit als ohnehin.

Trotz Skepsis, ob die erwarteten Anforderungen erfüllbar sind und dann geöffnet werden kann, ist dies das Ziel: das Freibad soll nach Möglichkeit geöffnet und betrieben werden. In Abstimmung mit den benachbarten Schwimmbad-Kommunen wird versucht, die geforderten Konzepte zu erarbeiten und dann die Öffnung des Freibads vorzuschlagen.

In diesem Zusammenhang werden Gemeinderatsbeschlüsse gefragt sein, z.B. zu veränderten Eintrittspreisen, zu bestimmten Regelungen wie z.B. der Beschränkung des zeitlichen Aufenthalts, aber auch zu Mehrausgaben gegenüber den Planungen.

Die sich zunehmend selbst überholenden, nicht selten auch widersprüchlichen Meldungen aus Stuttgart nur noch als bedauerlich oder ärgerlich abzutun, fällt schwer; so Bürgermeister Volker Schiek. Ganz offensichtlich ist es so, das war auch in der Zeitung nachzulesen, dass die Corona-Pandemie nicht mehr vorrangig als gefährliche Krankheit verstanden wird, vor der man die Bürger schützen muss, sondern als Chance für politische Auseinandersetzung und Landgewinn. Dass dies auf dem Rücken der Bevölkerung und der Kommunen ausgetragen wird, ist dabei anscheinend egal. Die Klagen über Politik- und Parteienverdruss kann vor diesem Hintergrund auch der Bürgermeister im besten Falle noch als Sonntagsreden sehen.

 

 

Belagserneuerung der Landesstraße L 1105 durch das Land im Bereich der Hauptstraße und der Heilbronner Straße;

Auswirkungen vor allem auf Bushaltestellen

Die erkennbar mangelhafte Fahrbahn der L 1105 soll vom Land im Bereich der Ortsdurchfahrt teilweise erneuert werden. Betroffen ist die Strecke vom Kreuzungsbereich Haupt-/Lauffener Straße bis zur Einmündung der Heilbronner Straße in die Landesstraße L 1106 auf dem Weihen. Im Zuge dessen bietet es sich an, weitere Maßnahmen zu realisieren, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Die Erneuerung einer alten Wasserleitung wird bzw. ist schon teilweise durchgeführt; die HNVG arbeitet momentan an ihren Gasleitungen. Aus Gemeindesicht sind weiterhin die Abwasserbeseitigung, weitere Arbeiten am Wasserleitungsnetz, die angrenzenden Gemeindestraßen und insbesondere auch die an der genannten Strecke liegenden Bushaltestellen betroffen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Barrierefreiheit für den ÖPNV nicht nur wünschenswert, sondern erklärtes politisches Ziel ist.

 

Herr Martin vom Ingenieurbüro Ippich stellte dem Technischen Ausschuss die Planung der HNVG bezüglich Gas- und Wasserversorgung, die geplante Kanalsanierung, die vorgesehenen Straßenbauarbeiten einschließlich Verlegung einiger Lehrrohre sowie den geplanten Umbau der Bushaltestellen im betroffenen Bereich vor.

 

Dieser Teil, also der Umbau der berührten Bushaltestellen, wird der Öffentlichkeitswirksamste, auch der Kostenintensivste sein. Relativ unproblematisch sind die beiden Bushaltestellen auf dem Weihen. Dort wird als Vorbereitung für spätere Barrierefreiheit lediglich die heutige Trennung zwischen Fahrbahn und Busaufstellfläche aufgegeben und der neue Fahrbahnbelag bis an die Kante der Bushaltestelle gezogen.

Schwieriger und aufwändiger sind zukunftsfähige Lösungen für die Haltestellen Obere Gasse und Siegeshalle. Wegen der Anforderungen, die an barrierefreie Haltestellen gestellt werden, würden im Bereich der Bäckerei Böhm bzw. der Metzgerei Geiger sowohl Stellplätze entfallen als auch Grundstückszufahrten deutlich erschwert. Ergebnis: Die Haltestelle wird voraussichtlich zu verlegen sein. Zwei Varianten wurden zunächst grob betrachtet. Eine Verlegung nach Westen in die Hauptstraße, auf die der dortigen Haltestelle Obere Gasse gegenüberliegende Seite, zeigt viele Nachteile. Vermutlich wird eine Verlegung Richtung Osten, dort wo von der Heilbronner Straße in den Alten Friedhof zugegangen werden kann, die bessere Lösung sein. Zwar fallen dann auch dort 4 bestehende Stellplätze weg, im Verhältnis zu den Auswirkungen an den anderen denkbaren Standorten scheint diese Variante aber am verträglichsten.

 

Bei den bald anstehenden Arbeiten des Landes an der Straße soll der künftige barrierefreie Umbau der Bushaltestellen mitbedacht und soweit erforderlich bzw. sinnvoll auch baulich vorbereitet werden. Zeitlich ist also ein gewisser Druck vorhanden. Ingenieur Volker Martin wird deshalb die Auswirkungen auf die Bushaltestellen im Detail abklären; diese sollen dem Gemeinderat dann schon in der nächsten Sitzung präsentiert werden als Grundlage für zu treffende Entscheidungen.

Vorgesehen ist, den eigentlichen Umbau erst nach Betrachtung aller Bushaltestellen der Gemeinde und nach Beantragung der möglichen Zuschüsse anzugehen.

 

 

Die Bushaltestelle Obere Gasse barrierefrei zu machen, ist keine Kleinigkeit. Da sie ohnehin von den Baumaßnahmen des Landes berührt ist, macht die Klärung der Fragen jetzt Sinn. Dasselbe gilt für die Haltestelle Siegeshalle im Hintergrund.

 

 

Grünes Licht für eine Radwegverbindung zwischen Nordheim und Brackenheim-Hausen

Die ansonsten durchgängig befahrbare Radwegverbindung zwischen Nordheim und Hausen a.d.Z. wird im Bereich Wannenberg durch einen nicht ausgebauten Abschnitt von ca. 500 m Länge unterbrochen. Durch die Befestigung dieses relativ kurzen Abschnitts, der auf Markung Lauffen liegt, kann eine durchgängige Radverkehrsverbindung hergestellt werden. Hierfür können bei Bund, Land und Landkreis Fördermittel beantragt werden. Diese Maßnahme soll ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Brackenheim und der Gemeinde Nordheim darstellen, die sich vorstellen können, die verbleibenden Kosten gemeinsam zu tragen. Die Stadt Lauffen a.N. hat hierzu ihr Einvernehmen erteilt.

 

 

Knapp 500 Meter bisheriger Erdweg müssten auf dem Wannenberg ausgebaut werden, um eine durchgehende Radwegeverbindung zwischen Nordheim und Brackenheim-Hausen zu schaffen.

 

Herr Martin vom Ingenieurbüro Ippich stellte Planung und Kostenschätzung für diesen Lückenschluss der Radwegverbindung zwischen Nordheim und Hausen a.d.Z. vor.

 

Aus dem Gemeinderat wurde die Gefährlichkeit des Radfahrens entlang der Kreisstraße zwischen Hausen und Nordhausen bestätigt. Kommt der gedachte Ausbau, soll der dann durchgängig befahrbare Radweg auch komplett ausgeschildert werden.

 

Erwartet wird, dass eine Bezuschussung von wenigstens 75 % möglich sein sollte. Die verbleibenden 25 % sollen dann je hälftig von Nordheim und Brackenheim getragen werden.

 

Der Gemeinderat hat dem Bau des Radweges zugestimmt, insbesondere der hälftigen Finanzierung der nicht durch Zuschüsse gedeckten Baukosten, unter Vorbehalt der Zuschussgewährung und Mitwirkung der Stadt Brackenheim.

 

 

Modernisierung von Feldwegen

Die Modernisierung des Feldwegenetzes ist ein gemeinsames Anliegen der Gemeindeverwaltung und der Landwirte. Mit Blick auf eine aktuell verbesserte Fördersituation wurden in Absprache mit der örtlichen Landwirtschaft mehrere Feldwege ausgewählt, die entsprechend der Prioritäten am ehesten instandgesetzt bzw. zeitgemäß ausgebaut werden sollten.

 

Für die fachliche Bewertung der Ausbaumöglichkeiten und die Kostenschätzung wurde das Ingenieurbüro Ippich eingeschaltet. In Rede stehende Ausbaustrecken, mögliche Vorgehensweisen und daraus entstehende Kosten wurden von Volker Martin vom beauftragten Ingenieurbüro vorgestellt.

 

Für zwei Wegabschnitte im Gewann Hag und im Denzler hat sich kurzfristig die Ausgangslage geändert. Die vor kurzem bekannt gewordene Absicht der terranets bw, möglichst bald eine Gasfernleitung zu verlegen, tangiert den Bereich dieser Wege. Ein Ausbau macht deshalb aus Sicht der Verwaltung derzeit wenig Sinn. Diese Wege bzw. Abschnitte werden deshalb zurückgestellt.

Im Blickfeld stehen insbesondere noch der sogenannte Betonweg in Nordhausen, die Feldwegzufahrt von der Kreisstraße Richtung Neipperg ins Gewann Seeloch/Kohlräpple und Abschnitte innerhalb der Aussiedlerhöfe Denzler. Dieser letztgenannte Bereich ist insofern Besonderheit, als es sich dort rechtlich nicht um Feldwege, sondern um eine sogenannte Gemeindeverbindungsstraße handelt, für die keine Zuschüsse gewährt werden.

 

Zur Finanzierung der anderen Wege sind im Rahmen des Förderprogrammes „Modernisierung ländlicher Wege“ Zuschüsse möglich, wenn entsprechende Projekte bis 31.12.2021 abgewickelt werden.

 

Ingenieur Martin stellte dem Technischen Ausschuss die in Frage kommenden Ausbaumöglichkeiten und Sanierungsverfahren sowie die Kostenschätzung vor. Insbesondere erläutert er ein Verfahren, welches durch Einsatz einer speziellen Baumaschine eine schnellere Ausführung ermöglicht und das Wegfahren des Altmaterials verzichtbar macht. Denkbar ist diese Variante vor allem bei längeren Wegeabschnitten, in unserem Falle also vor allem beim sogenannten „Betonweg“ in Nordhausen. Voraussetzung ist aber, dass die bestehenden Wege nicht massiv armiert sind bzw. dass der bisherige Aufbau insgesamt geeignet ist. Dafür sind zunächst noch weitere Untersuchungen erforderlich.

 

Der Gemeinderat stimmte zu, die Planungen weiterzuführen als Grundlage für weitere Entscheidungen. Zuschussanträge oder gar ein Baubeschluss sind erst möglich, wenn Klarheit über die notwendigen Baumaßnahmen und deren Kosten besteht.

 

 

Dass dieser Feldweg sanierungsreif ist, sieht jeder. Wie die Aufgabe aber am besten gelöst wird und ob sie finanzierbar ist, das muss noch erarbeitet werden.

 

 

Neues Löschgruppenfahrzeug für unsere Feuerwehr

Als Ersatz für das in die Jahre gekommene Tanklöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr wurde in der vergangenen Sitzung die Vergabeentscheidung für ein neues Löschgruppenfahrzeug (LF 20) getroffen. Den Auftrag für das Fahrgestell und den Aufbau erhielt die Firma Lentner zum Angebotspreis von 353.608,50 Euro. Die feuerwehrtechnische Beladung wird durch die Firma Albert Ziegler erfolgen. Die Kosten hierfür betragen 103.836,87 Euro.

 

Kindergartenangelegenheiten;
Elternbeiträge für Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schülerbetreuung wurden beschlossen
Aufgrund der Corona-Situation sind seit dem 17. März 2020 alle Kindergärten und Schulen geschlossen. Für die Eltern, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten oder einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und unabkömmlich sind, wird seither eine Notbetreuung angeboten. Es hat sich gezeigt, dass die meisten Eltern die notwendige Betreuungszeit so kurz wie möglich halten und deshalb die Kinder weniger Tage als bisher betreut werden. Aus diesem Grund werden nicht die normalen Elternbeiträge erhoben, sondern diese der Situation und der tatsächlichen Inanspruchnahme angepasst. Berechnet werden die bekannten Elternbeiträge, jedoch nur anteilig für die Tage der tatsächlichen Inanspruchnahme. Diese Regelung gilt auch für den eingeschränkten Regelbetrieb, bei dem inzwischen alle Kinder tageweise in die Kindertageseinrichtungen kommen dürfen.
Auf die regulären Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten und Schülerbetreuung wird für den Monat Mai 2020, wie bereits für den vorausgehenden April, verzichtet, wobei die o.g. anteiligen Beiträge für die tatsächliche Inanspruchnahme logischerweise ausgenommen sind.

 

 

Weitere Vergaben für den neuen Kindergarten Südstraße

Die Gewerke Baureinigung und Ausstattung (Katalogmöbel) waren mit einer prognostizierten Auftragssumme von insgesamt rund 164.000 EUR öffentlich ausgeschrieben. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote hat der Gemeinderat nun wie folgt beschlossen:

Die Fa. Doka GmbH aus Korb wird mit der Baureinigung zum Angebotspreis von 3.650,60 EUR beauftragt. Die Ausstattung (Katalogmöbel) konnte ebenfalls zum Angebotspreis von 92.917,24 EUR vergeben werden.

 

Gemeindevollzugsdienst wird gestärkt; interkommunale Zusammenarbeit angestrebt

Der Gemeinderat hat über die Weiterentwicklung des gemeindlichen Vollzugsdienstes beraten. Anlass für die aktuelle Diskussion waren anstehende personelle Änderungen bei der Gemeindeverwaltung und die leider festzustellende Zunahme von Ordnungsstörungen.

 

Auch Gemeinderäte sahen klaren Bedarf für eine Stärkung dieser Aufgabe, darüber hinaus den Aufbau eines Kommunalen Ordnungsdienstes innerhalb der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit Lauffen und Neckarwestheim als gute Gelegenheit für interkommunale Zusammenarbeit.

 

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat damit beauftragt, die Überlegungen zur Umstrukturierung der bisherigen Organisation im Bereich des gemeindlichen Vollzugsdienstes voran zu treiben und die Neubesetzung der Stelle auszuschreiben. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, als Grundlage für einen Gemeinderatsbeschluss mit der Stadt Lauffen und der Gemeinde Neckarwestheim eine Beteiligung an einem gemeinsamen kommunalen Ordnungsdienst im Rahmen der bestehenden Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft vorzubereiten.

 

 

Information und Begrüßung an den Ortseingängen wird neu gestaltet

In der zurückliegenden Zeit waren an mehreren Stellen der Gemeinde zunehmend problematische Plakatierungen festzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat die Verwaltung schon länger beauftragt, Vorschläge vorzulegen, wie Ordnung geschaffen werden kann.

In Absprache mit den Vereinen wurde nun über zwei Varianten und deren mögliche Standorte beraten. Vorgeschlagen sind entsprechend Vereinswunsch Bannerkonstruktionen für großflächige Werbung. Diese soll an 3 Standorten in Nordheim und an einem Standort in Nordhausen ermöglicht werden.

 

Sowohl als Gestaltungselement, als auch zur Anbringung kleinflächigerer Informationen stand darüber hinaus die Aufstellung von Ankündigungsstelen im Raum. Diese sollen in Form von 3 Meter hohen Metallkonstruktionen in Form des Buchstabens „N“ geschaffen werden. Da gewisse Voraussetzungen an die Standorte gestellt werden, kommen zunächst nicht alle Ortseinfahrtsbereiche in Betracht, wie dies eigentlich wünschenswert ist.

 

Beschlossen wurde nun, die Konstruktionen für die Bannerwerbung an 4 Standorten und die Ankündigungsstelen an 3 Standorten zu schaffen.

 

 

Verpachtung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirks Nordheim

Der Gemeinderat hat der Verlängerung der Jagdpachtverträge mit den Eheleuten Harry und Christa Schoch auf die übliche Dauer von 9 Jahren zugestimmt.

 

Annahme von Spenden

Die Gemeinde bedankt sich herzlich für folgende Spenden:

 

1.    Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg: 250 EUR für das Musical-Projekt der Kurt-von-Marval-Schule

2.    Kreissparkasse Heilbronn: 500 EUR für die Grundschule in Nordhausen für

      Coronaschutzausrüstung

3.    Kreissparkasse Heilbronn: 500 EUR für die Kurt-von-Marval-Schule in Nordheim für

      Coronaschutzausrüstung

 

Sonstiges und Anfragen

Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie

Als Grundlage für die anstehenden Finanzverhandlungen zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden wurden vom Gemeindetag Baden-Württemberg zum Stichtag 15.05.2020 Corona-bedingte Mehraufwendungen sowie Mindereinnahmen der Kommunen abgefragt. Für die Gemeinde Nordheim ergibt sich zu diesem Stichtag ein Defizit von rund 630.000 EUR.

Bei den Mindererträgen schlagen vor allem Herabsetzungen bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 550.000 EUR sowie der Verzicht auf Betreuungsentgelte bei der Ü3 und U3-Betreuung mit rund 112.000 EUR zu Buche. Zudem fehlen eingeplante Einnahmen für die Nutzung unserer Hallen von rund 28.000 EUR. Beim Freibad konnten bisher noch keine Einnahmen generiert werden. Auf der Ausgabenseite stehen Corona-bedingte Mehraufwendungen für Schutzmaterial und Sachaufwendungen. Zwei Abschlagszahlungen als Soforthilfe vom Land in Höhe von rund 106.800 EUR decken diese Ausfälle natürlich nur teilweise.

Hierbei sei gesagt, dass es sich lediglich um eine Momentaufnahme zum 15.05.2020 handelt. Zukünftige Auswirkungen, z.B. auf den Einkommenssteueranteil der Gemeinde oder auch Umlagenzahlungen (Mehr- oder Minderzuweisungen) sind nicht berücksichtigt.

 

Neue Beträge für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

Im April 2017 wurde die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes geändert. In der Satzung wurde die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, die Stunden- und Pauschalsätze des Kostenersatzverzeichnisses anzupassen, wenn sich die Berechnungsgrundlagen ändern.

Die Entschädigungssätze wurden auf Grundlage der Kosten für die Jahre 2017-2019 neu kalkuliert. Der Kostenersatz pro Stunde und Feuerwehrangehörigen erhöht sich von 18,13 Euro auf 19,44 Euro.

 

Kanalanschluss des RRKV-Vereinsgeländes

Leider bestätigen sich hohe Baukosten für den Anschluss des RRKV-Vereinsgeländes ans Kanalnetz der Gemeinde. Eine Druckentwässerung kostet laut Berechnung des eingeschalteten Ingenieurbüros rund 240.000 Euro. An Zuschüssen sind vom Land im besten Falle rund 72.000 Euro zu erwarten. Damit blieben ungedeckte Kosten von rund 170.000 Euro.

Über die grundsätzlich denkbaren Alternativen in Form einer Kleinkläranlage oder einer geschlossenen Grube wurde informiert. Für diese Varianten und deren Vergleich untereinander sind aber von Fachleuten die sich stellenden Fragen zu klären.

Der Gemeinderat hat zugestimmt, dafür das schon mit der Planung der Druckentwässerung beauftragte Ingenieurbüro einzuschalten.

 

 

Bürgerfragestunde

Der als Zuhörer anwesende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, Siegbert Uzelmaier, bedankte sich beim Gemeinderat für das Vertrauen in die Feuerwehrkameraden, welches mit dem Beschluss zum Kauf des neuen Tanklöschfahrzeuges zum Ausdruck kommt. Außerdem unterstrich Herr Uzelmaier die Bedeutung des Fahrzeuges für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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